Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38;AVG §57 Abs3 ;AVG §73 Abs2;
Rechtssatz: Wurde das Verfahren gem § 38 AVG 1950 rechtskräftig ausgesetzt, so steht fest, dass die Behörde hinsichtlich der Nichterledigung der Vorstellung an der Verzögerung des Verfahrens iSd § 73 Abs 2 leg cit kein Verschulden trifft (Hinweis auf E 20.9.1983, 83/11/0087 und E 20.10.1987, 87/11/0053). European Ca... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: AVG §38;GelVerkG §5 Abs1;GewO 1973 §25 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/03/0079 E 2. Dezember 1987 RS 2 Stammrechtssatz Die Behörde ist bei der Prüfung der Zuverlässigkeit an die Tatsachenfeststellungen in rechtskräftigen Straferkenntnissen gebunden. Abweichende Sachverhaltsdarstellungen der Partei hat... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Behörde ist bei der Prüfung der Zuverlässigkeit an die Tatsachenfeststellungen in rechtskräftigen Straferkenntnissen gebunden. Abweichende Sachverhaltsdarstellungen der Partei hat sie daher nicht zu berücksichtigen. Im RIS seit 02.12.1987 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38;VwGG §42 Abs2 litc;VwGG §42 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Durch den Hinweis auf einen noch nicht rechtskräftigen Strafbescheid hat die Entziehungsbehörde sich dessen Inhalt zu Eigen gemacht und damit eine Vorfrage nach § 38 AVG selbstständig beurteilt. Wird der Strafbescheid vom VwGH wegen in Ansehung des Schuldspruches unterlaufener Verfahrensmäng... mehr lesen...
Index: Baurecht - Krnt001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVGAVG §68 Abs1VStG §19VwRallg
Rechtssatz: Eine unrichtige Entscheidung in einem parallelen Verwaltungsstrafverfahren hat keine Wirkung auf die Beurteilung der anderen Strafsache. Schlagworte Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Rechtskraft Umfang d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38 Satz2;AVG §73 Abs2;
Rechtssatz: Der Bestimmung des § 38 zweiter Satz AVG ist nicht zu entnehmen, dass die im Wege eines Antrages auf Übergang der Entscheidungspflicht anrufbare, sachlich in Betracht kommende Oberbehörde (§ 73 Abs 2 AVG) schon vor dem Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung in Bescheidform eine Aussetzung des Verfahrens verfügen darf. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AVG §38;AVG §68 Abs1;IESG §7 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde ist bei ihrer Entscheidung über die Berufung gegen die Abweisung eines Mehrbegehrens an Insolvenz-Ausfallgeld für einen Schadenersatzanspruch nicht deshalb an der selbständigen Beurteilung darüber, ob dieser Anspruch d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38;AVG §57 Abs2;AVG §57 Abs3 ;
Rechtssatz: Auch wenn auf Grund des Mandatsbescheides und des Umstandes, dass der Vorstellung gem § 57 Abs 2 AVG keine aufschiebende Wirkung zukommt, bereits Rechtsnachteile in Kauf zu nehmen sind, ist eine Aussetzung nach § 38 AVG zulässig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987110053.X03 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38;AVG §57 Abs2;AVG §57 Abs3 ;
Rechtssatz: Bei der Aussetzung nach § 38 AVG ist primär die Verfahrensökonomie zu beachten (Hinweis auf E 12.2.1986, 85/11/0239 und E 11.6.1986, 86/11/0004). Ob die Erstbehörde in der Lage gewesen wäre, "die Beurteilung der Vorfrage selbstständig durchzuführen", ist hiebei ohne Belang. Ausschlaggebend kann - unter dem Gesichtspunkt der Ver... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/11/0239 E 12. Februar 1986 VwSlg 12019 A/1986 RS 1 Stammrechtssatz Das Gesetz regelt nicht im einzelnen, unter welchen Voraussetzungen die Behörde nach dem ersten Satz (des § 38 AVG) die Vorfrage selbst zu beurteilen hat oder von der Möglichkeit der Aussetzung nach dem zweiten Satz Gebrauch machen kann. Sie ist aber deswegen nicht... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38;AVG §57 Abs3 ;
Rechtssatz: Einer Aussetzung des Verfahrens nach § 38 AVG steht § 57 Abs 3 leg cit nicht entgegen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987110053.X06 Im RIS seit 11.07.2001 Zuletzt aktualisiert am 16.02.2017 mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38;AVG §57 Abs3 ;B-VG Art7 Abs1;StGG Art2;
Rechtssatz: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 38 AVG 1950 aus dem Grunde, dass keine Unterscheidung getroffen wurde, ob bereits eine Maßnahme angeordnet wurde, die Rechtsfolgen für den Betroffenen nach sich gezogen hat, und ob dieser Maßnahme ein Ermittlungsverfa... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 22. Jänner 1987 hat der Landeshauptmann von Kärnten (die belangte Behörde) den Beschwerdeführer - unter Abweisung seiner Berufung gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg vom 20. März 1986 - schuldig erkannt, er habe in der Zeit vom 28. Juni 1984 bis 4. Juli 1984 auf dem nordwestlichen Teil der Parzelle Nr. n1, KG J, ohne forstrechtliche Bewilligung einen Zufahrtsweg errichtet, wodurch eine Waldfläche in ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §38;ForstG 1975 §17 Abs1;ForstG 1975 §5;
Rechtssatz: Die Frage der Waldeigenschaft ist eine für die Entscheidung der Forstbehörde in der Frage, ob das Rodungsverbot des § 17 ForstG befolgt wurde, präjudizielle Rechtsfrage, über welche dieselbe Behörde in einem anderen Verfahren (§ 5 ForstG) als Hauptfrage zu entscheiden hat, somit eine Vorfrage iSd § 38 A... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38;AVG §69 Abs1 litc;VwGG §13 Abs1 Z1; Beachte Kein Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):
2115/71 E 10. März 1972
E 26. Oktober 1954, 985/53, VwSlg 3537 A/1954
E 29. März 1984, 83/08/0321
(RIS: keinabgv)
Rechtssatz: Dem Antrag einer Partei auf Wiederaufnahme des Verfahrens ist stattzugeben, wenn der Bescheid von... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38;AVG §69 Abs1 litc;KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §73;KFG 1967 §74;
Rechtssatz: Da die Behörde bei Setzung einer Maßnahme nach den §§ 73 oder 74 KFG - zumindest bei der Wertung einer bestimmten Tatsache nach § 66 Abs 1 KFG - alle relevanten Umstände zu berücksichtigen hat, war ein ihr bekannter Vorfall, hinsichtlich dessen das Strafverfahren erst nach... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren95/03 Vermessungsrecht
Norm: AVG §38;AVG §56;AVG §69 Abs1 litc;AVG §69 Abs1 Z3;VermG 1968 §37 idF 1980/480;VermG 1968 §43 Abs3 idF 1980/480;VermG 1968 §43 Abs4 idF 1980/480;VermG 1968 §43 Abs5 idF 1980/480;
Rechtssatz: Die Beurteilung der Richtigkeit der von einem staatlich befugten und beeideten Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen in einem Verfahren nach dem VermG 1968 als u... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AVG §38;B-VG Art94;IESG §1 Abs3 Z1;
Rechtssatz: Unter einer "anfechtbaren Rechtshandlung" nach § 1 Abs 3 Z 1 IESG ist auch eine nach der KO bzw der AnfO anfechtbare Rechtshandlung zu verstehen. Dem Arbeitsamt ist es nicht verwehrt, die Frage, ob eine "anfechtbare Rechtshandlung" nach der... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38;KFG 1967 §66 Abs1;
Rechtssatz: Liegt im Zeitpunkt der Erlassung des Entziehungsbescheides noch kein rechtskräftiges Straferkenntnis vor, so darf die Entziehungsbehörde die Begehung der strafbaren Handlung (und damit das Vorliegen der bestimmten Tatsache) nur im Wege der Vorfragenbeurteilung nach § 38 AVG als erwiesen annehmen (Hinweis auf E 5.6.1... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/11/0009 E 14. Mai 1986 RS 1 Stammrechtssatz Bei der Aussetzung eines Verfahrens nach § 38 AVG ist primär der Gesichtspunkt der Verfahrensökonomie zu beachten (Hinweis auf E 12.2.1986, 85/11/0239). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987110138.X02 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38 zweiter Satz;KFG 1967 §66 Abs4;
Rechtssatz: Aus den Bestimmungen des AVG über das Berufungsverfahren lässt sich keineswegs ableiten, dass es der Berufungsbehörde im Falle der selbstständigen Beurteilung einer Vorfrage durch die Unterbehörde verwehrt wäre, das Berufungsverfahren bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 38 zweiter Satz AVG 1950 aus... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38;AVG §66 Abs4;AVG §69 Abs1 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0113 E 16. Juni 1987 RS 1 Stammrechtssatz Bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides kommt es ausschließlich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt seiner Erlassung an. Allenfalls nachträglich eintretende Änderungen, wie die Aufhebung des im Verwaltungsstrafverfahren er... mehr lesen...
Index: L65000 Jagd WildL65004 Jagd Wild Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38;JagdG OÖ 1948 §61 idF 1964/032;JagdG OÖ 1948 §76 idF 1964/032;JagdRallg;
Rechtssatz: § 38 AVG räumt der Partie keinen Anspruch auf Aussetzung des Verfahrens ein. Ein solches Recht kann nur aus der jeweils in Betracht kommenden Vorschrift abgleitet werden. (Hinweis auf E vom 3.3.1964, 1985/63, VwSlg 6260 A/1964): Daher i... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38;KFG 1967 §66 Abs2 lite;
Rechtssatz: Die Behörde ist trotz der Einstellung des Strafverfahrens zu einer selbstständigen Vorfragenbeurteilung nach § 38 AVG berechtigt, um die Verkehrszuverlässigkeit zu beurteilen (Hinweis E 20.2.1987, 87/11/0012 und E 27.3.1987, 85/11/0149). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Index: L65001 Jagd Wild Burgenland40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38;JagdG Bgld 1970 §38 Abs4;JagdG Bgld 1970 §50;
Rechtssatz: Eine rechtswirksame Ermäßigung des Jagdpachtschillings setzt eine entsprechende Entscheidung der Bezirksverwaltungsbehörde nach § 50 Abs 2 Bgld JagdG voraus. In Ermangelung einer solchen ist bei einer Entscheidung nach § 38 Abs 4 Bgld JagdG - als Vorfrage - von der aus den im Jagdpac... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38;AVG §66 Abs4;AVG §69 Abs1 litc;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides kommt es ausschließlich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt seiner Erlassung an. Allenfalls nachträglich eintretende Änderungen, wie die Aufhebung des im Verwaltungsstrafverfahren ergangenen, die Vorfrage lösenden Berufungsbescheides, können hiebei ke... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §409 Satz2;AVG §38;
Rechtssatz: Der Träger der Krankenversicherung ist auch zur Feststellung der Höhe der für die Leistungsbemessungsgrundlage entscheidenden Beitragsgrundlage zuständig. Liegt ein rechtskräftiger Beitragsgrundlagenbescheid nicht vor, hat der Träger der Pensionsversicherung diese Frage anlässlich der Feststellun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §38;ForstG 1975 §5;
Rechtssatz: Die Frage der Waldeigenschaft von Grundstücken ist eine für die Entscheidung in der Hauptfrage - Wiederbewaldungsauftrag - präjudizielle, d.h. für die Lösung der Hauptfrage eine notwendige Grundlage bildende Rechtsfrage, somit eine Vorfrage iSd § 38 AVG 1950. Die Forstbehörden haben im Beschwerdefall die besagte Vorfrage (i... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §21 Abs1;AVG §38;
Rechtssatz: Ausführungen zu den Voraussetzungen, unter denen die Arbeitslosenversicherungspflichtigkeit eines Beschäftigungsverhältnisses vor Eintritt der Arbeitslosigkeit eine Vorfrage für die Bemessung des Grundbetrages des Arbeitslosen darstellt. European Ca... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38;KFG 1967 §44 Abs1 litc;KFG 1967 §61 Abs4;
Rechtssatz: § 44 Abs 1 lit c KFG stellt nach seinem klaren Wortlaut allein auf das Vorliegen einer Anzeige nach § 61 Abs 4 KFG ab und nicht etwa darauf, ob ein Haftpflichtversicherungsverhältnis tatsächlich aufrecht ist. Diese Frage ist daher von der Kraftfahrbehörde bei einem Vergehen nach der eingangs ... mehr lesen...