RS Vwgh 1996/2/22 93/15/0195

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Veröffentlicht am 22.02.1996
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
BAO §119 Abs1;
BAO §98;
ZustG §22;

Rechtssatz

Behauptet der Abgabepflichtige nicht ein anderes Zustelldatum als die Beh ihm im Vorhalt als angenommenes Datum mitteilte und macht er es auch nicht glaubhaft, so verletzt er seine Mitwirkungspflicht im Abgabenverfahren.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993150195.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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