RS Vwgh 1990/1/24 89/02/0140

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Veröffentlicht am 24.01.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §103 Abs2;
ZustG §17 Abs1;
ZustG §17 Abs2;
ZustG §21 Abs2;

Rechtssatz

Die Ankündigung eines zweiten Zustellversuches ist unwirksam, wenn sich infolge mangelhafter Ausfüllung des (Zustellformulares) Formulares Zwei daraus nicht ergibt, welche Beh welchem Empfänger ein behördliches Schriftstück zuzustellen beabsichtigt. Die dem mangelhaft angekündigten erfolglosen

Zustellversuch folgende Hinterlegung hat nicht die Wirkung der Zustellung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989020140.X02

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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