Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwRallg;ZustG §1 Abs2;ZustG §17 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/10/0070 E 28. März 1988 VwSlg 12689 A/1988 RS 1 Stammrechtssatz Ein Verstoß gegen die Vorschrift, beim "zuständigen Postamt" zu hinterlegen, belastet einen Zustellvorgang mit einem Mangel. In einem derartigen Fall gilt gem § 7 ZustG die Zustellung erst in dem Zeitpunkt a... mehr lesen...
Mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 5. Dezember 1996, Zl. 96/09/0345-3, wurde die Beschwerde beider Antragsteller gemäß § 34 Abs. 1 VwGG wegen Versäumung der Einbringungsfrist zurückgewiesen. Die Antragsteller begehren (mit ihrer am 6. Februar 1997 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten Eingabe) zunächst die Wiederaufnahme dieses Beschwerdeverfahrens. Sie bringen dazu im wesentlichen vor, der genannte Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 5. Dezember 1996 beruhe au... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof19/16 Berechnung von Fristen40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §32 Abs2;FristberechnungsÜbk Eur Art3 Abs1;VwGG §45 Abs1 Z2;VwGG §46 Abs1;VwRallg;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/09/0035
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Ausle... mehr lesen...
Mit Erkenntnis des Zollamtes Klagenfurt als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 19. November 1993, St.L.Nr. 272/92, wurde der Beschwerdeführer des Finanzvergehens des versuchten Schmuggels schuldig erkannt und hiefür mit einer Geldstrafe in der Höhe von S 26.000,-- bestraft. Nach dem in den Akten erliegenden Zustellnachweis (Formular 3 zu § 22 Zustellgesetz) wurden am 13. Dezember 1993 von einem Organ des Abgabepostamtes K ein erster Zustellversuch des Straferkenntnisses und am ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;
Rechtssatz: Voraussetzung für eine Hinterlegung iSd § 17 Abs 1 ZustG ist ua das Vorliegen eines Grundes für die Annahme des Zustellers, daß sich der Empfänger regelmäßig an der Abgabestelle aufhält. "Grund zur Annahme" heißt dabei, daß bestimmte objektive Tatsachen (Namensschild, frühere Zustellungen am selben Ort) vorliegen müssen, aus denen der Zusteller mi... mehr lesen...
Am 6. November 1996 erhoben die beschwerdeführenden Parteien Beschwerde gegen den Bescheid der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Niederösterreich vom 3. September 1996. Im Rubrum dieser Beschwerde wird behauptet, der angefochtene Bescheid sei "zugestellt am 24.9.1996". Unter Punkt II. ("Zulässigkeit und Rechtzeitigkeit der Beschwerde") wird in der Beschwerde vorgebracht, der angefochtene Bescheid "wurde am 3.9.1996 an die rechtsfreundlichen Vertreter der Beschwerdeführer z... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein19/16 Berechnung von Fristen40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §32 Abs2;FristberechnungsÜbk Eur Art3 Abs1;VwRallg;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996090345.X01 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Am 10. Mai 1996 langte in der Einlaufstelle des Verwaltungsgerichtshofes die vom Beschwerdeführer gegen den Bescheid der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Wien vom 25. März 1996 erhobene Beschwerde ein. Diese mit "W, am 9.5.1996" datierte Beschwerde wurde auch am 9. Mai 1996 zur Post gegeben. In der genannten Beschwerde wird vorgebracht, der angefochtene Bescheid sei am 28. März 1996 zugestellt worden. Die belangte Behörde erstattete nach Einleitung des Vorverfahrens d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein19/16 Berechnung von Fristen40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §32 Abs2;FristberechnungsÜbk Eur Art3 Abs1;VwRallg;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/17 89/03/0003 1 Stammrechtssatz Nach Wochen, Monaten oder Jahren bestimmte Fristen beginnen an dem Tag, uzw um 24.00 Uhr dieses Tages, zu laufen, an dem das den Fristenlauf bestimmende... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 22. Dezember 1995 wurde der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger der Jugoslawischen Föderation, gemäß § 17 Abs. 1 Fremdengesetz- FrG, BGBl. Nr. 838/1992, ausgewiesen. Der Beschwerdeführer halte sich seit 1990 im Bundesgebiet auf und habe bis 25. Dezember 1994 Sichtvermerke erhalten. Dazwischen liege allerdings ein unrechtmäßiger Aufenthalt (vom 16. Jänn... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs2;ZustG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/06/03 92/16/0116 4 Stammrechtssatz Der Rückschein, auf dem die Zustellung durch den Zusteller beurkundet wurde (§ 22 Abs 1 ZustG), ist eine öffentliche Urkunde. Als öffentliche Urkunde begründet ein "unbedenklicher" - dh die gehörige äußere Form aufweisender - Zustellnachweis die Vermu... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. April 1995 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es unterlassen, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 8. März 1994, zugestellt am 17. März 1994, innerhalb der Frist von zwei Wochen darüber Auskunft zu erteilen, wer ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Kfz am 18. Dezember 1993 um 10.50 Uhr an einer näher bezeichneten Kreuzung in Niederösterreich gelenkt habe. Er habe hiedurch e... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;ZustG §16 Abs1;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §7;
Rechtssatz: War der Bf an dem von der belBeh angenommenen Tag der Zustellung der Anfrage nach § 103 Abs 2 KFG bereits in Untersuchungshaft und daher zwangsläufig von der Abgabestelle in Anbetracht der Haftdauer nicht nur vorübergehend abwesend, so war auch die durch Hinterlegung er... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 24. Februar 1995, mit welchem der Beschwerdeführer wegen einer Übertretung des KFG 1967 bestraft wurde, gemäß § 63 Abs. 5 AVG wegen Verspätung zurückgewiesen. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, daß die Zustellung dieses Straferkenntnisses nach Zustellversuchen am 17. März 1995 und 20. März 1995 an der Abgabestelle in H a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §21 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996030006.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 19. April 1994, Zl. 94/11/0053, hingewiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde der im Instanzenzug ergangene Bescheid der belangten Behörde vom 15. Dezember 1993, soweit mit ihm der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung eines Einspruches abgewiesen worden war, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Im übrigen, das heißt sowei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §41 Abs1;VwGG §46 Abs1;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs2;
Rechtssatz: Wurde die Hinterlegungsanzeige in einem waagrechten, von außen zugänglichen Briefschlitz von 4 cm Höhe, bei dem ein Hinunterfallen in einen von außen geschützten Behälter nicht möglich ist, deponiert, so kann nicht davon ausgegangen werden, ihre Entfernung sei u... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Graz vom 19. Mai 1994 wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 bestraft. Dieses Straferkenntnis wurde ihm nach dem in den Verwaltungsstrafakten erliegenden Rückschein unter der Anschrift "R 8, 6... E" nach vergeblichen, am 20. Juni 1994 und 21. Juni 1994 unternommenen Zustellversuchen durch Hinterlegung beim Postamt mit Beginn der Abholfrist am 21. Juni 1994 zugestellt. Die gegen dieses Str... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §7;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Parteienvernehmung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995030200.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit einem am 28. April 1994 zur Post gegebenen Antrag begehrte der Beschwerdeführer Verfahrenshilfe - einschließlich der Beigebung des Rechtsanwaltes Dr. M zum Verfahrenshelfer - zur Einbringung einer Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 9. März 1994, Zl. 317.030/1-III/4/94. Nach der mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 7. Mai 1994, Zl. VH 94/04/0003, erfolgten Bewilligung der Verfahrenshilfe wurde gegen den genannten Besch... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §32 Abs2;VwRallg;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/17 89/03/0003 1 Stammrechtssatz Nach Wochen, Monaten oder Jahren bestimmte Fristen beginnen an dem Tag, uzw um 24.00 Uhr dieses Tages, zu laufen, an dem das den Fristenlauf bestimmende Ereignis stattgefunden hat. Diese Fristen enden - von im Besc... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer brachte am 5. Mai 1995 eine unter hg 95/14/0067 protokollierte Beschwerde gegen den im Spruch: dieses Beschlusses genannten Bescheid (in der Folge nur: Bescheid) persönlich beim Verwaltungsgerichtshof ein. Als Zustelldatum wurde der 24. März 1995 angegeben. Da somit die im § 26 Abs 1 VwGG normierte Frist von sechs Wochen gewahrt schien, leitete der Verwaltungsgerichtshof das Vorverfahren ein. Die belangte Behörde legte die Akten des Verwaltungsverfahrens vor und be... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/14/0114 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/11/26 91/14/0218 1 (hier: zwei Werktage (Dienstag, Mittwoch) in einer Woche ohne Feiertag abwesend) Stammrechtssatz Eine kurzfristige Abwesenheit, wie sie häufig über ein ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/14/0114
Rechtssatz: Die Nichtöffnung des Briefkastens während eines kurzen Aufenthalts an der Abgabestelle (hier: ca sieben Stunden) führt nicht zur Annahme, der Bescheidadressat sei weiterhin ortsabwesend gewesen. Europea... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/14/0114
Rechtssatz: Bei der Anwendung des § 17 Abs 3 letzter Halbsatz ZustG kommt es nicht darauf an, ob der Empfänger auf Grund privater oder beruflicher Aktivitäten keine Zeit für die Abholung einer Sendung findet. Entscheidend ist, ob er inner... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt vom 5. Jänner 1995 als verspätet gemäß § 66 Abs. 4 AVG zurückgewiesen. Die Behörde begründete ihre Entscheidung damit, daß die Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides rechtswirksam durch Hinterlegung am 27. Jänner 1995 erfolgt sei, die dagegen erhobene Berufung jedoch erst am 20. Februar 1995, somit verspätet, eingebracht worden sei. Die Bes... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §7; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/19/0339 E 4. September 1998
Rechtssatz: Die Zustellung iSd § 17 ZustG ist mit der Hinterlegung in Verbindung mit der Abholbereitschaft beendet. Das Ergebnis, daß die Abholung nicht mehr zur Zustellung gehört, läßt sich zwingend aus dem Normzweck ableiten, welcher sicherzuste... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 29. Dezember 1994 wurde die Berufung der Beschwerdeführerinnen gegen den Bescheid der Berghauptmannschaft Leoben vom 13. September 1994, betreffend die Anordnung von Sicherheitsmaßnahmen im Kalksteinbergbau St. E., als verspätet eingebracht zurückgewiesen. Hiezu wurde im wesentlichen ausgeführt, die Beschwerdeführerinnen seien im bergbehördlichen Verfahren durc... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §39 Abs2;VwRallg;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/05/19 92/09/0331 3 Stammrechtssatz Der Umstand, daß der Zustellempfänger wegen Abwesenheit von der Abgabestelle von einem Zustellvorgang nicht rechtzeitig Kenntnis erlangen konnte, ist von der Behörde von Amts wegen zu prüfen (Hinweis ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Post- und Telegraphendirektion für Steiermark als Fernmeldebehörde I. Instanz vom 10. November 1992, GZ. 343973-07/92, wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, a) in seiner Wohnung in der Zeit vom August 1991 bis 21. September 1992 eine in Österreich nicht zugelassene Funkanlage PRESIDENT Grant und in der Zeit vom September 1991 bis 21. September 1992 eine in Österreich nicht zugelassene Funkanlage STANDARD C528 unbefugt besessen zu haben, b) die Funkanlage... mehr lesen...