Entscheidungen zu § 70 Abs. 1 WRG 1959

Verwaltungsgerichtshof

11 Dokumente

Entscheidungen 1-11 von 11

TE Vwgh Erkenntnis 2014/12/18 Ra 2014/07/0042

Der Revisionswerber ist Eigentümer der Liegenschaft Nr. 158/1 EZ. 4 KG Bach. Auf diesem Grundstück befindet sich eine private Wasserversorgungsanlage; Wassernutzungsberechtigte sind unter anderem die mitbeteiligten Parteien als nunmehrige Eigentümer von Schloss B (in weiterer Folge: Schloss B.). Mit Bescheid der Politischen Expositur Feldkirchen der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt vom 19. März 1957 war dem Rechtsvorgänger der mitbeteiligten Parteien, Herrn R C., Gutsbesitzer im Schl... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.12.2014

TE Vwgh Erkenntnis 2002/9/18 98/07/0112

Dem Rechtsvorgänger der mitbeteiligten Partei des nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (mP) war mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft K vom 5. September 1924 die wasserrechtliche Bewilligung zum Bau und Betrieb einer Kraftwerksanlage auf die Dauer von 40 Jahren erteilt worden. Auf Grund einer vom Rechtsvorgänger der mP erhobenen Berufung hatte der Landeshauptmann von Tirol als Berufungsbehörde mit Berufungsbescheid vom 2. Juli 1925 die Konsensdauer mit 60 Jahren fest... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.09.2002

RS Vwgh 2002/9/18 98/07/0112

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §29 Abs5;WRG 1959 §70 Abs1;
Rechtssatz: Die im § 70 Abs. 1 erster Satz WRG 1959 angesprochenen, nicht im Grundbuch eingetragenen, durch das Erlöschen des Wasserrechtes entbehrlich gewordenen Dienstbarkeiten erlöschen nämlich ebenso unmittelbar kraft Gesetzes (Hinweis E 25.4.2002, 2001/07/0004) wie das Wasserbenutzungsrecht selbst... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.09.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/4/25 2001/07/0004

Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 9. März 2000, Zl. 99/07/0115, verwiesen. Mit dem damals angefochtenen Bescheid war - soweit im vorliegenden Zusammenhang von Interesse - im Instanzenzug gemäß den §§ 27 Abs. 1 lit. g  sowie 29 Abs. 1 und 5 WRG 1959 festgestellt worden, dass das im Wasserbuch des Verwaltungsbezirkes N unter Postzahl 611 eingetragene Wasserrecht (zum Antrieb einer Säge - Schneebergersäge) erloschen sei. Gleichzeitig war ausgesprochen worden, dass da... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.04.2002

RS Vwgh 2002/4/25 2001/07/0004

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §27 Abs1 litg;WRG 1959 §29 Abs5;WRG 1959 §70 Abs1;
Rechtssatz: Für die Rechtmäßigkeit des Entfalles eines Ausspruches nach § 29 Abs. 5 WRG 1959 ist es ohne Belang, ob das nach § 27 Abs. 1 lit. g WRG 1959 erloschene Wasserrecht an einem Privatgewässer oder an einem öffentlichen Gewässer bestanden hat. European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.04.2002

RS Vwgh 2002/4/25 2001/07/0004

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §29 Abs5;WRG 1959 §70 Abs1;
Rechtssatz: § 70 Abs. 1 erster Satz WRG 1959 normiert eine mit dem Erlöschen einer wasserrechtlichen Bewilligung verbundene, von Gesetzes wegen eintretende Wirkung, nämlich das Erlöschen nicht im Grundbuch eingetragener, nach §§ 63 bis 67 WRG 1959 eingeräumter ode... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.04.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2000/3/9 99/07/0115

Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen (BH) vom 21. März 1995 wurde gemäß §§ 29 Abs. 1 und 5, 27 Abs. 1 lit. g und 98 Abs. 1 WRG 1959 festgestellt, dass das Wasserrecht, eingetragen im Wasserbuch des Verwaltungsbezirkes Neunkirchen, Postzahl 611, erloschen ist. Gleichzeitig wurde ausgesprochen, dass damit auch die entbehrlich gewordenen und im Grundbuch nicht eingetragenen Dienstbarkeiten erlöschen und das Erlöschen des Wasserrechtes weder öffentliche Interessen noch Inte... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.03.2000

RS Vwgh 2000/3/9 99/07/0115

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §29 Abs5;WRG 1959 §70 Abs1;
Rechtssatz: Der auf § 29 Abs 5 WRG gestützten Spruchformulierung "Damit erlöschen auch die entbehrlich gewordenen und im Grundbuch nicht eingetragenen Dienstbarkeiten" fehlt es an der gebotenen Deutlichkeit, weil mit der Verwendung des Wortes "entbehrlich" nicht ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.03.2000

TE Vwgh Erkenntnis 1991/11/19 88/07/0118

Mit Bescheid vom 23. August 1988 erklärte der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft aufgrund des Antrages der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Partei vom 30. Juli 1986 und deren für gerechtfertigt erachteten Devolutionsantrages vom 2. Jänner 1988 die durch das mit Ablauf des 30. Juli 1985 eingetretene Erlöschen des im Wasserbuch für den Verwaltungsbezirk Kufstein unter Post-Zahl nn1 eingetragenen Wasserbenutzungsrechtes entbehrlich gewordenen, nich... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.11.1991

RS Vwgh 1991/11/19 88/07/0118

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §29 Abs5;WRG 1959 §29;WRG 1959 §70 Abs1;
Rechtssatz: Eine Dienstbarkeitsaufhebung kann von einer Behörde nicht verfügt werden, ohne daß das Erlöschen des betreffenden Wasserbenutzungsrechtes gemäß § 29 WRG bescheidmäßig festgestellt ist; die übrigen nach dieser Bestimmung erforderlichen Beurteilungen (wozu schließlich "auch" ein Ausspruch nach § 29 Abs 5 WRG gehört) s... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.11.1991

RS Vwgh 1991/11/19 88/07/0118

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §27 Abs1;WRG 1959 §29;WRG 1959 §70 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1887/71 E 21. Jänner 1972 VwSlg 8150 A/1972 RS 1 Stammrechtssatz Die vom Eigentümer des belasteten Gutes begehrte Aufhebung einer im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeit ist gleichzeitig mit der Feststellung des Erlöschens des Wasserrechtes auszusprechen. (Die Frage der Entbehrlichkeit solcher ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.11.1991

Entscheidungen 1-11 von 11

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten