RS Vwgh 1989/9/6 89/02/0034

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Veröffentlicht am 06.09.1989
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Index

22/02 Zivilprozessordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §47 Abs1;
ZPO §292;
ZustG §22;
ZustG §7;

Rechtssatz

Behauptet jemand, es lägen Zustellungsmängel vor, so hat er diese Behauptung auch entsprechend zu begründen und Beweise dafür anzuführen, die die vom Gesetz im Zusammenhang mit einem vorhandenen Rückschein aufgestellte Vermutung der vorschriftsmäßigen Zustellung zu widerlegen geeignet erscheinen lassen (Hinweis E 13.9.1985, 84/08/0074, E 17.9.1986, 86/03/0100).

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989020034.X02

Im RIS seit

13.12.2006

Zuletzt aktualisiert am

29.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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