Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs2;ZustG §21 Abs2;
Rechtssatz: Hat der Zusteller - einer Übung bei Zustellung von Postsendungen folgend - mangels eines Briefkastens die Hinterlegungsanzeige durch das Fenster in das Haus als Abgabestelle eingeworfen, so hat er sie "an der Abgabestelle zurückgelassen" und damit insoweit die Zustellvorschriften beachtet. European Case Law I... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens war über den Beschwerdeführer mit Erkenntnis des Hauptzollamtes Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 4. August 1989 wegen des Finanzvergehens der Abgabenhehlerei gemäß § 37 Abs. 1 lit. a FinStrG in teilweiser Tateinheit mit dem Finanzvergehen der Monopolhehlerei gemäß § 46 Abs. 1 lit. a FinStrG eine Geldstrafe in Höhe von 45.000 S (Ersatzfreiheitsstrafe 45 Tage) verhängt worden. Dieses Erkenntnis war nach Ausweis der Akten des Ve... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG §167 Abs1 idF 1987/312;VwGG §46 Abs1;ZustG §17 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/16/0060
Rechtssatz: Beachtet der Wiedereinsetzungswerber den zu seinem Rechtsschutz in der Verständigung durch den Zusteller (Formular 1 zu § ... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Wieden, vom 28. Februar 1989 wurde der Beschwerdeführer u.a. einer Übertretung des KFG 1967 für schuldig erkannt. Nachdem in Ansehung der diese Strafverfügung enthaltenden Sendung zwei Zustellversuche am 2. März und am 3. März 1989 wegen Abwesenheit des Beschwerdeführers von seiner Abgabestelle gescheitert waren, wurde die Sendung beim zuständigen Postamt hinterlegt und lag dort vom 6. März 1989 an zur Abho... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;VStG §31 Abs1;VStG §31 Abs2 idF 1977/101 ;VStG §31 Abs3 idF 1987/516 ;VStG §32 Abs2;VStG §51 Abs5 idF 1984/299;ZustG §17 Abs2;ZustG §17 Abs3;ZustG §21 Abs2;
Rechtssatz: Erfährt eine Partei durch das Vorfinden einer Verständigung vom erfolglosen Versuch eines ersten Zustellversuches und der Aufforderung zur Anwesenheit bei dem gleichzeitig angekündigten zwei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs2;ZustG §17 Abs3;ZustG §21 Abs2;
Rechtssatz: Bereits durch die Verständigung vom erfolglosen ersten Zustellversuch und die Aufforderung, in der für die Vornahme des zweiten Zustellversuches bestimmten Zeit zur Annahme des Schriftstückes anwesend zu sein, kann der Adressat Kenntnis davon erlangen, daß ihm ein behördliches Schriftstück zugestellt werden soll (Hinw... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 17. Mai 1989 wurde der Beschwerdeführer wegen einer Übertretung der Straßenverkehrsordnung 1960 bestraft. Mit dem am 5. Juli 1989 beim Verwaltungsgerichtshof persönlich abgegebenen Schreiben begehrte der Beschwerdeführer, ihm zur Einbringung einer Beschwerde gegen den erwähnten Bescheid die Verfahrenshilfe zu bewilligen, wobei er zur Rechtzeitigkeit seines Antrages ausführte, der Bescheid sei am 22. Mai 1989 im ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;ZustG §17 Abs2;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/18/0213 E 7. September 1988 RS 1 Stammrechtssatz Bei einer Zustellung zu eigenen Handen kann der Empfänger bereits durch die Verständigung vom erfolglosen ersten Zustellversuch und die Aufforderung, an der für die Vornahme des zweiten Zustellversuches bestimmten Ze... mehr lesen...
Laut Rückschein über eine Zustellung der Ausfertigung des Straferkenntnisses zu eigenen Handen an den Beschwerdeführer wurde dieser vom Postzusteller bei beiden Zustellversuchen nicht angetroffen; beim ersten Zustellversuch am 30. September 1988 wurde die Ankündigung für den 3. Oktober 1988 an der Abgabestelle zurückgelassen, beim zweiten Zustellversuch (3. Oktober 1988) die Hinterlegungsanzeige in den Briefkasten eingeworfen und die Sendung am selben Tag beim Postamt hinterlegt (Begi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs2;ZustG §21 Abs2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 341;
Rechtssatz: Von einem für die Abgabestelle bestimmten Briefkasten kann nur dann gesprochen werden, wenn der Briefkasten nur einer Abgabestelle, und zwar der des Empfängers dient. Dies trifft auf einen Briefkasten für beide Wohnungen eines Zweifamilienhauses nicht zu. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 341;
Rechtssatz: Wurde bereits wirksam zugestellt, so ist die neuerliche Zustellung einer Ausfertigung derselben Entscheidung ohne rechtliche Wirkung. Ob die belangte Behörde das im NORMALEN POSTWEGE zugesandte Schriftstück ausdrücklich als ERKENNTNIS und nicht als AUSFERTIGUNG DES ERKE... mehr lesen...
Im Zuge eines von der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Margareten, gegen den Beschwerdeführer wegen Übertretung nach § 103 Abs. 2 KFG 1967 durchgeführten Verwaltungsstrafverfahrens erging ein mit 22. Juli 1988 datierter Bescheid, mit dem über den Beschwerdeführer wegen beleidigender Schreibweise in einer in diesem Verwaltungsstrafverfahren vom Beschwerdeführer verfaßten Eingabe gemäß § 34 AVG 1950 eine Ordnungsstrafe verhängt wurde. Die Sendung, die diesen Besch... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs2;ZustG §21 Abs2;
Rechtssatz: Die Ankündigung eines zweiten Zustellversuches ist unwirksam, wenn sich infolge mangelhafter Ausfüllung des (Zustellformulares) Formulares Zwei daraus nicht ergibt, welche Beh welchem Empfänger ein behördliches Schriftstück zuzustellen beabsichtigt. Die dem mangelhaft angekündig... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §47;ZPO §292;ZustG §17 Abs2;ZustG §21 Abs1;ZustG §21 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage des Vorliegens eines Zustellmangels und der Erforderlichkeit einer Zeugeneinvernahme zu diesem Thema. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989100159.X01 Im RIS seit 20.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;ZustG §17 Abs2;
Rechtssatz: Durch die bloße Behauptung, es bestehe die "Möglichkeit", dass der Zusteller die Hausbrieffächer verwechselt, wird keine Ermittlungspflicht der Behörde ausgelöst; für eine solche kommt es darauf an, ob ein konkreter Anhaltspunkt gegeben ist. Schlagworte Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung VerfahrensmangelSachverh... mehr lesen...
Mit "Bescheid" vom 26. September 1984 erklärte die Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt auf Antrag der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Partei gemäß § 15 Abs. 2 und 3 WRG 1959 den im Eigentum der Beschwerdeführerin stehenden Griffner-See einschließlich einer diesen umgebenden Sumpfzone unter verschiedenen näheren Bestimmungen als Laichschonstätte und Winterlager für Fische. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 6. Mai 1985 wurde die dagegen erh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs2;
Rechtssatz: Ist in der nach § 17 Abs 2 ZustG erfolgten Verständigung des Bescheidadressaten über die Hinterlegung des Bescheides lediglich davon die Rede, das Schriftstück sei "heute ab 14 Uhr" während näher angegebener allg Öffnungszeiten bei dem bezeichneten Postamt abzuholen und das Schriftstück liege "bis zum dritten Montag, der dem Tag der Verständigung ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs2;
Rechtssatz: Eine Hinterlegung ohne schriftliche Verständigung oder eine fehlerhafte derartige Verständigung (z.B. keine Angabe über den Beginn der Abholfrist) entfaltet keine Rechtswirkungen (Hinweis auf Walter - Mayer, Das österr. Zustellrecht, Anm 18 und 28 zu § 17 ZustG). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §26 Abs1 lita;VwGG §26 Abs1 Z1;ZustG §17 Abs2;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Bei einer Zustellung zu eigenen Handen kann der Empfänger bereits durch die Verständigung vom erfolglosen ersten Zustellversuch und die Aufforderung, an der für die Vornahme des zweiten Zustellversuches bestimmten Zeit zur Annahme des Schriftstückes anwesend zu sein, Ke... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs4;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;ZustG §17 Abs2;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage der Aufhebung der Zurückweisung eines Rechtsmittels als verspätet wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften, weil die belangte Behörde die vom Bf erstmals vor dem VwGH aufgestellte Behauptung, der Berufungsb... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §47 Abs1;ZustG §17 Abs2;ZustG §22 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zur Unschlüssigkeit der Annahme, die Sendung sei tatsächlich zu dem auf dem Rückschein angegebenen Zeitpunkt hinterlegt worden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987020048.X02 Im RIS seit 09.11.2005 mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §47 Abs1;ZPO §292 Abs1;ZustG §17 Abs2;ZustG §22 Abs1;
Rechtssatz: Der Rückschein ist eine öff. Urkunde, die vollen Beweis über das darin Erklärte und Bezeugte (hier den Zeitpunkt der Hinterlegung) macht. Die Widerlegung dessen ist aber zulässig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987020048.X01 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs2;ZustG §21 Abs2;ZustG §7;
Rechtssatz: Werden die Verständigungen nach § 17 Abs 2 ZustellG, § 21 Abs 2 ZustellG vom Zusteller an der Eingangstür angebracht, obwohl ihre Einlegung in den Briefkasten möglich ist, so liegt keine rechtswirksame Zustellung vor. Gemäß § 7 ZustellG gilt die Zustellung dann erst mit dem Zeitpunkt vollzogen, zu dem das Schriftstück dem E... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Bezirkspolizeikommissariat Schmelz, vom 9. August 1984 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, insgesamt fünf Übertretungen der StVO 1960 begangen zu haben. Die die Strafverfügung enthaltende Postsendung wurde zufolge des im vorgelegten Verwaltungsakt erliegenden Zustellnachweises nach zwei vergeblichen Zustellversuchen vom 14. August 1984 an beim Postamt 4063 zur Abholung bereitgehalten. Am 1. September 1984 gab der Beschwerdeführer ... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §47 Abs1VStG §24 Abs1ZPO §292ZustG §17 Abs2ZustG §21 Abs2ZustG §22
Rechtssatz: Beim Zustellnachweis gem § 22 ZustellG handelt es sich um eine öffentliche Urkunde iSd § 292 ZPO (Hinweis E 22.3.1982, 3635/80, Slg 10687 A). Die durch nichts belegte Behauptung, der Bfr habe in seinem Briefkasten keine Hinterlegungsanzeige vorgefun... mehr lesen...