Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §39 Abs2;AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4;ZustG;
Rechtssatz: Der Bf machte geltend, er habe sich im Zeitpunkt der Zustellung des erstbehördlichen Straferkenntnisses in einem derartigen Gesundheitszustand befunden, daß er nicht in der Lage gewesen sei, auf Vorgänge zu reagieren bzw diese überhaupt wahrzunehmen oder sie in ihrer Bedeutung richtig wahrzunehmen. Dieses Vorbringen k... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 2. April 1991 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe es am 18. August 1988 als Zulassungsbesitzer des Pkws G n.nnn unterlassen, der schriftlichen Aufforderung vom 29. Juli 1988, Zl. III/St-13.361/88, binnen zwei Wochen nach Zustellung (hinterlegt am 4. August 1988) der Behörde darüber Auskunft zu erteilen, wer sein Fahrzeug am 15. Juni 1988 um 19.15 Uhr in Graz 2, Kreuzung Mandellstraße-Petersgasse... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;ZustG §17 Abs3;ZustG §21 Abs2;ZustG §22; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0117 B 18. Oktober 1989 RS 2 Stammrechtssatz Die Behauptung des Empfängers, eine Hinterlegungsanzeige sei "zu keinem Zeitpunkt .... vorgefunden worden, enthält implizit die Bestreitung der Richtigkeit der Angabe im Rückschein, die Verständigung von der Hinterlegung sei in das Hausbri... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 103 Abs. 2 KFG bestraft, weil er es als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen habe, der Bezirkshauptmannschaft Schwaz binnen zwei Wochen ab der am 21. Juni 1990 erfolgten Zustellung des Schreibens, mit dem er zur Bekanntgabe von Namen und Anschrift jener Person aufgefordert worden sei, welche das Kraftfahrzeug am 21... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §16 Abs1;ZustG §22;ZustG §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0034 E 6. September 1989 RS 2 Stammrechtssatz Behauptet jemand, es lägen Zustellungsmängel vor, so hat er diese Behauptung auch entsprechend zu begründen und Beweise dafür anzuführen, die die vom Gesetz im Zusammenhang mit einem vorhandenen Rückschein aufgestellte Vermutung der vorschriftsmäßigen Zuste... mehr lesen...
Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Beschwerdeführerin am 5. Oktober 1990 beim Arbeitsamt Persönliche Dienste-Gastgewerbe für die am 19. Juni 1965 geborene jugoslawische Staatsangehörige Jasmina M für die berufliche Tätigkeit als Abwäscherin ohne spezielle Kenntnisse oder Ausbildung mit einer monatlichen Entlohnung in Höhe von 9.000 S brutto die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 218/1975 (AuslBG), beantra... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §47 Abs1;ZPO §292;ZustG §22;ZustG §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0034 E 6. September 1989 RS 2 Stammrechtssatz Behauptet jemand, es lägen Zustellungsmängel vor, so hat er diese Behauptung auch entsprechend zu begründen und Beweise dafür anzuführen, die die vom Gesetz im Zusammenhang mit einem vorhandenen Rückschein aufgestellt... mehr lesen...
Mit Bescheid der Magistratsabteilung 37 (Baupolizei) des Magistrates der Stadt Wien vom 19. Mai 1987 wurde dem Beschwerdeführer als Bauwerber die Fortführung der im Hause Wien 5., A-Gasse 12, EZ nnnn, KG Margareten, begonnenen baulichen Änderungen, nämlich die Zusammenlegung von Wohnungen und Einbeziehung von Gangteilen und Gangaborten im 3. Stock auf Grund des § 127 Abs. 8 der Bauordnung für Wien untersagt. Die wegen Übertretung des § 60 Abs. 1 lit. c der Bauordnung für Wien erla... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §63 Abs1;B-VG Art131a;VwGG §34 Abs1;ZustG; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):88/05/0148 88/05/0147
Rechtssatz: Die Zustellung eines Bescheides stellt einen wesentlichen Teil der Bescheiderlassung dar; eine angenommene Rechtswidrigkeit de... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 7. Februar 1990 wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck vom 24. August 1989, mit dem festgestellt wurde, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Hafnergewerbes durch die Beschwerdeführerin im Standort Innsbruck nicht vorlägen, und die Ausübung des angemeldeten Gewerbes untersagt würde, gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 als un... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §47 Abs1;ZPO §292;ZustG §22;ZustG §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0034 E 6. September 1989 RS 2 Stammrechtssatz Behauptet jemand, es lägen Zustellungsmängel vor, so hat er diese Behauptung auch entsprechend zu begründen und Beweise dafür anzuführen, die die vom Gesetz im Zusammenhang mit einem vorhandenen Rückschein aufgestellt... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §47;ZPO §292; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3635/80 B 22. März 1982 VwSlg 10687 A/1982 RS 1 Stammrechtssatz Die vom Zusteller erstellten Zustellausweise sind öffentliche Urkunden, die den Beweis dafür erbringen, dass die Zustellung vorschriftsmäßig erfolgt ist, doch ist der Gegenbeweis gem § 292 Abs 2 ZPO offen. ... mehr lesen...
Mit dem an die Verlassenschaft nach MM gerichteten, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid, wurde von der belangten Behörde über eine Berufung der genannten Verlassenschaft entschieden. Die Ausfertigung dieser Berufungsentscheidung wurde dem Vertreter der Verlassenschaft am 13. April 1990 zugestellt. Bereits mit Beschluß des Gerichtes vom 13. März 1990 war jedoch der Nachlaß nach MM der Beschwerdeführerin eingeantwortet worden. Die Rechtskraft dieses Beschlusses war am ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;VwGG §34 Abs1;ZustG;
Rechtssatz: Wenn eine Rechtsperson (hier: Verlassenschaft) zum Zeitpunkt der Erlassung (Zustellung) des angefochtenen Berufungsbescheides und damit der Bescheidadressat nicht mehr existiert, ist die Berufungsentscheidung nie in den Rechtsbestand eingegangen. Schlagworte Offenbare Unzuständigke... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landesinvalidenamtes für Oberösterreich vom 25. September 1989 wurde der beschwerdeführenden Partei eine Ausgleichstaxe gemäß § 9 des Behinderteneinstellungsgesetzes für das Jahr 1988 in der Höhe von S 3.060,-- vorgeschrieben. Dieser an die beschwerdeführende Partei gerichtete Bescheid wurde nach dem bei den Akten befindlichen Rückschein am 4. Oktober 1989 von einer "E" übernommen, die nach der Angabe auf dem Rückschein "Postbevollmächtigte für RSb-Briefe" ist. Am... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;AVG §47;ZPO §292;ZustG §13 Abs3;ZustG §22;
Rechtssatz: Bei dem Postrückschein iSd § 22 ZustG handelt es sich um eine öff Urkunde, die nach § 47 AVG iVm § 292 ZPO die Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit für sich hat, gegen die aber eine gegenteilige Beweisführung zulässig ist (Hinweis B 18.10.1989, 89/02/0117, 0118)... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 8. März 1989 wurde der Beschwerdeführer als Obmann des Vereines "XY" und somit als das gemäß § 9 VStG 1950 zur Vertretung nach außen berufene Organ dieses Vereines schuldig erkannt, daß von diesem Verein im Standort Salzburg, A-Straße nn, seit Juni 1986 das Gastgewerbe in der Betriebsart "Buffet" ausgeübt "wird, ohne im Besitz der hiefür erforderlichen Konzession zu sein", und hiedurch eine Verwaltungsübertretung... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;ZPO §292 Abs2;ZustG §22;
Rechtssatz: Die vom Zusteller erstellten Zustellnachweise iSd § 22 ZustG sind öff Urkunden, die den Beweis dafür erbringen, daß die Zustellung vorschriftsmäßig erfolgt, doch ist dagegen Beweis gem § 292 Abs 2 ZPO zulässig. Schlagworte Beweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellung... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §22;
Rechtssatz: Ausführungen zum Charakter des Zustellnachweises als öff Urkunde (Hinweis Jud bei Hauer-Leukauf, Handbuch des österreichischen Verwaltungsverfahrens 3, S 906). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1987070120.X01 Im RIS seit 16.03.2006 mehr lesen...
Vorauszuschicken ist, daß der angefochtene Bescheid zwar an die „Firma“ E Gesellschaft mbH in Wien, F-Gasse, adressiert ist, jedoch - im Sinne einer dementsprechenden Beschwerdebehauptung - von einer mit der Beschwerdeführerin bestehenden Personenidentität auszugehen ist, weil laut Eintragung vom 26. Februar 1988 im Handelsregister des Handelsgerichtes Wien zu HRB nn (dessen beglaubigte Abschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt wurde) eine Firmenänderung auf die Beschwerdeführeri... mehr lesen...
Index: VwGG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2ZustG §17 Abs3ZustG §21 Abs2ZustG §22 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/02/0118Besprechung in:AnwBl 1990/9, S 524;
Rechtssatz: Die Behauptung des Empfängers, eine Hinterlegungsanzeige sei "zu keinem Zeitpunkt ... vorgefunden worden, enthält implizit die Bestreitung der Richtigkeit der Angabe im Rü... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §17;AVG §21;AVG §62 Abs3;ZustG;
Rechtssatz: Ein Recht auf neuerliche Zustellung eines Bescheides besteht nicht. Die Abweisung eines (solchen) Begehrens auf Bescheidzustellung, wenn diese bereits rechtswirksam erfolgt ist, ist nicht rechtswidrig. Das Recht auf Akteneinsicht eines Besch hat mit der Frage des Rechtes auf neuerliche Zustellung nichts zu tun. ... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §47 Abs1;ZPO §292;ZustG §22;ZustG §7;
Rechtssatz: Behauptet jemand, es lägen Zustellungsmängel vor, so hat er diese Behauptung auch entsprechend zu begründen und Beweise dafür anzuführen, die die vom Gesetz im Zusammenhang mit einem vorhandenen Rückschein aufgestellte Vermutung der vorschriftsmäßigen Zustellung zu widerlegen geeignet ersc... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZPO §292;ZustG §22; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3635/80 B 22. März 1982 VwSlg 10687 A/1982 RS 1 Stammrechtssatz Die vom Zusteller erstellten Zustellausweise sind öffentliche Urkunden, die den Beweis dafür erbringen, dass die Zustellung vorschriftsmäßig erfolgt ist, doch ist der Gegenbeweis gem § 292 Abs 2 ZPO offen. ... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §46;ZPO §292;ZustG §22;
Rechtssatz: Weist ein Zustellnachweis keine äußeren Mängel auf und ergeben sich auch nach der Aktenlage keine Zweifel an der Richtigkeit des hiemit bekundeten Zustellvorganges, so reicht ein bloß allgemein gehaltener Hinweis darauf, dass es "wahrscheinlich" bei Zustellungen durch Magistratsbeamte auch zu "zweifelha... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;ZustG §17 Abs3;ZustG §22;
Rechtssatz: Die Behörde hat, bevor sie die Zurückweisung eines Rechtsmittels als verspätet ausspricht, zu prüfen, ob die Zustellung des mit dem Rechtsmittel angefochtenen Bescheides ordnungsgemäß erfolgt ist, insbesondere ob die auf dem Rückschein vermerkten Daten den Tatsachen entsprechen. Die Behörde hat die Fests... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §22; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/10/0037 E 10. September 1984 RS 2 Stammrechtssatz Ob Ortsabwesenheit vorliegt, lässt sich nur beurteilen, wenn bekannt ist, wo sich der Empfänger einer Sendung im Zeitraum vom ersten Zustellversuch an bis zu jenem Zeitpunkt, in dem ihm noch zeitgerecht Kenntnisnahme von der Zustellung möglich gewesen wäre, aufgehalten hat. Mange... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §22;ZustG §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/04/0001 E 8. April 1986 VwSlg 12096 A/1986 RS 1 Stammrechtssatz § 7 Zustellgesetz regelt den Fall, dass ein Schriftstück auf dem gesetzlich vorgeschriebenen Weg der Zustellung nicht an den dafür bestimmten Empfänger gelangt. Dieser Zustellmangel ist in dem Zeitpunkt saniert, in dem das Schriftstück dem Empfänger tatsäch... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §23 Abs6;AVG §47;ZPO §292;ZustG §22 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/10/0037 E 10. September 1984 RS 2 Stammrechtssatz Ob Ortsabwesenheit vorliegt, lässt sich nur beurteilen, wenn bekannt ist, wo sich der Empfänger einer Sendung im Zeitraum vom ersten Zustellversuch an bis zu jenem Zeitpunkt, in dem ihm noch zeitgerecht Kenntnisnahme von... mehr lesen...
Die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Landstraße, hat mit Bescheid von 29. Oktober 1984 den Antrag des Beschwerdeführers auf neuerliche Zustellung der Strafverfügung vom 4. Jänner 1984, mit welcher der Beschwerdeführer 1) wegen ungebührlicher Erregung störenden Lämrs, 2) wegen ungestümen Benehmens und 3) wegen Störung der Ordnung bestraft wurde, abgewiesen. Dieser Bescheid wurde nach zwei Zustellversuchen am 7. November 1984 beim Postamt hinterlegt. Am 6. Dezembe... mehr lesen...