Norm
ABGB §140 BaRechtssatz
Hinter den in § 33 Abs 1 EStG seit 1. 1. 2005 enthaltenen Formeln stehen nach wie vor Grenzsteuersätze, die sich lediglich in anderer mathematischer Form (Bruchrechnung) und unter Hinzurechnung der (summierten Höchst-)Steuer aus den darunter liegenden Klassen ergeben.Hinter den in Paragraph 33, Absatz eins, EStG seit 1. 1. 2005 enthaltenen Formeln stehen nach wie vor Grenzsteuersätze, die sich lediglich in anderer mathematischer Form (Bruchrechnung) und unter Hinzurechnung der (summierten Höchst-)Steuer aus den darunter liegenden Klassen ergeben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0121799Im RIS seit
15.04.2007Zuletzt aktualisiert am
27.09.2010