Entscheidungen zu § 17 Abs. 1 ZustG

Verwaltungsgerichtshof

226 Dokumente

Entscheidungen 181-210 von 226

RS Vwgh 1992/9/25 92/09/0053

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs2;ZustG §17 Abs3;ZustG §4;
Rechtssatz: Die Auswahl der Abgabestelle bleibt, wenn mehrere (iSd § 4 ZustG) bestehen, der Behörde überlassen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992090053.X02 Im RIS seit 25.09.1992 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.09.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/7/1 92/01/0458

Die gegenständliche, am 16. April 1992 zur Post gegebene Säumnisbeschwerde gemäß Art. 132 B-VG wurde darauf gestützt, daß der Antrag des Beschwerdeführers auf Feststellung der Flüchtlingseigenschaft mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich vom 2. Oktober 1991 abgewiesen worden sei und die belangte Behörde über die dagegen am 15. Oktober 1991 zur Post gegebene Berufung bisher noch nicht entschieden habe. Über Auftrag des Verwaltungsgerichtshofes führte de... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 01.07.1992

RS Vwgh 1992/7/1 92/01/0458

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §32 Abs2;AVG §33 Abs3;VwGG §27;VwRallg;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/05/20 92/01/0492 1 Stammrechtssatz Eine Säumnisbeschwerde ist gem § 34 Abs 1 VwGG mangels Berechtigung zu ihrer Erhebung zurückzuweisen, wenn an dem Tag, an dem die Behörde noch fristgerecht ihre Ent... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.07.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/6/23 92/14/0082

Mit hg Beschluß vom 31. März 1992, 91/14/0134, dem Vertreter des Beschwerdeführers am 13. April 1992 zugestellt, wurde eine Beschwerde des nunmehrigen Antragstellers wegen Versäumung der Einbringungsfrist zurückgewiesen. Dabei ging der Gerichtshof davon aus, daß der Bescheid, gegen den die Beschwerde gerichtet war, dem Beschwerdeführer bereits am 24. Mai 1991 durch Hinterlegung und nicht erst - wie behauptet - am 28. Mai 1991 rechtswirksam zugestellt worden war. Mit dem vorliegend... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 23.06.1992

RS Vwgh 1992/6/23 92/14/0082

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §45 Abs2;VwGG §46 Abs3;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Ausführungen zum Fristenlauf gemäß § 45 Abs 2 und 46 Abs 3 VwGG bei einem - die Beschwerde als verspätet - zurückweisenden Beschluß im Fall der Zustellung des angefochtenen Bescheides durch Hinterlegung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.06.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/5/20 92/01/0490

Eine Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt gemäß § 46 Abs. 1 VwGG nur in Betracht, wenn eine Partei durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis - so dadurch, daß sie von einer Zustellung ohne ihr Verschulden keine Kenntnis erlangt hat - eine Frist versäumt und dadurch einen Rechtsnachteil erleidet. Diese Voraussetzung liegt aber nach dem eigenen, dem gegenständlichen Antrag zugrundeliegenden Vorbringen des Antragstellers nicht vor. Der Antragsteller b... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 20.05.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/5/20 92/01/0492

Der Beschwerdeführer macht in seiner am 6. Mai 1992 zur Post gegebenen Säumnisbeschwerde gemäß Art. 132 B-VG geltend, daß die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich über einen von ihm gestellten Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nicht entschieden habe, worauf er "mit Antrag vom 29.10.1991, am 4.11.1991 zur Post gegeben und längstens am 6.11.1991 bei der belangten Behörde eingelangt, diese auf Übergang der Entscheidungspflicht" angerufen habe, welche a... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 20.05.1992

RS Vwgh 1992/5/20 92/01/0492

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968;AVG §32 Abs2;AVG §33 Abs3;VwGG §27;VwRallg;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt am 20.5.1992 92/01/0493, 92/01/0494, 92/01/0495, 92/01/0496, 92/01/0497, 92/01/0498, 92/01/0499, 92/01/0500, 92/01/0501, 92/01/0502; ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.05.1992

RS Vwgh 1992/5/20 92/01/0490

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Ein Zustellmangel, der dazu geführt hat, daß eine Frist nicht in Gang gesetzt wurde, ist kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis iSd § 46 Abs 1 VwGG (Hinweis B 5.3.1980, 1897/78, VwSlg 10059 A/1980) und begründet daher keinen Wiedereinsetzungsgrund. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.05.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/3/18 92/01/0189

Der Beschwerdeführer macht in seiner am 2. März 1992 zur Post gegebenen Säumnisbeschwerde gemäß Art. 132 B-VG geltend, daß mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien vom 20. August 1991, Zl. IV-82.924-AF/91, gemäß § 1 des Bundesgesetzes über die Aufenthaltsberechtigung von Flüchtlingen im Sinne der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge festgestellt worden sei, daß er nicht Flüchtling sei, und die belangte Behörde über seine am 3. September 1991 dagegen ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 18.03.1992

RS Vwgh 1992/3/18 92/01/0189

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof19/16 Berechnung von Fristen40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §32 Abs2;FristberechnungsÜbk Eur Art3 Abs1;VwGG §27;VwRallg;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/17 89/03/0003 1 Stammrechtssatz Nach Wochen, Monaten oder Jahren bestimmte Fristen beginnen an dem Tag, uzw um 24.00 Uhr dieses Tages, zu laufen, a... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.03.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/2/26 92/01/0042

Der Beschwerdeführer macht in seiner Beschwerde gemäß Art. 132 B-VG geltend, daß die belangte Behörde seine Administrativbeschwerde gemäß § 120 Abs. 1 StVG vom 1. Juni 1991 "in der nach dem AVG vorgesehenen 6-monatigen Frist (Fristende: 1.12.1991) nicht beantwortet" habe und mangels Bescheiderlassung Säumnis gegeben sei. Der Verwaltungsgerichtshof hat dem Beschwerdeführer mit Berichterverfügung vom 21. Jänner 1991 vorgehalten, daß auf Grund der vorliegenden Beschwerde und der ihr ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 26.02.1992

RS Vwgh 1992/2/26 92/01/0042

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein19/16 Berechnung von Fristen40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §32 Abs2;FristberechnungsÜbk Eur Art3 Abs1;VwRallg;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/17 89/03/0003 1 Stammrechtssatz Nach Wochen, Monaten oder Jahren bestimmte Fristen beginnen an dem Tag, uzw um 24.00 Uhr dieses Tages, zu laufen, an dem das den Fristenlauf bestimmende... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.02.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/1/29 92/02/0021

Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land vom 9. Juli 1990 wurde der Beschwerdeführer mehrerer Übertretungen der StVO und des KFG für schuldig befunden und hiefür bestraft. Diese Strafverfügung wurde am 1. August 1990 im Wege der Hinterlegung beim Postamt zugestellt (Beginn der Abholfrist am selben Tag). Der gegen diese Strafverfügung am 24. August 1990 zur Post gegebene Einspruch des Beschwerdeführers wurde mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land vom 4. Oktobe... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.01.1992

RS Vwgh 1992/1/29 92/02/0021

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §7; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/02/0022
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020021.X01 Im RIS seit 03.04.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.1992

TE Vwgh Beschluss 1991/11/26 91/14/0220

Mit hg. Beschluß vom B. Oktober 1991, 90/14/0111, wurde die Beschwerde der Beschwerdeführerin wegen Versäumung der Einbringungsfrist zurückgewiesen. Dabei ging der Gerichtshof davon aus, daß der Bescheid, gegen den die Beschwerde gerichtet war, der Beschwerdeführerin bereits am 13. April 1990 durch Hinterlegung und nicht erst - wie behauptet - am 17. April 1990 rechtswirksam zugestellt worden war. Mit dem vorliegenden Schriftsatz werden ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens g... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 26.11.1991

TE Vwgh Beschluss 1991/11/26 91/14/0218

Mit hg. Beschluß vom 8. Oktober 1991, 90/14/0110, wurde die Beschwerde des Beschwerdeführers wegen Versäumung der Einbringungsfrist zurückgewiesen. Dabei ging der Gerichtshof davon aus, daß der Bescheid, gegen den die Beschwerde gerichtet war, dem Beschwerdeführer bereits am 13. April 1990 durch Hinterlegung und nicht erst - wie behauptet - am 17. April 1990 rechtswirksam zugestellt worden war. Mit dem vorliegenden Schriftsatz werden ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 26.11.1991

RS Vwgh 1991/11/26 91/14/0220

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/14/0221 B 26. November 1991 Besprechung in: AnwBl 5/1992; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/14/0218 B 26. November 1991 RS 1 Stammrechtssatz Eine kurzfristige Abwesenheit, wie sie häufig über ein verlängertes Wochenende vorkommt, steht der Annahme, daß sich ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.11.1991

RS VwGH Beschluss 1991/11/26 91/14/0218

Beachte Die Beschwerdefälle 91/14/0220 und 91/14/0221 wurden am 26.11.1991 im gleichen Sinne entschieden; Besprechung in AnwBl 1992/5, 424, dort jedoch Bezug auf 91/14/0220, 91/14/0221; Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/14/0219 Rechtssatz: Eine kurzfristige Abwesenheit, wie sie häufig über ein verlängertes Wochenende vorkommt, steht der Annahme, daß sich der Empfänger regelmäßig an der Abgabestelle aufhält, nicht entgegen. Im RIS s... mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Beschluss | 26.11.1991

TE Vwgh Beschluss 1991/11/21 90/13/0032

Mit einem am 10. Oktober 1989 zur Post gegebenen Schriftsatz erhob der Antragsteller Beschwerde gegen den Bescheid (Berufungsentscheidung) der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 26. Juli 1989, GZ. GA 7 - 1371/89. Die Beschwerde wurde mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. Jänner 1990, Zl. 89/13/0201, mit der Begründung: zurückgewiesen, daß der angefochtene Bescheid dem Antragsteller am 28. August 1989 zugestellt worden sei, sodaß die Frist zu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 21.11.1991

RS Vwgh 1991/11/21 90/13/0032

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §16 Abs1;ZustG §17 Abs1;ZustG §7;
Rechtssatz: Wurde dem Postzusteller bekanntgegeben, daß der Bescheidadressat, ein Rechtsanwalt, wegen Krankheit von der Abgabestelle der Rechtsanwaltskanzlei, abwesend ist, so kann diesem der gegenständliche Bescheid infolge der bis zum Ende des Krankenstandes dauernden Abwesenheit von der Kanzlei bis dahin dort nicht zugestellt werden... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.11.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/3/13 87/13/0196

Der Beschwerdeführer erhob im Zuge eines gegen ihn gerichteten Abgabenvollstreckungsverfahrens mit Schriftsatz vom 22. April 1986 Einwendungen gemäß § 13 AbgEO und brachte vor, daß ihm die Abgabenbescheide, die zu dem aushaftenden Abgabenrückstand geführt hätten, nicht rechtswirksam zugestellt worden seien. Trotz seiner "Ortsabwesenheit" seien die Abgabenbescheide hinterlegt und nach Ablauf der Hinterlegungsfrist an die Abgabenbehörde zurückgestellt worden. Konkrete Angaben über den Z... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.03.1991

RS Vwgh 1991/3/13 87/13/0196

Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZPO §292 Abs2;ZPO §292;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1992, 101;
Rechtssatz: Ein von einem Postbediensteten ordnungsgemäß ausgestellter Rückschein über die Zustellung eines Poststückes durch Hinterlegung macht als öffentliche Urkunde Beweis über die Rechtswirksamkeit der Zustellung. Es ist Sache des Empfä... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.03.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1990/10/18 90/09/0099

Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 6./7. Bezirk, vom 16. November 1989 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs. 1 lit. a des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 218/1975, in der geltenden Fassung (AuslBG), schuldig erkannt, weil er am 17. Oktober 1988 zwei namentlich genannte ausländische Arbeitskräfte (Ungarn) in seinem Gewerbebetrieb in Wien VI, X-Straße, beschäftigt habe, für die weder eine Bes... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.10.1990

RS Vwgh 1990/10/18 90/09/0099

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs4;VStG §40 Abs2;VStG §42;VwRallg;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs2;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Hat die Beh dem Besch die Feststellung der Versäumung der Rechtsmittelfrist vorgehalten und ihn aufgefordert, binnen einer Frist von vierzehn Tagen zur Frage des allfälligen Vorliegens eines Zustellmangels Stellung zu nehmen, so ist die hiebei ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.10.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/4/25 90/09/0015

Der Beschwerdeführer steht seit dem 1. September 1982 als Universitätsassistent in einem zeitlich begrenzten öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis mit dem Bund und ist am Institut für Elektrotechnik der Universität T in der Forschung tätig. Wegen des Verdachtes, er habe im Zuge dieser Tätigkeit ohne Wissen des Institutsvorstandes Kontakte mit verschiedenen untereinander konkurrierenden Firmen wegen eines Elektroautos gepflogen und dadurch das Ansehen der Universität gefährdet, w... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.04.1990

RS Vwgh 1990/4/25 90/09/0015

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §4;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990090015.X01 Im RIS seit 25.04.1990 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.04.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/2/6 89/14/0256

Laut Rückschein über eine Zustellung der Ausfertigung des Straferkenntnisses zu eigenen Handen an den Beschwerdeführer wurde dieser vom Postzusteller bei beiden Zustellversuchen nicht angetroffen; beim ersten Zustellversuch am 30. September 1988 wurde die Ankündigung für den 3. Oktober 1988 an der Abgabestelle zurückgelassen, beim zweiten Zustellversuch (3. Oktober 1988) die Hinterlegungsanzeige in den Briefkasten eingeworfen und die Sendung am selben Tag beim Postamt hinterlegt (Begi... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 06.02.1990

RS Vwgh 1990/2/6 89/14/0256

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 341;
Rechtssatz: Wurde bereits wirksam zugestellt, so ist die neuerliche Zustellung einer Ausfertigung derselben Entscheidung ohne rechtliche Wirkung. Ob die belangte Behörde das im NORMALEN POSTWEGE zugesandte Schriftstück ausdrücklich als ERKENNTNIS und nicht als AUSFERTIGUNG DES ERKE... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.02.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/1/24 89/02/0140

Im Zuge eines von der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Margareten, gegen den Beschwerdeführer wegen Übertretung nach § 103 Abs. 2 KFG 1967 durchgeführten Verwaltungsstrafverfahrens erging ein mit 22. Juli 1988 datierter Bescheid, mit dem über den Beschwerdeführer wegen beleidigender Schreibweise in einer in diesem Verwaltungsstrafverfahren vom Beschwerdeführer verfaßten Eingabe gemäß § 34 AVG 1950 eine Ordnungsstrafe verhängt wurde. Die Sendung, die diesen Besch... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.01.1990

Entscheidungen 181-210 von 226

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten