RS Vwgh 1998/6/30 98/05/0030

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.06.1998
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13a;
AVG §71 Abs1 Z1;
ZustG §17 Abs1;
ZustG §17 Abs3;

Rechtssatz

Selbst eine allfällige Verletzung der Manuduktionspflicht über den Beginn des Fristenlaufes bei Zustellung durch Hinterlegung vermag - ungeachtet der Möglichkeit einer Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - die Rechtswirkungen einer solchen Zustellung nicht zu beseitigen (Hinweis E 1.2.1990, 89/12/0113).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998050030.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten