Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz93 Eisenbahn
Norm: AVG §8;EisenbahnG 1957 §34 Abs4;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32;
Rechtssatz: Eine wasserrechtliche Bewilligungspflicht nach § 32 WRG besteht, sofern es projektsgemäß zu (nicht bloß geringfügigen) Einwirkungen auf das Grundwasser kommt, die unmittelbar oder mittelbar dessen Beschaffenheit beeinträchtigen können. Nicht bewilligungspflichtig n... mehr lesen...
Die Marktgemeinde S, die mitbeteiligte Partei, beantragte mit Schriftsatz vom 7. Juni 2005 bei der Bezirkshauptmannschaft M (BH) die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für das Projekt "Abwasseranlage S - Erweiterung Regenwasserkanal N und Sanierung Mischwasserkanal - sowie Erweiterung Wasserversorgungsanlage N". Dabei sollte die bestehende Kanalisation im Ortsteil N großteils in ein Trennsystem umgewandelt werden, und zwar durch Errichtung von Regenwasserkanalsträngen und Umw... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei teilte mit Schriftsätzen vom 10. Juni und vom 16. Dezember 1998 der Bezirkshauptmannschaft S (kurz: BH) mit, dass ihre Trinkwasserversorgungsanlage, die im Juli 1985 mit näher genanntem Bescheid der BH bewilligt worden sei, verunreinigt sei. Als mögliche Gründe: führte die mitbeteiligte Partei an, dass ihr Nachbar F. Z. (= Beschwerdeführer) im erweiterten Quellschutzgebiet einen nicht bewilligten Forstweg errichtet habe. Durch diesen Weg komme es zu einer konz... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §12 Abs1;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §32 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/07/0007 E 11. Dezember 2003 RS 3 Stammrechtssatz Das Kriterium der "Geringfügigkeit" iSd § 32 Abs 1 iVm § 12 Abs 1 WRG 1959 hat nichts mit der (unzulässigen) Verletzung von Rechten Dritter zu tun. Hier gibt es keine Geringfügigkeitsgrenze. Auch eine bloß geringfügige Verletzung von Rec... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §30 Abs2;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Ansicht, die Wegerrichtung stellt schon deswegen einen Verstoß gegen den Schutzgebietsbescheid dar, weil aus fachlicher Sicht nicht ausgeschlossen werden kann, dass bereits geringfügige Eingriffe in den Untergrun... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid erteilte die belangte Behörde der mitbeteiligten Partei die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung für die Errichtung des "Objektes T1 (Tunnel Altmannsdorf) im Rahmen des 2. Abschnittes - Anbindung Donauländebahn der Verbindungsstrecke zwischen West-, Süd- und Donauländebahn (Lainzer Tunnel) im antragsgegenständlichen Ausmaß gemäß der §§ 33, 35 und 36 des Eisenbahngesetzes, BGBl. Nr. 60/1957 idgF sowie unter unmittelbarer Anwendung der Richtlinie 85/337/E... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32;
Rechtssatz: Eine wasserrechtliche Bewilligungspflicht nach § 32 WRG besteht, sofern es projektsgemäß zu (nicht bloß geringfügigen) Einwirkungen auf das Grundwasser kommt, die unmittelbar oder mittelbar dessen Beschaffenheit beeinträchtigen können. Nicht bewilligungspflichtig nach dieser Gesetzesstelle sind "bloß geringfügige" Einwirkungen im Sin... mehr lesen...
I. römisch eins. Hinsichtlich der Vorgeschichte wird zusätzlich zur folgenden Darstellung des Sachverhaltes auf diejenige im hg. Erkenntnis vom heutigen Tag, 2004/07/0178, verwiesen. Wie dort näher ausgeführt wird, stellten die Ehegatten S (in weiterer Folge der leichteren Verständlichkeit halber in der Sachverhaltsdarstellung als Beschwerdeführer, später auch als Teichbesitzer bezeichnet) anlässlich einer im Jänner 2001 erfolgten akuten Verschmutzung ihres Teiches auf Grundstück N... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 litc;WRG 1959 §30;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2;WRG 1959 §33g Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2004/07/0056 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/07/0003 E 25. Mai 2000 RS 4(Hier: Eine Nutzung eines Gewässers, die zu einer Verschmutzung (hier: des Vorfluters und des unterliegenden Teiches) führt, geht über ... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 1. Dezember 1999 suchte die mitbeteiligte Partei bei der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach um die wasserrechtliche Bewilligung für die Erweiterung der systematischen Ortskanalisation zur Entsorgung der in drei näher genannten Ortschaften gesammelten Abwässer zur Einleitung nach entsprechender Reinigung durch die kommunale Kläranlage in den sog. S-Bach, unter Erhöhung des Konsenses für die Wassereinleitung an und legte ein entsprechendes Projekt vor. Zu der für den... mehr lesen...
Hinsichtlich der Vorgeschichte wird auf die Darstellung des Sachverhaltes im hg. Erkenntnis vom 26. Februar 2004, 2003/07/0060 verwiesen. Mit der diesem Erkenntnis zu Grunde liegenden Beschwerde war der Bescheid der belangten Behörde vom 31. März 2003 in Beschwerde gezogen worden. Mit diesem Bescheid hatte die belangte Behörde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck (BH) teilweise Folge gegeben und Feststellungen gemäß § 10 Abs. 1 Z... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litf;WRG 1959 §32 Abs2;
Rechtssatz: § 32 Abs 2 lit f WRG 1959 stellt keine absolute Zulässigkeitsgrenze für die dort genannte Aufbringung von Düngemitteln dar, diese Grenze trennt vielmehr genehmigungspflichtige von genehmigungsfreien Maßnahmen. Es ist keinesfalls von vornherein ausgeschlossen, dass auch für eine solche Maßnahme, die unter ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litf;WRG 1959 §32 Abs2;
Rechtssatz: § 32 Abs 2 WRG 1959 bildet in der dort getroffenen demonstrativen Aufzählung die allgemein formulierte Bewilligungspflicht des § 32 Abs 1 WRG 1959 näher ab. Vor diesem Hintergrund ergibt sich bzgl Abs 2 lit f legcit, dass Maßnahmen, die im Jahresverlauf dazu führen, dass 175 kg Reinstickstoff/ha auf landw... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2;
Rechtssatz: Sowohl aus dem Wortlaut des § 32 Abs 1 WRG 1959 als auch aus der demonstrativen Aufzählung des Abs 2 geht hervor, dass die dort aufgezählten Maßnahmen und Einwirkungen ohne wasserrechtliche Bewilligung unzulässig sind. In der Festsetzung der Bewilligungspflicht ist demnach ein an die Allgem... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei suchte mit Schreiben vom 16. Dezember 2002 bei der Bezirkshauptmannschaft (BH) um die wasserrechtliche Bewilligung für das Projekt "ÖAMTC Fahrtechnikzentrum M, Oberflächenentwässerung und Bachwasserentnahme" auf den Grundstücken Nr. 2240/1, 3336/3 und 2240/2, alle KG M, an. In diesem Fahrtechnikzentrum sollen laut technischem Bericht den Fahrzeuglenkern durch theoretische Schulungen sowie durch praxisnahe Übungen die Reaktion von Kraftfahrzeugen in bestimmten... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §12 Abs1;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §32 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/07/0007 E 11. Dezember 2003 RS 3 Stammrechtssatz Das Kriterium der "Geringfügigkeit" iSd § 32 Abs 1 iVm § 12 Abs 1 WRG 1959 hat nichts mit der (unzulässigen) Verletzung von Rechten Dritter zu tun. Hier gibt es keine Geringfügigkeitsgrenze. Auch eine bloß geringfügige Verletzung von Rec... mehr lesen...
Im August 1996 richtete der Beschwerdeführer unter Hinweis auf ein ihm zustehendes, im Wasserbuch eingetragenes Wasserrecht an die Bezirkshauptmannschaft G (BH) ein Schreiben, wonach oberliegend seiner Fischteichanlage mehrere - der Beschwerdeführer benannte zumindest fünf - Kleinteiche, Staubecken und Biotope, die teilweise fischereiwirtschaftlich und teilweise zur Freizeitgestaltung (Feuchtbiotope) genutzt würden, in den letzten Jahren ohne wasserrechtlichen Konsens errichtet worden... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §12 Abs1;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §32 Abs1;
Rechtssatz: Das Kriterium der "Geringfügigkeit" iSd § 32 Abs 1 iVm § 12 Abs 1 WRG 1959 hat nichts mit der (unzulässigen) Verletzung von Rechten Dritter zu tun. Hier gibt es keine Geringfügigkeitsgrenze. Auch eine bloß geringfügige Verletzung von Rechten Dritter (hier: einer rechtmäßig geübten Wassernutzung) in qualitativer... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;VwRallg;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §32 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/07/0035 E 21. Dezember 1995 VwSlg 14378 A/1995 RS 4(Hier: Bezüglich eines konsenslos geschaffenen Grundwasseraufschlusses.) Stammrechtssatz Das AVG enthält für den Fall, daß eine Beweisführung nic... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 11. September 1996 erteilte der Landeshauptmann von Oberösterreich (LH) der mitbeteiligten Partei des nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (mP) die wasserrechtliche Bewilligung zur Vornahme einer Nassbaggerung im Bereiche näher genannter Grundstücke unter einer Reihe von Auflagen. Als Zweck der wasserrechtlichen Bewilligung wird im Spruch: des Bescheides des LH die Entnahme von Sand und Kies genannt, zum Spruchthema "Dauer" heißt es, dass die Abgrabungs... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft T (BH) vom 15. Jänner 2002 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der T-GesmbH, diese als Komplementärin der H und Co. KG (KG), somit als das zur Vertretung nach außen berufene Organ gemäß § 9 VStG, zu verantworten, dass durch die KG ohne Einholung einer wasserrechtlichen Bewilligung gemäß § 32 Abs. 2 lit. c WRG 1959 im nachfolgenden Ausmaß auf den Grundstücken Nr. 6/1 und 686, je KG ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/07/0085 E 20. Oktober 2000 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Die Gewinnung von Sand und Kies im Grundwasserbereich einschließlich des Grundwasserschwankungsbereiches ("Nassbaggerungen") unterliegt einer wasserrechtlichen Bewilligung nach § 32 Abs 2 lit c WRG (Hinweis E 31.1.1995, 92/07/01... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs2 Z5 idF 2000/I/142;WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/07/0131 E 19. März 1998 RS 3 Stammrechtssatz Bewilligungspflicht nach § 32 WRG ist immer dann gegeben, wenn nach dem natürlichen Lauf der Dinge mit nachteiligen Einwirkungen auf die Beschaffenheit der Gewässer zu rec... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs2 Z5 idF 2000/I/142;WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/07/0130 E 20. Februar 1997 RS 3
(Hier: Dies gilt auch für Übertretung iSd § 137 Abs 2 Z 5 WRG 1959
idF 2000/I/142.) Stammrechtssatz Baggerungen im Grundwasserschwankungsbereich, also in jenem Bereich, der vom Grundwasser - bei entsprechende... mehr lesen...
I. Laut Sachverhaltsdarstellung der Bezirkshauptmannschaft B (BH) vom 26. Februar 1998 sei das Umweltinstitut des Landes Vorarlberg am 9. Februar 1998 über eine starke Verschmutzung des Mühlbachs unterhalb der Stärkefabrik der Firma D. informiert worden, worauf am selben Tag ein Lokalaugenschein durch das Umweltinstitut (Mitarbeiter B.) und das Landeswasserbauamt Bregenz (Mitarbeiter M.) durchgeführt, dabei je eine Probe aus dem Mühlbach oberhalb der Fabrik nach der Brücke beim Zollam... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §137 Abs5 lite;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/07/0131 E 19. März 1998 RS 3 Stammrechtssatz Bewilligungspflicht nach § 32 WRG ist immer dann gegeben, wenn nach dem natürlichen Lauf der Dinge mit nachteiligen Einwirkungen auf die Beschaffenheit der Gewässer zu rechnen ist (Hin... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §137 Abs5 lite;WRG 1959 §30 Abs2;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/07/0131 E 19. März 1998 RS 4 Stammrechtssatz Jede Beeinträchtigung der natürlichen Beschaffenheit des Wassers in physikalischer, chemischer und biologischer Hinsicht stellt eine Gewässerverunreinigung iSd § 30 Abs 2 WRG dar, ohne daß noch a... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt St. Pölten vom 6. April 2000 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten GesmbH zu verantworten, dass durch diese Gesellschaft ohne die gemäß § 32 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) erforderliche wasserrechtliche Bewilligung dadurch eine Einwirkung auf das Grundwasser vorgenommen worden sei, dass durch diese Gesellschaft zwischen 9. Septemb... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §44a Z1 impl;WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/07/0093 E 27. Juli 2001 RS 1 Stammrechtssatz Durch § 137 Abs. 3 lit. g WRG 1959 wird ein aktives Tun, nämlich eine Einwirkung auf die Beschaffenheit von Gewässern (vgl. § 32 Abs. 1 und Abs. 2 lit. c WRG 1959), unter Strafe gestellt... mehr lesen...
I. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach (BH) vom 27. Juli 2001 wurde dem Beschwerdeführer in Spruchteil 1. gemäß § 2 Abs. 1 Z. 2, § 1 Abs. 3 Z. 3 und 8, § 17 Abs. 1, § 32 Abfallwirtschaftsgesetz - AWG, BGBl. Nr. 325/1990 i.d.g.F., aufgetragen, auf den in seinem Eigentum stehenden Grundstücken Nr. 255 und 257/2, KG A., abgelagerte Fahrzeugwracks, die ebenfalls sein Eigentum seien und gefährlichen Abfall darstellten, nämlich "1. den LKW Mercedes 814, FG. Nr. .... mehr lesen...