Der Beschwerdeführer betreibt in der Ortschaft O, Gemeinde S, eine Landwirtschaft und einen Schlachtbetrieb. Am 20. Dezember 1989 erfolgte eine Überprüfung dieses Betriebes durch einen Sachverständigen der Unterabteilung Gewässerschutz des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung. Das Ergebnis ist in einem Überprüfungsbericht vom 10. Jänner 1990 zusammengefaßt. Der Amtssachverständige führt darin aus, der Betrieb werde überwiegend als Schlachtbetrieb geführt, in geringem Ausmaß ... mehr lesen...
Index: L69314 Wasserversorgung Schongebiet Oberösterreich81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: Grundwasserschongebiet Vöckla Ager 1978 §3 litd;WRG 1959 §32 Abs1;
Rechtssatz: Daß die mittels einer Verrieselungsanlage ausgebrachten Abwässer aus einem Schlachtbetrieb stammen, hindert für sich allein weder, daß ihre Aufbringung auf landwirtschaftlich genutzte Flächen der landwirtschaftlichen Bodennutzung zugeordnet werden ka... mehr lesen...
Index: L69314 Wasserversorgung Schongebiet Oberösterreich81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: Grundwasserschongebiet Vöckla Ager 1978;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §34 Abs2;
Rechtssatz: Die Grundwasserschongebietsverordnung Vöckla Ager, LGBl OÖ 1978/8 stützt sich auf § 34 Abs 2 WRG. § 34 Abs 2 WRG ermächtigt den LH, bei Zutreffen der in dieser Bestimmung näher bezeichneten Voraussetzungen durch Verordnung Maßnahmen einer B... mehr lesen...
Index: L69314 Wasserversorgung Schongebiet Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: Grundwasserschongebiet Vöckla Ager 1978 §3 litd;VwRallg;WRG 1959 §32 Abs1;
Rechtssatz: Da die Termini "üblich" und "normal" im Sprachgebrauch im wesentlichen synonym verwendet werden und der Ausdruck "normal" in der Grundwasserschongebietsverordnung Vöckla Ager, LGBl OÖ 1978/8, ebenso wie im § 32 ... mehr lesen...
Index: L69314 Wasserversorgung Schongebiet Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: Grundwasserschongebiet Vöckla Ager 1978 §3 litd;VwRallg;WRG 1959 §32 Abs1 idF 1990/252;WRG 1959 §32 Abs1;WRGNov 1990;
Rechtssatz: "Üblich" iSd § 32 Abs 1 WRG idF vor der WRG-Novelle 1990 (bzw "normal" iSd § 3 lit d der Grundwasserschongebietsverordnung Vöckla Ager, LGBl 1978/8) und "ordnungsgemäß"... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 17. Juli 1991 erteilte die Bezirkshauptmannschaft (BH) dem Beschwerdeführer gemäß den §§ 32, 98 und 138 Abs. 1 WRG 1959 in der Fassung der Wasserrechtsgesetz-Novelle 1990, BGBl. Nr. 252 (im folgenden: WRG 1959) den Auftrag, das Aufbringen von Abwässern aus seinem Fleischhauereibetrieb in der Gemeinde P. auf landwirtschaftliche Nutzflächen umgehend einzustellen. Der gegen diesen wasserpolizeilichen Auftrag erhobenen Berufung gab die belangte Behörde unter gleichzei... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Voraussetzung für ein Einschreiten nach § 138 iVm § 32 Abs 2 lit c WRG ist nicht, daß bereits eine Grundwasserverunreinigung durch die eigenmächtig vorgenommenen Neuerungen eingetreten ist. Die Bewilligungspflicht ist vielmehr immer schon dann gegeben, wenn nach dem natürlichen Lauf der Dinge mit na... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Für ein Einschreiten nach § 138 iVm § 32 Abs 2 lit c WRG ist es bei Vorliegen einer eigenmächtig vorgenommenen Neuerung irrelevant, daß der Fleischhauereibetrieb seit Jahrzehnten baurechtlich und gewerberechtlich genehmigt ist (hier: Ausbringung von innerbetrieblich nicht gereinigten Schlachtabwässer... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 4. Jänner 1991 erteilte die Bezirkshauptmannschaft über Antrag der Mitbeteiligten eine Bewilligung nach dem Oberösterreichischen Abfallgesetz, die die Errichtung einer Kompostieranlage für Grünabfälle auf dem Grundstück nn/1, der Katastralgemeinde S, Gemeinde A, umfaßte und mit der eine Reihe von Auflagen verbunden war. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung der Beschwerdeführer gegen den erstinstanzlichen Bescheid ab und bestätigte ... mehr lesen...
Index: L82404 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Oberösterreich81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AbfallG OÖ 1975 §24 Abs1;AbfallG OÖ 1975 §24 Abs8;WRG 1959 §32 Abs1;
Rechtssatz: Eine Anlage, die das Kompostieren von biogenem Material zum Gegenstand hat, kann weder unter den Begriff des Gemeingebrauches noch unter den der üblichen landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Bodennutzung fallen, wenn sie bestimmung... mehr lesen...
Index: L82404 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Oberösterreich81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AbfallG OÖ 1975 §24 Abs1;AbfallG OÖ 1975 §24 Abs8;WRG 1959 §32 Abs1;
Rechtssatz: Eine Kompostieranlage, die an sich geeignet ist, eine Gewässerverunreinigung herbeizuführen, bedarf auch dann einer wasserrechtlichen Bewilligung, wenn bereits das Projekt alle jene Vorkehrungen vorsieht, die erforderlich sind, um schädliche... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft vom 28. Dezember 1987 wurde dem Beschwerdeführer gemäß §§ 30 bis 33, 98, 130 und 138 WRG 1959 zur Vermeidung von Gewässerverunreinigungen aufgetragen, 1. die Düngerstätte an der Westseite seiner Liegenschaft zu vergrößern und zur Gänze mit einer dichten Einfangmauer zu umgeben sowie 2. für die derzeit abfließenden bzw. versickernden Jauchewässer und Düngerstättensickerwässer eine entsprechend dimensionierte Jauchegrube zu errichten. Begründend w... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Für ein Einschreiten gem § 32 (Abs 2 lit c) und § 138 Abs 1 WRG kommt es nicht darauf an, ob bereits eine Grundwasserverunreinigung eingetreten ist, sondern daß die Bewilligungspflicht (schon) dann besteht, wenn nach dem natürlichen Lauf der Dinge mit nachteiligen Einwirkungen auf die Beschaffenheit der G... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer betreiben in der Ortschaft P zwei Fischteiche, wobei für das vorliegende Verfahren allein Fischteich II relevant ist. Im Jahre 1981 suchten die Beschwerdeführer bei der Bezirkshauptmannschaft X um wasserrechtliche Genehmigung dieses Fischteichs an, wobei dieser projektsgemäß "aus dem Überwasser des Löschteiches der Ortschaft P gespeist" und "das abfließende Quellwasser des Löschteiches ... in einen Betonrohrkanal Durchmesser 35 in die P-Bach eingeleitet" werde... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §105 Abs1 lite;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 lita;WRG 1959 §33;
Rechtssatz: Dem mit wasserrechtlicher Bewilligung der Abwasserbeseitigungsanlage den Hauseigentümern eingeräumten Recht, die in den Wohnhäusern anfallenden Abwässer in einen bestimmten Bach abzuleiten, entspricht keine Pflicht gegenüber den Betreibern eines Fischteiches, auf Konsensdauer sämtliche A... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 28. August 1989 erkannte die Bezirkshauptmannschaft (BH) den Beschwerdeführer für schuldig, als handelsrechtlicher Geschäftsführer der HH Betriebs-Ges.m.b.H. dafür verantwortlich zu sein, daß - wie anläßlich eines Lokalaugenscheines am 8. März 1989 habe festgestellt werden können - im Standort G betriebliche Abwässer aus der Flaschenwaschanlage ohne wasserrechtliche Bewilligung in den K-Bach eingeleitet worden seien. Diese Einleitung habe zu einer nicht bloß ge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §5 Abs1;WRG 1959 §137 Abs1;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/07/0115 E 28. Februar 1989 RS 2 Stammrechtssatz Bei dem durch die Strafnorm des § 137 Abs 1 WRG erfassten Tatbestand der Gewässerverunreinigung nach § 32 Abs 1 (hier: im Zusammenhalt mit Abs 2 lit a) WRG handelt es sich um ein Delikt, das wede... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 lita;
Rechtssatz: Wird im wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid für den Betrieb einer Flaschenwaschanlage die Verpflichtung auferlegt, daß Entleerungswässer bzw Spülwässer schadlos abzuführen sind und daß auf die hygienisch einwandfreie Ausführung der Entleerungsleitung zu achten ist... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 18. Februar 1985 trug der Landeshauptmann von Oberösterreich als Wasserrechtsbehörde erster Instanz dem Beschwerdeführer gemäß den §§ 99 und 138 Abs. 2 WRG 1959 auf, bis 30. Juni 1985 entweder unter Vorlage geeigneter Projektsunterlagen um die wasserrechtliche Bewilligung für die Ableitung häuslicher und der betrieblichen Abwässer seiner Fleischhauerei in V in den V-Bach in einer bewilligungsfähigen Weise anzusuchen oder die Ableitung einzustellen. Aufgrund der Be... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §32 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0715/60 E 25. Mai 1961 VwSlg 5575 A/1961 RS 2 Stammrechtssatz Als strafbarer Täter iSd in § 32 Abs 1 WRG enthaltenen Verbotes kann nur jene Person in Betracht kommen, welche eine Einwirkung auf ein Gewässer vornimmt oder durch eine andere Personen vornehmen lässt, obwohl sie zur vorausgehenden Einholung einer Bewilligung verp... mehr lesen...
Dem durch eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdevorbringen zufolge hatte die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land (BH) mit Bescheid vom 25. April 1991 die Beschwerdeführer gemäß § 138 Abs. 1 WRG 1959 verpflichtet, bis längstens 30. Juni 1991 die Ableitung der in ihrem Anwesen T anfallenden Abwässer in den Straßenkanal und in weiterer Folge in den T.bach einzustellen. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 10. Oktober 1991 gab die belangte Behörde der vo... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 lita;WRG 1959 §32 Abs2;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH kann von geringfügigen und damit bewilligungsfreien Einwirkungen nur dann gesprochen werden, wenn diese einer zweckentsprechenden Nutzung des Gewässers nicht im Wege stehen (Hinweis E 25.5.1961, 715/60, VwSlg 5575 A/1960). Bewilligungspflicht nach § 32 Abs 2 WRG ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 18. Dezember 1990 verpflichtete die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land (BH) den Beschwerdeführer gemäß § 138 WRG 1959 im Bereich des im Grundwasserschongebiet Kronstorf liegenden landwirtschaftlichen Anwesens S, zur Vermeidung einer "Gewässerbeeinträchtigung" zusätzlich zu bereits mit Bescheid dieser Behörde vom 27. Oktober 1988 angeordneten Maßnahmen (vgl. das diesen im Instanzenweg bestätigten Bescheid betreffende Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl. 90/07/0159) folgende ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §30 Abs2;WRG 1959 §32 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/02 89/07/0168 1 Stammrechtssatz Bei Einwirkungen auf Gewässer iSd § 32 Abs 1 WRG muß es sich um einen konkreten, wirksamen und beabsichtigten Angriff auf die bisherige Beschaffenheit von Wasser handeln, der plangemäß durch Einbringung von wassergefährdenden Stoffen unter Verwendung von Anlage... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin (bzw. deren Rechtsvorgängerin) betreibt seit Jahrzehnten am Standort S eine Aufbereitungsanlage für Aluminiumkrätze sowie die Rückgewinnung von Rohstoffen aus Abfällen und Rückständen, Umarbeitung, Verarbeitung und Lagerung von Industrieabfällen und Rohstoffen, Schrott und sonstigen Abfällen, ferner die fabriksmäßige Herstellung von Neulegierungen. Unbestrittenermaßen liegt die Betriebsanlage im Widmungsbereich der Verordnung (Rahmenverfügung) zum Schutz des Gru... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Die vom Amtssachverständigen zwecks fundierter Beurteilung des Ausmaßes einer allfälligen Kontamination des Grundwassers durch bestimmte Stoffe (hier Mineralölprodukte, die sich auf Schrott befinden sowie Schadstoffe aus Aluminiumschlacke) für notwendig erachtete Gesamtuntersuchung ist entbehrlich, wenn die Ablagerungen die... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt eine umfangreiche Weinwirtschaft und lagert seit längerer Zeit beim Pressen verbleibende Reste (Treber oder Trester) auf seinem Grundstück Nr. a KG K ab, die später bei Bedarf zu Düngezwecken verwendet und auf andere Grundstücke verteilt werden. Bereits mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (LH) vom 22. Juli 1987 wurden dem Beschwerdeführer gemäß § 138 Abs. 1 lit. a WRG 1959 Aufträge erteilt, zum Schutz von Grund- und Oberflächenwass... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Weisen die Sickerwässer aus der Tresterlagerung jenes sachverständig festgestellte Gefährdungspotential auf (nach dem Gutachten ist eine Gefährdung des Grundwassers zu erwarten), dann gelten sie - selbst dann, wenn es sich dabei um eine ordnungsgemäße landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Bode... mehr lesen...
Dem durch eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdevorbringen zufolge erteilte der Bürgermeister der Landeshauptstadt Salzburg als Wasserrechtsbehörde erster Instanz dem Beschwerdeführer nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung mit Bescheid vom 19. Dezember 1990 gemäß § 138 Abs. 1 WRG 1959 zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes den Auftrag, die Ableitung häuslicher Abwässer aus seinem Wohnobjekt in den Untergrund durch flüssigkeitsdichte Abmauerung ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 lita;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Die langejährige Aufrechterhaltung eines konsenlosen Zustandes (Benutzung des Wassers und Entsorgung einer Liegenschaft nach "bisherigen Gepflogenheiten") vermittelt nicht das Recht zur weiteren konsenslosen Gewässerverunreinigung. European Case Law Iden... mehr lesen...