Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc;WRG 1959 §32 Abs2;
Rechtssatz: Sowohl aus dem Wortlaut des Abs 1 als auch aus der demonstrativen Aufzählung des Abs 2 des § 32 WRG geht hervor, dass die dort aufgezählten Maßnahmen und Einwirkungen ohne wasserrechtliche Bewilligung unzulässig sind. In der Festsetzung der Bewilligungspflicht durch das Gesetz ist demnach ein... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: StGB §12;VStG §7;WRG 1934 §137 Abs1;WRG 1934 §32 Abs1;
Rechtssatz: Wird vom Beschuldigten (Fahrer eines Tankwagenzuges) eingewendet, die Reinigung des Tankwagens über Auftrag des Firmenchefs vorgenommen und die anfallenden Abwässer ungereinigt in einen Bach abgeleitet zu haben, so ist der Beschuldigte nicht als unmittelbarer Täter... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Inhaber eines Steinbruchbetriebes in XY. Anläßlich anderer Amtshandlungen stellte der bautechnische Amtssachverständige der Bezirkshauptmannschaft Weiz (BH) am 5. Mai 1986 u.a. fest: "....... Im gesamten Betriebsgelände stehen unzählige Lkw und Baumaschinen auf unbefestigtem Boden. Diese Geräte verlieren zum Teil Motoröl und Hydrauliköl, wie etliche Ölspuren (größere Ölflecken) zeigen. Besonders treten an einem Radlader Hydraulikverluste auf, die vom masc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §31 Abs1;WRG 1959 §137 Abs1;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Für die Verfolgbarkeit eines Beschuldigten ist innerhalb der Verjährungsfrist der Vorhalt des Tuns oder Unterlassens, nicht aber deren rechtliche Qualifikation maßgebend. Für die Verjährung ist es daher ohne Belang, wenn die Berufungsbehörde den gleichen Sachverhalt... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs1;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Schon sehr kleine Verluste an Benzin oder Öl sind geeignet, das Grundwasser nachteilig zu beeinflussen; es entspricht daher dem natürlichen Lauf der Dinge, dass dabei mit nachteiligen Einwirkungen nicht bloß geringfügiger Art iS des § 32 Abs 1 WRG zu rechnen ist. European Case Law ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §5 Abs1;WRG 1959 §137 Abs1;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Bei dem durch § 137 WRG erfassten Tatbestand nach § 32 Abs 1 WRG (hier im Zusammenhalt mit Abs 2 lit c), handelt es sich um ein Delikt, das weder durch den Eintritt eines Schadens noch durch den Eintritt einer Gefahr gekennzeichnet ist (Ungehorsamsdelikt), sodass gem... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 2. Mai 1986 wurde der Beschwerdeführer in teilweiser Abänderung des Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt vom 10. Juni 1985 einer Verwaltungsübertretung nach § 32 Abs. 2 lit. c WRG 1959 in Verbindung mit dem Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 30. Juli 1973, Zl. III/1-13.803/14-73, schuldig erkannt und gemäß § 137 WRG 1959 über ihn eine Geldstrafe von... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;WRG 1959 §137;WRG 1959 §32 Abs1 litc;
Rechtssatz: Wurde als erwiesen angenommene Tat im Sinne des § 44 a lit a VStG der Partei spruchgemäß vorgeworfen, sie habe "am 7.11.1984", auf eine bestimmte Deponie näher bezeichneten Müll "ablagern lassen", so kann dies nur heißen, an jenem Tag sei der betreffende Müll zur Ablage... mehr lesen...
I. römisch eins. 1. Unter den Datum 9. Juli 1985 erließ die Bezirkshauptmannschaft Kufstein (BH) gegenüber dem Beschwerdeführer ein Straferkenntnis, dessen Schuldspruch wie folgt lautet: "Der Beschuldigte DB, W, hat es als Verantwortlicher der Firma X-hotel GesmbH, S, bis 4.1.1985 unterlassen, für die Abwasserbeseitigungsanlage des Hotels M bei der zuständigen Wasserrechtsbehörde um die wasserrechtliche Genehmigung einzukommen. Damit wird seitens der X-hotel GesmbH eine wasser... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §31 Abs2;VStG §31 Abs3;WRG 1959 §137 Abs1;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 lita;
Rechtssatz: Bei der Gewässerverunreinigung nach § 32 Abs 1 (hier im Zusammenhalt mit § 32 Abs 2 lit a WRG 1959) handelt es sich um ein Dauerdelikt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986070089.X04 ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §30;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 lita;
Rechtssatz: Eine Anlage (hier: Abwasserbeseitigungsanlage) die dazu dient, nachteilige Einwirkungen auf die natürliche Beschaffenheit eines Gewässers zu beseitigen oder herabzumindern, bedarf bereits dann einer Bewilligung nach § 32 Abs 1 iVm Abs 2 lit a WRG, wenn nicht von vornherein feststehen kann, dass die Anlage die i... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §30;WRG 1959 §32 Abs1 Satz2;
Rechtssatz: Bejaht die Behörde die Bewilligungspflicht einer Abwasserbeseitigungsanlage - unter Zugrundelegung der Annahme der Eignung dieser Anlage zur Gewässerverunreinigung - in rechtlich unbedenklicher Weise, so ist der Einwand, es handle sich nur um geringfügige und solcherart einer Bewilligung nicht bedürftigen Einwirkung (§ 32 Abs 1... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §5 Abs1;WRG 1959 §137 Abs1;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 lita;
Rechtssatz: Bei der Gewässerverunreinigung nach § 32 Abs 1 (hier iZm Abs 2 lit a) WRG 1959 handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt. Schlagworte Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Diverses European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Auf Grund einer Anzeige vom 1. Juli 1985 wurde vorerst vom Gendarmeriepostenkommando L festgestellt, daß in dem vom Beschwerdeführer geführten Steinbruchbetrieb in derselben Gemeinde, Bezirk F, mittels einer Pumpe mit Steinstaub und Öl vermengtes Wasser in ein Gerinne gepumpt werde, das eine Teichanlage speise. Das Überwasser dieser Fischteichanlage fließe dem Grenzfluß M zu. Dem Beschwerdeführer wurde von der Bezirkshauptmannschaft F dieser Sachverhalt mit der Aufforderung bekanntgeg... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs1;WRG 1959 §31 Abs1;WRG 1959 §32 Abs1;
Rechtssatz: Das Gebot des § 31 Abs 1 WRG umfasst alle Vorsorgen, die dazu angetan sind, eine andere an sich zwar nicht vorbedachte, aber immerhin mögliche Verunreinigung auszuschließen. Diesem Verbot wurde durch ein Verhalten zuwidergehandelt, das dazu führt, dass eine verbotene (weil bewilligungslose) Wasserverunreinigun... mehr lesen...
I. römisch eins. 1. Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg (der belangten Behörde) vom 16. Dezember 1975 wurde dem Beschwerdeführer unter Spruchpunkt B - nur insoweit ist dieser Bescheid für die Beschwerdeerledigung von Belang - gemäß § 138 Abs. 2 WRG 1959 in Verbindung mit § 32 Abs. 1 (richtig: Abs. 2) lit. c leg. cit. aufgetragen, bis spätestens 31. März 1976 für die beiden Versickerungsanlagen für die Küchenabwässer und die Badewässer... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §37;VwGG §41 Abs1;WRG 1959 §32 Abs1;
Rechtssatz: Verletzt eine Partei des Verwaltungsverfahrens die ihr obliegende Mitwirkungspflicht in eklatanter Weise (hier: mehrmalige Nichtermöglichung des Zutrittes des Sachverständigen zum Grundstück der Partei in einem Verfahren betreffend wasserrechtliche Bewilligung), dann hat ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §56;WRG 1959 §105 lite;WRG 1959 §111;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Die Wasserrechtsbehörden haben von dem ihnen im Zeitpunkt ihrer Entscheidung über das Ansuchen um nachträgliche wasserrechtliche Bewilligung vorliegenden Sachverhalt auszugehen. Mangels ausdrücklicher gesetzlicher Grundlage dürfen sie nicht deshalb, ... mehr lesen...
I. römisch eins. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 30. Oktober 1984, Zl. 1/01-19.440/23-1980, erkannte der Landeshauptmann von Salzburg (die belangte Behörde) den Beschwerdeführer - unter gleichzeitiger Abweisung seiner Berufung - schuldig, er habe am 16. September 1982 gegen 21.00 Uhr auf dem Betriebsgelände X (Grundstück 324/1 KG E) durch die Reinigung des Tankwagenzuges mit dem polizeilichen Kennzeichen S nnn.nnn eine bewilligungspflichtige Einwirkung auf ... mehr lesen...
I. römisch eins. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 30. Oktober 1984, Zl. 1/01-19.440/24-1980, erkannte der Landeshauptmann von Salzburg (die belangte Behörde) den Beschwerdeführer - unter gleichzeitiger Abweisung seiner Berufung schuldig, er habe "am 15.2.1983 um 22.50 Uhr durch die Reinigung des Tankwagenzuges (Zugfahrzeug S nnn.nnn, Auflieger S nn.nnn) auf seinem Betriebsgelände in E eine bewilligungspflichtige Einwirkung auf ein Gewässer (B-bach) vornehmen ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §32 Abs1; WRG 1959 §32 Abs2 lita; WRG 1959 § 32 heute WRG 1959 § 32 gültig ab 31.03.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2011 WRG 1959 § 32 gültig von 27.07.2006 bis 30.03.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 123/2006 ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs1; WRG 1959 §32 Abs1; WRG 1959 §32 Abs2 lita; WRG 1959 § 137 heute WRG 1959 § 137 gültig ab 26.04.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2017 WRG 1959 § 137 gültig von 19.06.2013 bis 25.04.2017 zuletzt geändert durch BGBl. ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs1; WRG 1959 §32 Abs1; WRG 1959 §32 Abs2 lita; WRG 1959 § 137 heute WRG 1959 § 137 gültig ab 26.04.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2017 WRG 1959 § 137 gültig von 19.06.2013 bis 25.04.2017 zuletzt geändert durch BGBl. ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck (in der Folge kurz: BH) vom 4. Mai 1977 wurde dem Beschwerdeführer die wasserrechtliche Bewilligung für die breitflächige Aufbringung der vorgereinigten häuslichen Abwässer aus einem Hotelneubau und die nachfolgende Versickerung auf einem Nachbargrundstück, von maximal 82 Personen in einer Höchstmenge von 24.600 l/d, befristet, bis zur Anschlußmöglichkeit an eine systematische Ortskanalisation, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 1... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs1; WRG 1959 §31 Abs1; WRG 1959 §32 Abs1; WRG 1959 § 137 heute WRG 1959 § 137 gültig ab 26.04.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2017 WRG 1959 § 137 gültig von 19.06.2013 bis 25.04.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr.... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 13. Juli 1981 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung der mitbeteiligten Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens unter Berufung auf die §§ 74, 77 und 359 Abs. 1 GewO 1973 sowie § 27 Abs. 2 Arbeitnehmerschutzgesetz die gewerbebehördliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Lagers (Fasslagerung) "diverser brennbarer und wassergefährdender Stoffe" auf dem Areal des Ziegelwerkes X auf Grundstück Nr. 512/3, KG. X, "nach Maßgabe der vorgelegte... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: GewO 1973 §74 Abs2 Z5; WRG 1959 §32 Abs1; WRG 1959 §32 Abs2 litc; GewO 1973 § 74 gültig von 01.07.1993 bis 18.03.1994 wiederverlautbart durch BGBl. Nr. 194/1994 GewO 1973 § 74 gültig von 01.01.1989 bis 30.06.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 399/1988 ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 8. November 1979 wurde gemäß §§ 9 Abs. 1, 32 Abs. 1, 99 Abs. 1 lit. a, 107 und 111 WRG 1959 der Beschwerdeführerin die wasserrechtliche Bewilligung Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 8. November 1979 wurde gemäß Paragraphen 9, Absatz eins, 32, Absatz eins, 99, Absatz eins, Litera a,, 107 und 111 WRG 1959 der Beschwerdeführerin die wasserrechtliche Bewilligung "a) für die Abänderung und Erweiterung des im W... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56 impl; AVG §59 Abs1 impl; WRG 1959 §111; WRG 1959 §32 Abs1; WRG 1959 §9 Abs1; AVG § 56 heute AVG § 56 gültig ab 01.01.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998 AVG § 56 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.1998 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §44a lita; VStG §44a Z1 impl; WRG 1959 §32 Abs1 impl; WRG 1959 §32 Abs2 impl; VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991 VStG § 44a heute ... mehr lesen...