RS Vwgh 1986/9/24 86/03/0106

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Veröffentlicht am 24.09.1986
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §17 Abs2;
ZustG §21 Abs2;
ZustG §7;

Rechtssatz

Werden die Verständigungen nach § 17 Abs 2 ZustellG, § 21 Abs 2 ZustellG vom Zusteller an der Eingangstür angebracht, obwohl ihre Einlegung in den Briefkasten möglich ist, so liegt keine rechtswirksame Zustellung vor. Gemäß § 7 ZustellG gilt die Zustellung dann erst mit dem Zeitpunkt vollzogen, zu dem das Schriftstück dem Empfänger tatsächlich zugekommen ist (Hinweis E 24.2.1972, 1915/71).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986030106.X01

Im RIS seit

04.08.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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