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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §27 Abs1;Beachte
Vorgeschichte: 0092/71 E 2. Juli 1971 VwSlg 8055 A/1971;Rechtssatz
Die vom Eigentümer des belasteten Gutes begehrte Aufhebung einer im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeit ist gleichzeitig mit der Feststellung des Erlöschens des Wasserrechtes auszusprechen. (Die Frage der Entbehrlichkeit solcher Dienstbarkeiten im Hinblick auf Vorkehrungen nach § 29 WRG 1959 ist nicht zu beantworten).Die vom Eigentümer des belasteten Gutes begehrte Aufhebung einer im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeit ist gleichzeitig mit der Feststellung des Erlöschens des Wasserrechtes auszusprechen. (Die Frage der Entbehrlichkeit solcher Dienstbarkeiten im Hinblick auf Vorkehrungen nach Paragraph 29, WRG 1959 ist nicht zu beantworten).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1971001887.X01Im RIS seit
09.09.2002Zuletzt aktualisiert am
23.12.2014