Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §17;AVG §21;AVG §62 Abs3;ZustG;
Rechtssatz: Ein Recht auf neuerliche Zustellung eines Bescheides besteht nicht. Die Abweisung eines (solchen) Begehrens auf Bescheidzustellung, wenn diese bereits rechtswirksam erfolgt ist, ist nicht rechtswidrig. Das Recht auf Akteneinsicht eines Besch hat mit der Frage des Rechtes auf neuerliche Zustellung nichts zu tun. ... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 19. Jänner 1989 stellte der Beschwerdeführer an die Behörde erster Instanz den Antrag, ihm die Strafverfügung vom 5. Oktober 1988 (betreffend eine Bestrafung wegen Übertretung der Straßenverkehrsordnung) zuzustellen, da eine wirksame Zustellung bisher nicht erfolgt sei, zumal er anläßlich eines anderen Verwaltungsverfahrens Kenntnis von dieser Strafverfügung erhalten habe. Gleichzeitig stellte der Beschwerdeführer einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen St... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §47 Abs1;ZPO §292;ZustG §22;ZustG §7;
Rechtssatz: Behauptet jemand, es lägen Zustellungsmängel vor, so hat er diese Behauptung auch entsprechend zu begründen und Beweise dafür anzuführen, die die vom Gesetz im Zusammenhang mit einem vorhandenen Rückschein aufgestellte Vermutung der vorschriftsmäßigen Zustellung zu widerlegen geeignet ersc... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 3. März 1988 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 103 Abs. 2 KFG 1967 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er es als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach näher bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen habe, „der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 3. 2. 1987, zugestellt am 6. 2. 1987, bekanntzugeben, wer dieses Kraftfahrzeug am 18. 12. 1986 um ... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZPO §292;ZustG §22; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3635/80 B 22. März 1982 VwSlg 10687 A/1982 RS 1 Stammrechtssatz Die vom Zusteller erstellten Zustellausweise sind öffentliche Urkunden, die den Beweis dafür erbringen, dass die Zustellung vorschriftsmäßig erfolgt ist, doch ist der Gegenbeweis gem § 292 Abs 2 ZPO offen. ... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §46;ZPO §292;ZustG §22;
Rechtssatz: Weist ein Zustellnachweis keine äußeren Mängel auf und ergeben sich auch nach der Aktenlage keine Zweifel an der Richtigkeit des hiemit bekundeten Zustellvorganges, so reicht ein bloß allgemein gehaltener Hinweis darauf, dass es "wahrscheinlich" bei Zustellungen durch Magistratsbeamte auch zu "zweifelha... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 6. Juni 1988 wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 1. Dezember 1987, mit dem gemäß § 360 Abs. 2 GewO 1973 verfügt wurde, daß der Gastgewerbebetrieb der Beschwerdeführerin in der Betriebsform einer Diskothek am Standort S, M-Straße Nr. X, mit 1. März 1988 zu schließen sei, gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1850 als verspätet zurückgewiesen. Dieser Ausspruch wurde damit b... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;ZustG §17 Abs3;ZustG §22;
Rechtssatz: Die Behörde hat, bevor sie die Zurückweisung eines Rechtsmittels als verspätet ausspricht, zu prüfen, ob die Zustellung des mit dem Rechtsmittel angefochtenen Bescheides ordnungsgemäß erfolgt ist, insbesondere ob die auf dem Rückschein vermerkten Daten den Tatsachen entsprechen. Die Behörde hat die Fests... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §22; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/10/0037 E 10. September 1984 RS 2 Stammrechtssatz Ob Ortsabwesenheit vorliegt, lässt sich nur beurteilen, wenn bekannt ist, wo sich der Empfänger einer Sendung im Zeitraum vom ersten Zustellversuch an bis zu jenem Zeitpunkt, in dem ihm noch zeitgerecht Kenntnisnahme von der Zustellung möglich gewesen wäre, aufgehalten hat. Mange... mehr lesen...
Mit Bescheid der mitbeteiligten Steiermärkischen Gebietskrankenkasse vom 10. Februar 1988 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 113 Abs. 1 ASVG ein Beitragszuschlag von S 5.300,-- vorgeschrieben. Dieser Bescheid wurde laut Rückschein (Formular 4 zu § 22 des Zustellgesetzes) unter der Anschrift der Beschwerdeführerin H-Gasse X, 8010 Graz, am 11. Februar 1988 beim Postamt 8010 hinterlegt. Mit Bescheid der mitbeteiligten Steiermärkischen Gebietskrankenkasse vom 10. Februar 1988 wurde der... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §22;ZustG §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/04/0001 E 8. April 1986 VwSlg 12096 A/1986 RS 1 Stammrechtssatz § 7 Zustellgesetz regelt den Fall, dass ein Schriftstück auf dem gesetzlich vorgeschriebenen Weg der Zustellung nicht an den dafür bestimmten Empfänger gelangt. Dieser Zustellmangel ist in dem Zeitpunkt saniert, in dem das Schriftstück dem Empfänger tatsäch... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §23 Abs6;AVG §47;ZPO §292;ZustG §22 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/10/0037 E 10. September 1984 RS 2 Stammrechtssatz Ob Ortsabwesenheit vorliegt, lässt sich nur beurteilen, wenn bekannt ist, wo sich der Empfänger einer Sendung im Zeitraum vom ersten Zustellversuch an bis zu jenem Zeitpunkt, in dem ihm noch zeitgerecht Kenntnisnahme von... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §22; ZustG §7; ZustG § 22 heute ZustG § 22 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ZustG § 22 gültig von 01.01.2011 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 ... mehr lesen...
Die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Landstraße, hat mit Bescheid von 29. Oktober 1984 den Antrag des Beschwerdeführers auf neuerliche Zustellung der Strafverfügung vom 4. Jänner 1984, mit welcher der Beschwerdeführer 1) wegen ungebührlicher Erregung störenden Lämrs, 2) wegen ungestümen Benehmens und 3) wegen Störung der Ordnung bestraft wurde, abgewiesen. Dieser Bescheid wurde nach zwei Zustellversuchen am 7. November 1984 beim Postamt hinterlegt. Am 6. Dezembe... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - ZustellG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37 AVG §47 Abs1 ZustG §22 AVG § 37 heute AVG § 37 gültig ab 01.01.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998 AVG § 37 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.1998 ... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Bezirkspolizeikommissariat Schmelz, vom 9. August 1984 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, insgesamt fünf Übertretungen der StVO 1960 begangen zu haben. Die die Strafverfügung enthaltende Postsendung wurde zufolge des im vorgelegten Verwaltungsakt erliegenden Zustellnachweises nach zwei vergeblichen Zustellversuchen vom 14. August 1984 an beim Postamt 4063 zur Abholung bereitgehalten. Am 1. September 1984 gab der Beschwerdeführer ... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §47 Abs1 VStG §24 Abs1 ZPO §292 ZustG §17 Abs2 ZustG §21 Abs2 ZustG §22 AVG § 47 heute AVG § 47 gültig ab 01.07.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 471/1995 AVG § 47 gültig von 01.02.1991 bis 30.06.19... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §39 Abs2; ZustG §22; AVG § 39 heute AVG § 39 gültig ab 15.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 AVG § 39 gültig von 20.04.2002 bis 14.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 65/2002 ... mehr lesen...