Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 4. Juni 1997, wurde gemäß § 54 Abs. 1 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, festgestellt, es bestünden keine stichhaltigen Gründe: für die Annahme, dass der Beschwerdeführer in der Bundesrepublik Jugoslawien gemäß § 37 Abs. 1 oder 2 FrG bedroht sei. Dieser Bescheid, dessen Rechtsmittelbelehrung einen Hinweis auf die zweiwöchige Berufungsfrist enthält, wurde an den Beschwerdeführer unter der Adresse "Burg 2, 2565 Neuhaus" gerich... mehr lesen...
Zufolge Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Grundsteuerbescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Breitenfurt für die Jahre 1993 und 1994 sowie zufolge verschiedener anderer Anträge erließ der Gemeinderat der mitbeteiligten Gemeinde am 28. Februar 1996 einen Bescheid, mit welchem die genannte Berufung abgewiesen und die anderen Anträge teilweise ab-, teilweise zurückgewiesen wurden; in einem Fall wurde teilweise Folge gegeben. Die Zustellung dieses Berufungsbescheides erfolgte mit... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZPO §292 Abs2;ZustG §17;ZustG §22; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/16/0197 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/17/0063 E 26. Mai 1997 RS 2
(hier ohne den ersten Satz) Stammrechtssatz Will eine Behörde davon ausgehen, eine Sendung sei durch Hinterlegung zugestellt, so trifft sie von ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 31. Mai 1999 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der P. Hotelvideo-Systeme Vertriebs-GmbH in Wien unterlassen, in bestimmt bezeichneten Zeiträumen die Vergnügungssteuer für bestimmt bezeichnete Monate in einem bestimmten Betrag einzubekennen und zu entrichten, und dadurch die Vergnügungssteuer verkürzt und Verwaltungsübertretungen begangen. Er habe dadurch die Rechtsvorschr... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §47;BAO §167 Abs2;BAO §168;ZustG §22;
Rechtssatz: Der Zustellschein ist eine öffentliche Urkunde, die den Beweis dafür erbringt, dass die Zustellung den Angaben auf dem Zustellschein entsprechend erfolgt ist (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, Band 1, 1146). Dem Empfänger steht jedoch der Gegenbeweis offen. Dazu bedar... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde in Spruchpunkt 1 die Vorstellung des Beschwerdeführers gegen die im Berufungsweg erfolgte Bestätigung der Zurückweisung einer Berufung gegen den Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 5. Oktober 1995, mit welchem dem Beschwerdeführer Kanalabgabe für das Jahr 1995 vorgeschrieben worden war, als unbegründet abgewiesen. Mit Spruchpunkt 2 des Bescheids vom 27. Februar 1997 hob die belangte Behörde auf Grund der Vorstellung des... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §22;BAO §102;LAO Tir 1984 §79;ZustG §22;
Rechtssatz: Auch die Zustellung eines Bescheides ist nicht zwingend mit Zustellnachweis vorzunehmen (Hinweis für den Bereich der Sozialversicherung B 8.12.1949, 1824/48, VwSlg 1141A/1949; für die Bodenreform betreffend die Frage, ob zu eigenen Handen zuzustel... mehr lesen...
Der 1936 geborene Beschwerdeführer steht als Volksschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Er war bis zum Ablauf des Schuljahres (SJ) 1998/99 als Klassenlehrer in der Volksschule (VS) M. tätig. Seit seiner mit Wirksamkeit für das SJ 1999/2000 ausgesprochenen Versetzung ist er der VS G. zur Dienstleistung zugewiesen (die im Sprengel desselben Bezirksschulrates - BSR - liegt). A) Zum besseren Verständnis der mit dem erstangefochtenen Bes... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §19 Abs5;ZustG; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/12/0146
Rechtssatz: Ein Recht auf Feststellung einer gesetzwidrigen Zustellung (offenbar in einer gesonderten Entscheidung) lässt sich weder dem LDG 1984 noch dem Verfahrensrecht entnehmen. European Case Law ... mehr lesen...
Das Bundesasylamt wies mit Bescheid vom 18. Oktober 1995 den Asylantrag des Beschwerdeführers vom 28. September 1995 gemäß § 3 Asylgesetz 1991 ab. Auf Grund der dem Bundesasylamt über Anfrage vom Meldeamt Graz erteilten Auskunft, dass der Beschwerdeführer polizeilich nicht gemeldet sei, verfügte es am 23. Oktober 1995 gemäß § 8 Abs. 2 Zustellgesetz die Hinterlegung des Bescheides bei dieser Behörde, weil der Beschwerdeführer seine dem Bundesasylamt im Verfahren zuletzt bekannt ge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §8 Abs1;ZustG §8 Abs2;ZustG; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/20/0017 E 2. Juli 1998 RS 2 Stammrechtssatz Eine Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch ist nur dann mit der Wirkung der Zustellung ausgestattet, wenn die Behörde ergebnislos den ihr zumutbaren und ohne Schwierigkeiten zu bewältigenden Versuch unternommen hat, eine (neue, andere) Abgabestelle fes... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 12. August 1998 wies das Bundesasylamt den Asylantrag des Beschwerdeführers gemäß § 7 Asylgesetz 1997 - AsylG, BGBl. I Nr. 76, ab (Spruchpunkt I.); zugleich sprach es aus, dass die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Beschwerdeführers in die Bundesrepublik Jugoslawien gemäß § 8 AsylG nicht zulässig sei (Spruchpunkt II.). Es ordnete die Zustellung dieses Bescheides zu eigenen Handen des Beschwerdeführers an. Laut der im Akt erliegenden Kopie des Rü... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §46;AVG §47;ZPO §292 Abs2;ZustG §17;ZustG §22; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/21/0129 E 17. April 1996 RS 2 Stammrechtssatz Ein vom Zusteller erstellter Zustellnachweis ist eine öffentliche Urkunde, die den Beweis darüber erbringt, daß die für die Zustellung maßgebenden, auf dem Rückschein beurkundeten Angaben des Zustellers richtig ... mehr lesen...
In den Verwaltungsakten findet sich eine Ausfertigung des mit 28. Mai 1996 datierten, an den Beschwerdeführer gerichteten "Solidarschuldbescheides" GZ. 127/1208 des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrssteuern in Graz, wobei weder ein Vermerk über die Abfertigung zur Post ersichtlich noch ein Rückschein (Zustellnachweis) auffindbar ist. Am 5. Juli 1996 langte beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Graz eine mit 2. Juli 1996 datierte Berufung des Beschwerdeführers gegen... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §22;AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4;BAO §102;BAO §245;BAO §273 Abs1 litb;VwRallg;ZustG §22;
Rechtssatz: Stellt die Abgabenbehörde ein Schriftstück ohne Zustellnachweis zu, dann trifft sie die Beweislast (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar/2 Rz 4 zu § 102 BAO). Nach der stRsp des VwGH kann ohne aktenmäßigen N... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte am 12. April 1994 im Weg über die österreichische Botschaft in Bukarest erstmals die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung. In diesem Antrag, welcher am 19. April 1994 bei der Aufenthaltsbehörde erster Instanz einlangte, gab sie als derzeitigen Wohnsitz eine näher bezeichnete Adresse in Rumänien an. Der Landeshauptmann von Wien wies den Antrag der Beschwerdeführerin mit einer als Bescheid intendierten Erledigung vom 22. Juni 1995 gemäß § 5 Abs. 1 des... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §63 Abs1;AVG §66 Abs4;ZustG §22; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/10/17 95/19/0899 1 (hier wäre zu klären gewesen, ob die Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides an die Berufungswerberin erfolgt ist) Stammrechtssatz Geht aus den Verwaltungsakten eine Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides nicht h... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte am 18. März 1997 die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz namens des Landeshauptmannes von Vorarlberg vom 20. Juni 1997 gemäß § 5 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Z. 4 des Fremdengesetzes 1992 abgewiesen. Der den Bescheid beinhaltende Rückscheinbrief wurde an die Beschwerdeführerin persönlich an einer Adresse in L. adressiert. Aus dem Rückschein erg... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;ZustG §22;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1998190204.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte am 14. Oktober 1996 die Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung. Dieser Antrag wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 10. Dezember 1996 gemäß § 5 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufG) abgewiesen. Nach dem Inhalt eines im Akt erliegenden Rückscheines erfolgte die Zustellung nach einem Zustellversuch am 2. Jänner 1997 durch postamtliche Hinterlegung der Sendung. Beginn der Abholfrist war der 3. Jänner 1997. Mit einer am 20. Jänner 1... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §46;AVG §47;ZPO §292 Abs2;ZustG §17;ZustG §22; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/04/17 95/21/0129 2 Stammrechtssatz Ein vom Zusteller erstellter Zustellnachweis ist eine öffentliche Urkunde, die den Beweis darüber erbringt, daß die für die Zustellung maßgebenden, auf dem Rückschein beurkundeten Angaben des Zustellers richtig si... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer verfügte zuletzt über eine Aufenthaltsbewilligung mit Geltungsdauer vom 1. Jänner 1996 bis 1. Jänner 1997. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 23. Februar 1996 wurde der Verlust dieser Aufenthaltsbewilligung gemäß § 8 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufG) verfügt. Nach Ausweis des im Akt erliegenden Rückscheines erfolgte die Zustellung dieses Bescheides am 4. März 1996. Der Rückschein langte bei der erstinstanzlichen Behörde am 6. März 1996 ein. ... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §47;ZPO §292;ZPO §293;ZPO §294;ZPO §296;ZPO §310;ZPO §311;ZustG §22;ZustG §3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996191971.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 16. Mai 1995 erkannte der Magistrat der Stadt Wien den Beschwerdeführer schuldig, ein näher bezeichnetes mehrspuriges Kraftfahrzeug am 14. Oktober 1994 um 12.56 Uhr in einer näher genannten gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt zu haben, ohne für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültig entwerteten Parkschein gesorgt zu haben, da der Parkschein fehlte. Demnach habe der Beschwerdeführer die Parkometerabgabe fahrlässig verkürzt. E... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;VStG §24;ZPO §292 Abs2;ZPO §292;ZustG §17;ZustG §22;
Rechtssatz: Will eine Behörde davon ausgehen, eine Sendung sei durch Hinterlegung zugestellt, so trifft sie von Amts wegen die Pflicht festzustellen, ob auch tatsächlich durch Hinterlegung eine Zustellung bewirkt wurde. Der ordnungsgemäße Zustellnachweis ist eine ö... mehr lesen...
Mit den Bescheiden des Bundesministers für Inneres vom 9. Oktober bzw. 20. September 1995 wurden die Berufungen der Beschwerdeführer als verspätet zurückgewiesen. Die belangte Behörde begründete wie folgt: "Berufungen sind gemäß § 63 Abs. 5 AVG binnen zwei Wochen nach erfolgter Zustellung einzubringen. Da die Zustellung rechtswirksam am 31.10.1994 erfolgte und Ihre Berufung erst am 18.11.1994 und daher verspätet eingebracht wurde, war spruchgemäß zu entscheiden." Die dag... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §47;ZPO §292;ZustG §22; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/19/1565
95/19/1566
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1995191564.X01 Im RIS seit 03.04.2001 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer verfügte zuletzt über einen Wiedereinreisesichtvermerk mit Geltungsdauer bis 7. Dezember 1993. Am 5. Juni 1994 stellte der Beschwerdeführer an den Magistrat der Stadt Salzburg einen als "Verlängerungsantrag" bezeichneten Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung. Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Salzburg vom 5. Oktober 1994 wurde dieser Antrag gemäß § 13 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufG) zurückgewiesen. Gegen diese Entscheidung richtete sich der ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §47;ZustG §22;
Rechtssatz: Wird iZm einer von der erstinstanzlichen Behörde für die Berufungsbehörde durchgeführten Zustellung auf dem am Rückschein angeführten
Betreff: das Wort "Bescheid" in der Einzahl gebraucht, wird damit nicht beurkundet, daß in dem dazugehörigen Kuvert mehrere Bescheide der Berufungsbehörde beinhaltet gewesen wären. Erliegt noc... mehr lesen...
Mit der als Bescheid intendierten Erledigung des Landeshauptmannes von Wien vom 21. Februar 1995 sollte der Antrag der Beschwerdeführerin vom 10. Juni 1994 auf Erteilung einer Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz gemäß § 5 Abs. 1 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Z. 6 des Fremdengesetzes abgewiesen werden. Ohne daß nach der Aktenlage eine Zustellung an die Beschwerdeführerin erfolgt wäre, erhob diese am 10. April 1995 gegen diese Erledigung Berufung. Mit Bescheid vom 19.... mehr lesen...