RS Vwgh 1972/1/21 1887/71

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Veröffentlicht am 21.01.1972
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81/01 Wasserrechtsgesetz

Beachte

Vorgeschichte: 0092/71 E 2. Juli 1971 VwSlg 8055 A/1971;

Rechtssatz

Die vom Eigentümer des belasteten Gutes begehrte Aufhebung einer im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeit ist gleichzeitig mit der Feststellung des Erlöschens des Wasserrechtes auszusprechen. (Die Frage der Entbehrlichkeit solcher Dienstbarkeiten im Hinblick auf Vorkehrungen nach § 29 WRG 1959 ist nicht zu beantworten).Die vom Eigentümer des belasteten Gutes begehrte Aufhebung einer im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeit ist gleichzeitig mit der Feststellung des Erlöschens des Wasserrechtes auszusprechen. (Die Frage der Entbehrlichkeit solcher Dienstbarkeiten im Hinblick auf Vorkehrungen nach Paragraph 29, WRG 1959 ist nicht zu beantworten).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1972:1971001887.X01

Im RIS seit

09.09.2002

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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