Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs2;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Der Empfänger bestreitet nicht, dass er sich an einem bestimmten Wochenende an der Abgabestelle aufhielt und in Kenntnis des Zustellvorganges war, und bringt auch vor, sich an den folgenden Wochenenden während der Abholfrist, wenngleich außerhalb der Öffnungszeiten des Postamtes, ebenfalls an der Abgabestelle aufgehal... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 19. April 2004 wies das Bundesasylamt den Asylantrag des Beschwerdeführers, eines türkischen Staatsangehörigen, gemäß § 5 Abs. 1 Asylgesetz 1997 als unzulässig zurück, erklärte, dass für die Prüfung des Asylantrages nach dem "Dubliner Übereinkommen" Dänemark zuständig sei und wies den Beschwerdeführer aus dem Bundesgebiet nach Dänemark aus. Das Bundesasylamt verfügte die eigenhändige Zustellung dieses Bescheides an der vom Beschwerdeführer im Verwaltungsverfahren beka... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs2;ZustG §21 Abs2;
Rechtssatz: Wurde die Ankündigung eines zweiten Zustellversuches und die Verständigung über die Hinterlegung des Bescheides - wie am diesbezüglichen Rückschein festgehalten - an der seinerzeitigen Adresse des Bescheidadressaten in das Hausbrieffach eingelegt, so vermochte das im Hinblick darauf, dass dieses Hausbrieffach massiv beschädigt ("auf... mehr lesen...
I. 1. Mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich (der belangten Behörde) vom 10. Mai 2004 wurde die Berufung des Beschwerdeführers, eines Staatsangehörigen von Bosnien und Herzegowina, gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Linz vom 15. Jänner 2004, mit dem gemäß §§ 48 Abs. 1 und 49 Abs. 1 Fremdengesetz 1997 - FrG, BGBl. I Nr. 75, ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von fünf Jahren verhängt worden war, gemäß § 66 Abs. 4 iVm § 63 Abs. 5 AVG als ... mehr lesen...
Der angefochtene, im Instanzenzug ergangene Bescheid vom 6. April 2005 wurde dem Beschwerdeführer am 11. April 2005 zugestellt. Mit Antrag vom 23. Mai 2005, eingelangt am 24. Mai 2005, begehrte der Beschwerdeführer Verfahrenshilfe zur Einbringung einer Beschwerde gegen den genannten Berufungsbescheid. Dieser Antrag wurde mit Beschluss vom 29. Juni 2005, Zl. VH 2005/21/0071-4, abgewiesen. Gemäß dem im Akt erliegenden Rückschein wurde am 7. Juli 2005 erfolglos versucht, dem Beschwerdefü... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;ZustG §17 Abs2;ZustG §21 Abs2;
Rechtssatz: Wird nicht bestritten, dass die Hinterlegungsanzeige in die Gewahrsame des Bf gelangt ist, muss davon ausgegangen werden, dass der Bf in der Lage gewesen ist, den Zustellvorgang in Gestalt der Hinterlegungsanzeige wahrzunehmen (Hinweis B 21. September 1999, 97/18/0418). European Case Law Ident... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrats der Landeshauptstadt St. Pölten vom 26. Juli 2004 wurde der Bauwerberin V reg.GenmbH die Baugenehmigung für die Ausführung einer Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik und für die Errichtung eines Werbepylons beim Wohn- und Geschäftshaus St. Pölten, Schuhmeierstraße 13, erteilt. Die Beschwerdeführer sind Nachbarn. Ihnen wurde dieser Bescheid nach einem Zustellversuch am 2. August 2004 jeweils durch Hinterlegung beim Postamt 3106 St. Pölten zugestellt. Laut V... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §47;VwGG §42 Abs2 Z1;ZPO §292;ZustG §17 Abs2;ZustG §17 Abs3;ZustG §22;
Rechtssatz: Der erste Tag der Abholfrist ist nach dem letzten Satz des § 17 Abs. 2 ZustG vom Zusteller in der Verständigung anzugeben (hg. Erkenntnis vom 19. Mai 2004, Zl. 2004/18/0106 unter Hinweis auf Walter/Thienel, Verwaltungsverfahren I2 (1998)... mehr lesen...
I. 1. Mit Bescheid vom 14. Oktober 2004 hat die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (die belangte Behörde) die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 5. August 2004, mit dem der Beschwerdeführer gemäß § 34 Abs. 1 Fremdengesetz 1997 ausgewiesen worden war, gemäß § 63 Abs. 5 iVm § 66 Abs. 4 AVG als verspätet zurückgewiesen. Der Bescheid der Behörde erster Instanz sei nach zwei Zustellversuchen am 9. und 10. August 2004 am Post... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs2;ZustG §21 Abs2;
Rechtssatz: Eine Hinterlegung ist etwa dann unwirksam, wenn die Verständigung nach § 17 Abs. 2 ZustG in den Briefkasten einer anderen als der im Rückschein angegebenen Abgabestelle des Empfängers eingelegt wurde. Ebenso gilt eine hinterlegte Sendung auch dann nicht als zugestellt, wenn die in § 17 Abs. 2 und § 21 Abs. 2 ZustG vorgesehenen Verst... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/07/0161 E 23. Mai 1989 RS 1 Stammrechtssatz Eine Hinterlegung ohne schriftliche Verständigung oder eine fehlerhafte derartige Verständigung (z.B. keine Angabe über den Beginn der Abholfrist) entfaltet keine Rechtswirkungen (Hinweis auf Walter - Mayer, Das österr. Zustellrecht, Anm 18 und 28 zu § 17 ZustG). ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 8. November 2004 wurde der Asylantrag des Beschwerdeführers, eines im Juli 2004 eingereisten Staatsangehörigen von Nigeria, gemäß § 7 AsylG abgewiesen, gemäß § 8 Abs. 1 AsylG seine Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung nach Nigeria für zulässig erklärt und der Beschwerdeführer gemäß § 8 Abs. 2 AsylG "aus dem österreichischen Bundesgebiet" ausgewiesen. Dieser Bescheid wurde dem Beschwerdeführer am 19. November 2004 und am 22. November... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1;VwGG §46 Abs1;ZustG §17 Abs2;ZustG §21 Abs2;
Rechtssatz: Die verspätete Ausfolgung der Hinterlegungsanzeige berührt nicht die Rechtswirksamkeit des Zustellvorganges, sondern könnte nur im Rahmen der begehrten Wiedereinsetzung relevant sein (Hinweis E 17. Juni 1992, 92/01/0317). European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/20/0109 E 29. März 2001 RS 2 Stammrechtssatz Durch die Zurücklassung zustellrechtlicher Urkunden (wie etwa der Hinterlegungsanzeige nach § 17 Abs. 2 ZustG) bei der Heimleitung werden die für das Zustandekommen einer rechtswirksamen Zustellung durch Hinterlegung gesetzlich festgelegten Voraussetzungen erfüllt (vgl. die hg.... mehr lesen...
Ausgehend vom Inhalt der vorliegenden Beschwerde sowie der dieser angeschlossenen Berufungs- und Bescheidausfertigungen wurde mit Bescheid der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen vom 26. April 2004 über den Beschwerdeführer die Disziplinarstrafe der Entlassung verhängt. Gegen dieses Disziplinarerkenntnis erhob der Beschwerdeführer Berufung. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde diese Berufung im Wesentlichen mit der Begründung: als verspätet zurückgewiesen, da... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;ZustG §17 Abs2;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/02/0036 E 20. Juni 1990 VwSlg 13230 A/1990 RS 2
(hier ohne Klammerausdruck am Ende) Stammrechtssatz Erfährt eine Partei durch das Vorfinden einer Verständigung vom erfolglosen Versuch eines ersten Zustellversuches und der Aufforderung zur Anwesenheit bei dem gleichzeitig angekündigten zweiten ... mehr lesen...
I. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (die belangten Behörde) die am 13. Jänner 2004 eingebrachte Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 19. Dezember 2003, mit dem gegen diesen ein mit zehn Jahren befristetes Aufenthaltverbot erlassen worden war, als verspätet zurück. Der Bescheid der Behörde erster Instanz sei nach zwei Zustellversuchen am 24. und am 29. Dezember 2003 am Post... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs2;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Der erste Tag der Abholfrist - an dem die Sendung gemäß § 17 Abs 3 ZustG als zugestellt gilt - ist vom Zusteller festzusetzen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2004180106.X01 Im RIS seit 22.06.2004 mehr lesen...
Mit dem zitierten, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vorarlberg vom 7. Oktober 2003 wurde gegen den Beschwerdeführer ein für die Dauer von zehn Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen. In seiner gegen diesen Bescheid gerichteten und mit dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verbundenen, am 21. Jänner 2004 zur Post gegebenen Beschwerde bringt der Beschwerdeführer vor, der angefochtene Bescheid sei ihm am 29. Oktober 200... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1;ZustG §17 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2004/21/0012 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/03/0109 E 3. September 2002 RS 1 Stammrechtssatz Die auf die bloße Unaufgeklärtheit der
Gründe: für die Unkenntnis von einem Zustellvorgang gerichtete Beha... mehr lesen...
Mit dem - nach Durchführung öffentlicher mündlicher Verhandlungen am 14. November 2000, am 17. Jänner 2001 und am 8. Mai 2001 - im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 10. Mai 2000 - mit dem der Beschwerdeführer der Begehung von Verwaltungsübertretungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz für schuldig befunden und über... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 18. Juni 2002 wies das Bundesasylamt den Asylantrag des Beschwerdeführers, eines mazedonischen Staatsangehörigen, gemäß § 7 AsylG ab (Spruchpunkt I.); weiters stellte es gemäß § 8 AsylG fest, dass die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Beschwerdeführers nach Mazedonien zulässig sei (Spruchpunkt II.). Das Bundesasylamt verfügte die eigenhändige Zustellung dieses Bescheides an der vom Beschwerdeführer im Verwaltungsverfahren bekannt gegebenen Adresse B.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45;ZustG §17 Abs2;ZustG §17 Abs3;ZustG §21 Abs2;
Rechtssatz: Der unabhängige Bundesasylsenat ging erkennbar, der im Postrückschein enthaltenen Beurkundung folgend, davon aus, dass gegenständlich nach erfolgloser Vornahme eines zweiten Zustellversuches eine Hinterlegungsanzeige in das Hausbrieffach des Beschwerdeführers eingelegt worden sei. In der Beschwerde wird die da... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Berufungssenates der Stadt Wien vom 4. September 2003 der Antrag des Beschwerdeführers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, betreffend Widerruf einer Marktplatzzuweisung und Auftrag zur Räumung des Marktplatzes, abgewiesen. Begründend wurde nach Darst... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs2;
Rechtssatz: Im Allgemeinen kann davon ausgegangen werden, dass eine Hinterlegungsanzeige in die Gewahrsame des Bescheidadressaten gelangt, indem sie in dessen Hausbrieffach eingelegt wird (Hinweis auf das E vom 3.9.2002, Zl. 2000/03/0109, und die dort zitierte Vorjudikatur); hier: der Beschwerdeführer bringt besondere Umstände, denen zufolge die Hinterlegungs... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1;ZustG §17 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/03/0109 E 3. September 2002 RS 1
(hier: Die Hinterlegungsanzeige gelangte durch Hinterlassen im
Hausbrieffach in die Gewahrsame des Antragstellers) Stammrechtssatz Die auf die bloße Unaufgeklärtheit der
Gründe: für die Unkenntnis von einem Zustellvorgang gerichtete ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Hartberg vom 7. Juni 2002 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 4 FSG aufgetragen, der Behörde ein amtsärztliches Gutachten über seine gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen vorzulegen. Durch das Zustellorgan des Postamtes K erfolgte am 12. Juni 2002 der erste (erfolglose) Zustellversuch, bei welchem die (schriftliche) Ankündigung eines zweiten Zustellversuches in den Briefkasten eingelegt wurde. Beim zweiten Zustellver... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs2;ZustG §21 Abs2;
Rechtssatz: Das Risiko für eine Beschädigung oder Entfernung der Verständigungen nach § 17 Abs. 2 und § 21 Abs. 2 ZustG trifft nur dann den Adressaten, wenn der Zustellvorgang ordnungsgemäß war. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:2003110161.X02 Im RIS seit 09.12.2003 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine Staatsangehörige von Georgien, reiste am 12. November 2001 in das Bundesgebiet ein und beantragte am 13. November 2001 Asyl. Das Bundesasylamt wies diesen Antrag mit Bescheid vom 15. Februar 2002 gemäß § 7 AsylG ab und erklärte die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung der Beschwerdeführerin nach Georgien gemäß § 8 AsylG für zulässig. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin mit Telefaxschreiben vom 26. Februar 2002 eine Berufung, ... mehr lesen...
I. 1. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck (der Erstbehörde) vom 26. November 1998 wurde gegen die Beschwerdeführerin, eine kroatische Staatsangehörige, gemäß § 36 Abs. 1 Z. 1 iVm § 39 des Fremdengesetzes 1997 - FrG, BGBl. I Nr. 75, ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von fünf Jahren erlassen. Laut dem in den vorgelegten Verwaltungsakten enthaltenen Rückschein wurde der Bescheid nach zwei Zustellversuchen am 30. November 1998 und 1. Dezember 1998 an der Zustel... mehr lesen...