I. 1. Mit Bescheid vom 30. Jänner 2003 hat die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Tirol (die belangte Behörde) die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Innsbruck vom 17. September 2002, mit dem gegen den Beschwerdeführer gemäß § 36 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 1 iVm §§ 37, 38 und 39 Fremdengesetz 1997 ein bis zum 17. September 2012 befristetes Aufenthaltsverbot erlassen worden war, gemäß § 66 Abs. 4 AVG als verspätet zurückgewiesen. Der A... mehr lesen...
1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am 2. Mai 1999 um 17.50 Uhr in Graz, Fröhlichgasse, Höhe Messehalle 16 bis Fröhlichgasse Nr. 39, als Lenker eines nach dem Kennzeichen bestimmten Pkw 1. die Einbahnstraße entgegen der durch das Hinweiszeichen nach § 53 Abs. 1 Z. 10 StVO 1960 angezeigten Fahrtrichtung befahren, und 2. als Zulassungsbesitzer des genannten Pkw es unterlassen, das Fahrzeug bei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §18;
Rechtssatz: Eine Nachsendung im Sinn des § 18 ZustG setzt voraus, dass sich der Empfänger nicht regelmäßig an der Abgabestelle im Sinne des § 17 Abs. 1 leg. cit. aufhält. Diese Voraussetzung fehlt im Fall des Beschwerdeführers, hat doch dieser selbst angegeben, dass er während der Woche in Wien tätig sei und "üblicherweise" (lediglich) Freitag bis S... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid vom 13. September 1999 entzog die Bezirkshauptmannschaft Krems dem Beschwerdeführer die Lenkberechtigung für 16 Monate, gerechnet ab Zustellung dieses Bescheides. Nach den Angaben auf dem im Verwaltungsakt erliegenden Rückschein erfolgte am 22. September 1999 ein erster Zustellversuch an der Adresse des Beschwerdeführers in S, das Einlegen der Ankündigung eines zweiten Zustellversuchs in den Briefeinwurf, ein zweiter Zustellversuch am 23. September 1999, das Einleg... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Eine vorübergehende Abwesenheit, welche die Anwendung des letzten Satzes des § 17 Abs. 3 ZustG nach sich ziehen würde, liegt nur dann vor, wenn der Empfänger dadurch gehindert ist, Zustellvorgänge im Bereich des Zustellortes wahrzunehmen, wie z.B. im Fall einer Reise, eines Urlaubes oder eines Krankenhausaufenthaltes. Die "beruflich... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Baden forderte die Beschwerdeführerin als Zulassungsbesitzerin eines dem Kennzeichen nach näher bestimmten Kraftfahrzeuges mit Schreiben vom 7. Mai 1998, hinterlegt beim Postamt 2512 Tribuswinkel mit Beginn der Abholfrist 12. Mai 1998, auf, Auskunft darüber zu erteilen, wer das genannte Kraftfahrzeug am 6. März 1998 um 12.56 Uhr an einem näher bezeichneten Ort gelenkt hat. Die nach dem bezüglichen Rückschein hinterlegte Briefsendung wurde nicht behoben ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Marktgemeinde R vom 18. Juni 1998 wurde dem Eigentümer des Baugrundstückes Nr. 42/4 des Grundbuches R die baubehördliche Bewilligung für die Errichtung eines Schwimmbades, eines Geräteschuppens, eines überdachten Autoabstellplatzes, eines überdachten Fahrradabstellplatzes sowie einer Fertigteilgarage bewilligt. Dieser Bescheid wurde dem nunmehrigen Beschwerdeführer durch postamtliche Hinterlegung zugestellt, wobei als Beginn der Abholfrist der 22. Juni 1998 vermerkt w... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §4;
Rechtssatz: in § 17 Abs. 1 ZustG wird die Zulässigkeit der Hinterlegung nicht von der wirklichen An- oder Abwesenheit des Empfängers abhängig gemacht, sondern davon, ob der Zusteller "Grund zur Annahme" hatte, dass sich der Empfänger regelmäßig an der Abgabestelle aufhalte. Dabei machen vorübergehende berufsbedingte regelmäßige Abwesen... mehr lesen...
Aus der Beschwerde in Verbindung mit dem angefochtenen Bescheid ergibt sich nachstehender entscheidungswesentlicher Sachverhalt: Mit Bescheid des Bundesasylamtes, Außenstelle Graz, vom 30. März 2000 wurde der Asylantrag des Beschwerdeführers gemäß § 7 AsylG 1997 abgewiesen und seine Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung nach Nigeria gemäß § 8 AsylG 1997 für zulässig erklärt. Dieser Bescheid wurde dem Beschwerdeführer "laut dem im Verwaltungsakt einliegenden Rückschein" ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §63 Abs5;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: In Zusammenhang mit der Frage, ob der erstinstanzliche Bescheid rechtswirksam zugestellt worden ist, besteht nur bei (konkreten) Hinweisen, welche den Zustellvorgang in Frage stellen, eine (amtswegige) Ermittlungspflicht der Berufungsbehörde (vgl. etwa die hg. Erkenntnisse vom 13. Februar 1998, Zl. ... mehr lesen...
Zufolge Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Grundsteuerbescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Breitenfurt für die Jahre 1993 und 1994 sowie zufolge verschiedener anderer Anträge erließ der Gemeinderat der mitbeteiligten Gemeinde am 28. Februar 1996 einen Bescheid, mit welchem die genannte Berufung abgewiesen und die anderen Anträge teilweise ab-, teilweise zurückgewiesen wurden; in einem Fall wurde teilweise Folge gegeben. Die Zustellung dieses Berufungsbescheides erfolgte mit... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/16/0197
Rechtssatz: Entscheidend ist nicht, wann die Bescheidadressatin oder ihr Gatte die Hinterlegungsanzeige vorgefunden haben, sondern wann die Hinterlegung erfolgte und ob sie den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend erfolgte. (Hier: Dass die Hinterlegu... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 5 zweiter Satz StVO 1960 (in der Fassung der 19. Novelle, BGBl. Nr. 518/1994) mit einer Geldstrafe von S 15.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe zwei Wochen) bestraft. Der Beschwerdeführer habe am 20. April 1997 um 01.00 Uhr in Klagenfurt, in der Flughafenstraße, auf Höhe der Einfahrt zum Flughafen Klagenfurt, ein Kraftfahrze... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZPO §292 Abs2;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/13/0196 E 13. März 1991 RS 2 Stammrechtssatz Ein von einem Postbediensteten ordnungsgemäß ausgestellter Rückschein über die Zustellung eines Poststückes durch Hinterlegung macht als öffentliche Urkunde Beweis über die Rechtswirksamkeit der Zustellung. Es ist Sache des Em... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich, dass mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. August 1998 die Zurückweisung eines Einspruches des Beschwerdeführers gegen eine Strafverfügung wegen Übertretung der Straßenverkehrsordnung 1960 zurückgewiesen worden war. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde einen Antrag des Beschwerdeführers auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 6... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;AVG §69 Abs2;ZustG §17 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999020149.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 1. Dezember 1998 wies der Unabhängige Verwaltungssenat im Land Niederösterreich die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 29. April 1998 betreffend Bestrafung nach dem Nö. Kurzparkzonenabgabegesetz als verspätet zurück. Dies mit der Begründung: , der Beschwerdeführer habe nach Ergehen des Straferkenntnisses einen Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe gestellt und dieser sei mit dem am 20. Juni ... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZPO §292 Abs2;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/13 87/13/0196 2
(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Ein von einem Postbediensteten ordnungsgemäß ausgestellter Rückschein über die Zustellung eines Poststückes durch Hinterlegung macht als öffentliche Urkunde Beweis über die Rechtswirksamkeit der Zustel... mehr lesen...
Mit dem Bescheid vom 1. März 1999 wies der Landeshauptmann von Tirol die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Imst vom 6. November 1997, mit welcher ihr eine näher bezeichnete Gewerbeberechtigung gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 7 und § 91 Abs. 2 GewO 1994 entzogen wurde, als verspätet zurück. Der Landeshauptmann ging dabei in sachverhaltsmäßiger Hinsicht davon aus, der erstbehördliche Bescheid sei der Beschwerdeführerin am 10... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;ZustG §17 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999040118.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung des Beschwerdeführers gegen ein Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck, mit dem er wegen einer Übertretung der GewO 1994 bestraft wurde, "als verspätet" zurück. Begründend führte die belangte Behörde aus, der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck sei dem Beschwerdeführer am 17. März 1998 durch Hinterlegung beim zuständigen Postamt V zugestellt worden. Damit habe die Berufungsfrist zu laufen beg... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §21 Abs2;
Rechtssatz: Eine Hinterlegung von Schriftstücken, die zu eigenen Handen zuzustellen sind, kann ohne Vornahme eines zweiten Zustellversuches gemäß § 21 Abs 2 ZustG keine Rechtswirkungen entfalten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1998040111.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Mit dem unbekämpft gebliebenen Bescheid des Bundessozialamtes für Wien, Niederösterreich, Burgenland (BSA) vom 5. Februar 1997 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Insolvenz-Ausfallgeld für Urlaubsentschädigung in Höhe von S 45.445,-- gemäß § 1 IESG abgelehnt. Mit Antrag vom 27. Oktober 1997 begehrte die Beschwerdeführerin unter Hinweis auf das in der Zwischenzeit ergangene rechtskräftige Urteil des Landesgerichtes Wiener Neustadt als Arbeits- und Sozialgericht vom 29. Apr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs4; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/11/0179 E 27. Mai 1999
Rechtssatz: Die rechtswirksame Zustellung des Bescheides ist notwendige Voraussetzung für die Zulässigkeit des Wiederaufnahmsantrages. Die Wiederaufnahme nach § 69 Abs 1 AVG setzt nämlich ein rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren voraus (Hinweis ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck (BH) vom 26. März 1997 wurde der Beschwerdeführer einer näher beschriebenen Verwaltungsübertretung nach § 366 Abs. 1 Z. 1 GewO 1994 schuldig erkannt. Mit Schriftsatz vom 26. Mai 1997 beantragte der Beschwerdeführer, ihm gegen die Versäumung der Berufungsfrist gegen das genannte Straferkenntnis die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen. Er brachte hiezu im wesentlichen vor, am 2. April 1997 gegen 20.00 Uhr sei ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/04/0171
Rechtssatz: Bei der Zustellbehörde kann im Fall der Zustellung durch ein Organ der Zustellbehörde nur hinterlegt werden, wenn sie ihren Sitz im Gemeindegebiet der Gemeinde hat, in dem die Abgabestelle liegt. European Ca... mehr lesen...
1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (die belangte Behörde) die Berufung des Beschwerdeführers vom 17. Februar 1996 (zur Post gegeben am 19. Februar 1996) gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 25. Jänner 1996, mit dem der Beschwerdeführer gemäß § 17 Abs. 1 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, ausgewiesen worden war, nach § 66 Abs. 4 iVm § 63 Abs. 5 AVG als verspätet zurück. 2. Der vorliegende Beschwerde... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §21 Abs2;
Rechtssatz: Bei einer Zustellung zu eigenen Handen hat die Hinterlegung des behördlichen Schriftstückes die Wirkung einer Zustellung, wenn der Empfänger auch nur am Tag des ersten Zustellversuches (hier: 1. Februar 1996) nicht ortsabwesend war (Hinweis E vom 15. Oktober 1998, 96/18/0210); diesfalls hindert eine allfä... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 19. Jänner 1998 wies die belangte Behörde die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 3. Dezember 1997, mit welchem dieser der Übertretungen der §§ 64 Abs. 1, 36a und 7 Abs. 1 in Verbindung mit 102 Abs. 1 Kraftfahrgesetz 1967 für schuldig erkannt worden war, soweit sie die Übertretung des § 64 Abs. 1 Kraftfahrgesetz 1967 betraf, als verspätet zurück. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende, Rechtswid... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs2;ZustG §17 Abs3;ZustG §4; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/02/0348 E 26. Jänner 1999
Rechtssatz: Eine Wohnung im Sinne des § 4 ZustG wird durch das Faktum des Bewohntwerdens begründet. Davon kann keine Rede sein, wenn nur eine bloß fallweise Benützung vorliegt. Auf die polizeiliche Meldung kommt es nicht an. Der Umsta... mehr lesen...