Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs2;ZustG §17 Abs3;ZustG §4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/03/0204 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/25 92/09/0053 2 Stammrechtssatz Die Auswahl der Abgabestelle bleibt, wenn mehrere (iSd § 4 ZustG) bestehen, der Behörde überlassen. ... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wien vom 10. März 1993 wurde die Beschwerdeführerin einer Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. 1 lit. a StVO schuldig erkannt; über sie wurde eine Geldstrafe verhängt. Mit Antrag vom 23. November 1993 begehrte die Beschwerdeführerin die Wiederaufnahme des Verfahrens. Diesen Antrag wies die Bundespolizeidirektion Wien mit Bescheid vom 10. März 1994 zurück. Der gegen diesen Bescheid gerichteten Berufung der Beschwerdeführerin wurde ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1;VStG §49;ZustG §13 Abs1;ZustG §17 Abs1;
Rechtssatz: Da die Bf zum Zeitpunkt der Zustellung der Strafverfügung die von der Behörde als Abgabestelle angegebene Wohnung nicht mehr benützte, wurde keine rechtswirksame Zustellung der Strafverfügung vorgenommen, sodaß die Hinterlegung keine Wirkung zeitigen konnte. Die belangte Behörde hat damit zu Recht das Vorliegen... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Imst vom 5. April 1994 wurde der Beschwerdeführer wegen dreier Verstöße gegen das AuslBG schuldig erkannt und zur Zahlung von Geldstrafen in der Höhe von insgesamt S 15.000,-- verurteilt. Dieser Bescheid wurde dem Beschwerdeführer laut im Akt erliegenden Rückschein am 29. April 1994 durch Hinterlegung zugestellt. In seiner dagegen erhobenen, am 18. Mai 1994 zur Post gegebenen Berufung führte der Beschwerdeführer zu deren Rechtzeitigkeit ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;VwRallg;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/05/19 92/09/0331 3
(hier hat sich die belangte Behörde nicht der Aufgabe
unterzogen, den Beschuldigten zur behaupteten urlaubsbedingten
Ortsabwesenheit einzuvernehmen). Stammrechtssatz Der Umstand, daß der Zustellempfän... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erhob gegen zwei Strafverfügungen des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz jeweils vom 25. Februar 1992 (betreffend Verwaltungsübertretungen nach dem Stmk. Parkgebührengesetz) mit Schriftsatz vom 23. März 1992 Einspruch. Der Bürgermeister der Landeshauptstadt Graz wies diesen Einspruch mit Bescheid vom 1. Oktober 1994 zurück. In der Begründung: dieses Bescheides heißt es, die Strafverfügungen seien dem Beschwerdeführer laut Rückschein am 5. März 1992 durch Hint... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Hinsichtlich der von der Partei des Verwaltungsverfahrens behaupteten vorübergehenden Ortsabwesenheit gemäß § 17 ZustG besteht keine Beweispflicht der Partei, sondern lediglich eine mit dem Grundsatz der Amtswegigkeit des Verwaltungsverfahrens korrespondierende Verpflichtung der Partei zur Mitwirkun... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 3. März 1994 wies die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Tirol (die belangte Behörde) die Berufung des Beschwerdeführers, eines türkischen Staatsangehörigen, gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Innsbruck vom 5. August 1993, mit dem gegen den Beschwerdeführer ein bis zum 5. August 1998 befristetes Aufenthaltsverbot erlassen worden war, gemäß § 66 Abs. 4 AVG als verspätet zurück. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Be... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;VwRallg;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs2;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Behauptet der Fremde bloß "vorsorglich", daß nicht ordnungsgemäß hinterlegt wurde, insbesondere nicht in gesetzmäßiger Weise zwei Zustellversuche durchgeführt wurden, er nicht vom Zeitpunkt des zweiten Zustellversuches verständigt wurde, die Mitteilung von der Hinterlegun... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZPO §292 Abs2;ZPO §292;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/13 87/13/0196 2 Stammrechtssatz Ein von einem Postbediensteten ordnungsgemäß ausgestellter Rückschein über die Zustellung eines Poststückes durch Hinterlegung macht als öffentliche Urkunde Beweis über die Rechtswirksamkeit der Zustellung. Es ist Sach... mehr lesen...
Mit Strafverfügung des Magistrates der Stadt Wien vom 2. Juni 1992 wurde die Beschwerdeführerin unter Angabe des Tatortes und der Tatzeit schuldig erkannt, sie habe ein näher bezeichnetes Kraftfahrzeug in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt, ohne für seine Kennzeichnung mit einem richtig entwerteten Parkschein gesorgt zu haben, weil der Parkschein gefehlt habe. Sie habe dadurch § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 des Parkometergesetzes verletzt. Wegen dieser Verwaltu... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZPO §292 Abs2;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §22 Abs1;
Rechtssatz: Die durch einen Gegenbeweis zu widerlegende - vom Gesetz aufgestellte - Vermutung bezieht sich (nur) darauf, daß der Zusteller, "Grund zur Annahme" hätte, daß sich der Empfänger regelmäßig an der Abgabestelle aufhält (§ 17 Abs 1 ZustG), nicht jedoch (auch) darauf, ob es (iSd § 17... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §46;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;ZPO §292 Abs2;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §22 Abs1;
Rechtssatz: Ein Bescheid einer Behörde ist mit Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften belastet, wenn die Behörde, ohne auf das angebotene Bescheinigungsmittel der Einvernahme der Beschwerde... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 20. Juni 1989 beantragten die Beschwerdeführer die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 19 Abs. 3 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 1977 - ROG 1977 zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit angebauter Garage auf Grundstück Nr. 220/16. Mit Bescheid vom 14. September 1990 (auf Grund des Beschlusses des Stadtsenates vom 10. September 1990) wies der Stadtsenat der mitbeteiligten Stadtgemeinde das Ansuchen der Beschwerdeführer ab. Dieser Bescheid wurde den... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/07/0161 E 23. Mai 1989 RS 1 Stammrechtssatz Eine Hinterlegung ohne schriftliche Verständigung oder eine fehlerhafte derartige Verständigung (z.B. keine Angabe über den Beginn der Abholfrist) entfaltet keine Rechtswirkungen (Hinweis auf Walter - Mayer, Das österr. Zustellrecht, Anm 18 und 28 zu § 17 ZustG). ... mehr lesen...
Der Antragsteller vertritt die Auffassung, daß ihm der Bescheid des Bundesministers für Inneres "auf Nichtanerkennung als Flüchtling" vom 15. Dezember 1993, Zl. 4.334.184/2-III/13/93, von dessen Existenz er am 10. Februar 1994 durch Einsichtnahme in den ihn betreffenden Asylakt beim Bundesasylamt in Wien Kenntnis erlangt habe, "nicht gültig zugestellt" worden sei. Dadurch sei es ihm nicht möglich gewesen, innerhalb der sechswöchigen Frist eine Beschwerde "an den VfGh" (da die Eingabe ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/01/0175 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/05/20 92/01/0490 1 Stammrechtssatz Ein Zustellmangel, der dazu geführt hat, daß eine Frist nicht in Gang gesetzt wurde, ist kein unvor... mehr lesen...
Mit dem als Ersatzbescheid für den mit hg. Erkenntnis vom 20. Oktober 1992, Zl. 90/04/0278, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehobenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 14. April 1990 erlassenen Bescheid vom 9. Februar 1993 wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft vom 29. Jänner 1990 als verspätet zurückgewiesen. Zur Begründung: wurde im wesentlichen ausgeführt, nach dem Erkenntnis de... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §39 Abs2;VwRallg;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/05/19 92/09/0331 3 Stammrechtssatz Der Umstand, daß der Zustellempfänger wegen Abwesenheit von der Abgabestelle von einem Zustellvorgang nicht rechtzeitig Kenntnis erlangen konnte, ist von der Behörde von Amts wegen zu prüfen (Hinweis E 18.... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 11. Oktober 1991 wies das Landesinvalidenamt für Oberösterreich (im folgenden LIA) die Anträge des Beschwerdeführers vom 27. November 1990 und vom 21. März 1991 auf Zuerkennung einer Beschädigtenrente nach dem Heeresversorgungsgesetz (HVG) wegen bestimmter geltend gemachter Gesundheitsschädigungen ab. Dieser Bescheid wurde an die vom Beschwerdeführer im Verwaltungsverfahren angegebene Wohnanschrift "L, R-Straße 2" gerichtet und laut Rückschein nach einem Zustellversuc... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §39 Abs2;VwRallg;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/09/0332
Rechtssatz: Der Umstand, daß der Zustellempfänger wegen Abwesenheit von der Abgabestelle von einem Zustellvorgang nicht rechtzeitig Kenntnis erlangen konnte, ist von der Behörde... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/09/0332
Rechtssatz: Würden die beiden (von der Partei) angegebenen Wohnadressen (hier: in Linz) bloß in geringer Entfernung voneinander liegen, so könnte dies für die Wahrnehmbarkeit der Zustellvorgänge an der (bisherigen) Abgabestelle s... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §4;ZustG §8; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/09/0332
Rechtssatz: Der längere Aufenthalt in einer anderen Wohnung in derselben Ortsgemeinde (hier: Linz) schließt nicht von vornherein und in jedem Fall eine Abwesenheit von der Abgabestelle iSd § 17 Abs 3 ZustG aus (Hinweis E... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs3;AVG §69 Abs1 Z2;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3; Beachte Vorgeschichte:92/02/0293 B 11. November 1992;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Verwaltungsstrafverfahren European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992090385.X01 Im RIS seit 27.11.2000 ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 27. Juni 1991 erkannte die Bezirkshauptmannschaft Landeck die Beschwerdeführerin schuldig, sie habe entgegen § 3 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) auf Grund der Versicherungszeitenbestätigung der Tiroler Gebietskrankenkasse drei namentlich genannte jugoslawische Staatsangehörige in der Zeit vom 19. März bis 15. November 1990 in ihrem Betrieb beschäftigt, ohne im Besitz der hiefür erforderlichen Beschäftigungsbewilligung des Arbeitsamtes Landec... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs1;AVG §10 Abs4;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §9 Abs1;
Rechtssatz: Ist der Ehegatte der Besch im Ermittlungsverfahren vor der Behörde erster Instanz nach § 10 Abs 4 AVG als Vertreter der Besch eingeschritten und hat die Besch im Verwaltungsverfahren nicht vorgebracht, daß ihr Ehegatte keine oder bloß eine auf die Abgabe einer Stellungnahme vor der Behörde ers... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs1;AVG §10 Abs4;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §9 Abs1;
Rechtssatz: Bei aufrechtem Bestand einer Zustellbevollmächtigung kann - wie sich aus § 9 Abs 1 erster Satz ZustG ergibt - nicht an die Partei selbst rechtswirksam zugestellt werden. Dies bedeutet, daß (im Beschwerdefall) die Behebung des an den Ehegatten der Besch als Zustellbevollmächtigten adressierten,... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Bundeshauptstadt Wien, Magistratsabteilung 4/7, vom 6. September 1990, Zl. T 28/90, wurde der Beschwerdeführer "auf Grund der §§ 7 Abs. 1 und 54 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 2 und 5 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962, in der derzeit geltenden Fassung" als Obmann des Vereines "XY" (im folgenden: Verein) für die in der Zeit von April 1984 bis Jänner 1986 entstandene Getränkesteuerschuld im Betrag von insgesamt S 50.891... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZPO §292 Abs2;ZPO §292;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/13 87/13/0196 2 Stammrechtssatz Ein von einem Postbediensteten ordnungsgemäß ausgestellter Rückschein über die Zustellung eines Poststückes durch Hinterlegung macht als öffentliche Urkunde Beweis über die Rechtswirksamkeit der Zustellung. Es ist Sach... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 1./8. Bezirk, vom 19. April 1991, wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie sei als handelsrechtliche Geschäftsführerin und somit als zur Vertretung nach außen Berufene der XY GesmbH dafür verantwortlich, daß diese am 10. August 1990 auf einer Baustelle in A, H-Straße 11, fünf namentlich genannte ausländische Staatsbürger, für die weder eine Beschäftigungsbewilligung erteilt noch ein Befrei... mehr lesen...