Mit Spruchabschnitt I. ihres Bescheides vom 16. September 1988 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land (BH) auf Grund von am 6., 9. und 14. September 1988 durchgeführten, jeweils mit einem Lokalaugenschein verbundenen mündlichen Verhandlungen der Beschwerdeführerin den auf die §§ 30, 31, 31 Abs. 3 und 98 WRG 1959 gestützten Auftrag, im Bereich des Parkplatzes der Siedlung N, KG A, bis längstens ein Monat nach Rechtskraft des Bescheides nachstehende Maßnahmen zu setzen bzw. durch... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 26. April 1994 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, am 21. September 1993 unzureichend vorgeklärte Abwässer aus dem Wohnaus auf der Parzelle Nr. 1930, KG. M., über den T.-Bach in die B. abgeleitet und dadurch eine die Beschaffenheit von Gewässern beeinträchtigende Einwirkung entgegen der mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 24. November 1972 erteilten wasserrechtlichen Bewilligung vorgenommen zu haben, "indem er die Ableitung vo... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 26. April 1994 wurde der Beschwerdeführerin zur Last gelegt, am 21. September 1993 unzureichend vorgeklärte Abwässer aus dem Wohnaus auf der Parzelle Nr. 1930, KG. M., über den T.-Bach in die B. abgeleitet und dadurch eine die Beschaffenheit von Gewässern beeinträchtigende Einwirkung entgegen der mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 24. November 1972 erteilten wasserrechtlichen Bewilligung vorgenommen zu haben, "indem sie die Ableitung... mehr lesen...
Rechtssatz: Zum Tatbestand der Verwaltungsübertretung nach § 137 Abs 3 lit g WRG 1959 gehört weder der Eintritt des Schadens noch der Eintritt einer Gefahr. Es handelt sich um ein sogenanntes Ungehorsamsdelikt, bei welchem zufolge des § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG das Verschulden des Täters vermutet wird, sofern er nicht beweist, daß ihm die Einhaltung der Verwaltungsvorschrift ohne sein Verschulden unmöglich gewesen ist (Hinweis auf das zur vergleichbaren Rechtslage vor der WRG-Novelle BGBl... mehr lesen...
Rechtssatz: Strafbar nach § 137 Abs 3 lit g WRG 1959 ist auch ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Bewilligungsbescheides - insbesondere hinsichtlich "Art und Maß" der Wasserbenutzung - sowie hinsichtlich der vorgeschriebenen Auflagen (Hinweis E 19.5.1994, 92/07/0150). Im RIS seit 12.11.2001 mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/05/23 94/07/0091 2 Stammrechtssatz Strafbar nach § 137 Abs 3 lit g WRG 1959 ist auch ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Bewilligungsbescheides - insbesondere hinsichtlich "Art und Maß" der Wasserbenutzung - sowie hinsichtlich der vorgeschriebenen Auflagen (Hinweis E 19.5.19... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §5 Abs1;WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §2;WRG 1959 §32 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/05/23 94/07/0091 1 Stammrechtssatz Zum Tatbestand der Verwaltungsübertretung nach § 137 Abs 3 lit g WRG 1959 gehört weder der Eintritt des Schadens noch der Eintritt einer Gefahr. Es handelt sich um ein sogenanntes Ungehorsamsdelikt, bei we... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/02 89/07/0153 1 Stammrechtssatz Für ein Einschreiten gem § 32 (Abs 2 lit c) und § 138 Abs 1 WRG kommt es nicht darauf an, ob bereits eine Grundwasserverunreinigung eingetreten ist, sondern daß die Bewilligungspflicht (schon) dann besteht, wenn nach dem natürlichen Lauf ... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (MP) ist ein aus den Gemeinden eines politischen Bezirkes gebildeter Abfallwirtschaftsverband im Sinne des § 17 Abs. 1 des Steiermärkischen Abfallwirtschaftsgesetzes 1990, LGBl. Nr. 5/1991, der von Gesetzes wegen dazu verpflichtet ist, für die Verwertung und Entsorgung der Abfälle aus privaten Haushalten und öffentlichen Einrichtungen sowie hausmüllähnlicher Abfälle zu sorgen (§ 6 Abs. 2 des genannten Gesetzes). Im Ergeb... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §102 Abs1 litd;WRG 1959 §13 Abs3;WRG 1959 §31b Abs1;WRG 1959 §31b;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc;WRG 1959 §32 Abs6;
Rechtssatz: Das einer Gemeinde im § 13 Abs 3 WRG eingeräumte Recht bezieht sich nach dem Wortlauf der
Norm: auf zur Bewilligung anstehende Wasserbenutzungsanlagen. Nun en... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Braunau (BH) vom 17. Juli 1991 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 138 Abs. 1 WRG 1959 verpflichtet, das Ausbringen von Abwässern aus seinem Fleischhauereibetrieb auf landwirtschaftliche Nutzflächen einzustellen. Der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung gab der Landeshauptmann von Oberösterreich (LH) mit Bescheid vom 10. März 1992 keine Folge. Mit hg. Erkenntnis vom 13. Oktober 1992, Zl. 92/07/0091, wurde der Bescheid des LH wegen Rec... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §32 Abs1;
Rechtssatz: Die Auflage eines wasserrechtlichen Bewilligungsbescheides, welche vorschreibt, daß der Inhalt einer Senkgrube zeitgerecht auszufahren sei, sodaß kein Überlauf auf das umliegende Gebäude entstehe, enthält lediglich eine Anordnung über die zeitgerechte... mehr lesen...
Am 12. April 1976 erließ der Landeshauptmann von Oberösterreich (LH) einen Bescheid, dessen Spruchpunkt I. folgenden Wortlaut hat: "I. Wasserrechtliche Bewilligung des generellen Projektes der Kläranlage R.: Dem (Beschwerdeführer) wird auf Grund der Bestimmungen der §§ 9, 11 - 13, 31, 32, 99, 105 und 111 des Wasserrechtsgesetzes 1959, BGBl. Nr. 215, in der Fassung der Wasserrechtsgesetznovelle 1969, BGBl. Nr. 207 (im folgenden: WRG), nach Maßgabe der bei der wasserrechtlichen ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2;WRG 1959 §32 Abs6;
Rechtssatz: Sind die auf die Errichtung eines Projektes (hier Kläranlage) bezogenen Nebenbestimmungen eines Bescheides von ihrem Zweck her als aufschiebende Bedingungen zu erkennen, die den Beginn der Wirksamkeit der dem Bewilligungswerber erteilten generellen ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §105 Abs1 lite;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs2;WRG 1959 §32 Abs1;
Rechtssatz: Da die Erlassung eines Alternativauftrages nach § 138 Abs 2 WRG nur in Betracht kommt, wenn die konsenslos durchgeführte Maßnahme bewilligungsfähig ist (Hinweis E 16.11.1993, 93/07/0085; E 25.5.1993, 91/07/0164), ist bei einer Ableitung ungereinigter Abwässer aus dem Verbandsbereich in... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 7. März 1989 wurde der Beschwerdeführer als gemäß § 9 VStG verantwortlicher Beauftragter der Firma A-Gesellschaft m.b.H., Nachfolger OHG, in X, für schuldig erkannt, es zu verantworten zu haben, "daß wie am 27. Juni und 5. Dezember 1988 festgestellt wurde, auf den Parzellen Nr. 690 und 691/1 KG U, Bitumenkiesmaterial im Grundwasserschwankungsbereich abgelagert wurde, ohne daß eine wasserrechtliche Bewilligung für diese Ablagerun... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0391/63 E 30. Jänner 1964 RS 1 Stammrechtssatz Ausführungen über die Strafbarkeit einer Gewässerverunreinigung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1990070065.X05 Im RIS seit 12.11.2001 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §5 Abs1;WRG 1959 §137 Abs1;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/07/0089 E 15. September 1987 VwSlg 12535 A/1987 RS 1 Stammrechtssatz Bei dem durch § 137 WRG erfassten Tatbestand nach § 32 Abs 1 WRG (hier im Zusammenhalt mit Abs 2 lit c), handelt es sich um ein Delikt, das weder durch den Eintritt eines Sch... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Ergibt sich die Bewilligungspflicht einer Maßnahme bereits aus § 32 Abs 2 lit c WRG, ist nicht mehr näher zu untersuchen, ob eine bloß geringfügige Einwirkung im Sinne des § 32 Abs 1 WRG vorliegt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1990070065.X08 I... mehr lesen...
Anläßlich einer von der Gemeinde B durchgeführten baupolizeilichen Überprüfungsverhandlung wurde am 22. April 1991 festgestellt, daß die Beschwerdeführer die Abwässer aus ihrem Haus B 55 ohne wasserrechtliche Bewilligung nach mechanischer Reinigung in einer Dreikammerkläranlage in die L ableiten. Die Bezirkshauptmannschaft Gmünd holte eine Stellungnahme eines wasserbautechnischen Amtssachverständigen ein. Dieser führte in seiner Äußerung vom 5. Juli 1991 aus, aufgrund der Vorgaben des... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §45 Abs1;WRG 1959 §104 Abs1 litb;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §33b Abs1;
Rechtssatz: Daß mechanische Kläranlagen (hier: Dreikammerkläranlage) nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen, ist offenkundig (Hinweis: E 29.1.1991, 90/07/0153, 0154, 0155). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1991070164.X03 ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §104 Abs1 litb;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §33b Abs1;
Rechtssatz: Aus § 33b Abs 1 und § 104 Abs 1 lit b WRG ergibt sich, daß bewilligungsfähig nur Abwasserbeseitigungsanlagen sind, die dem Stand der Technik entsprechen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1991070164.X02 Im RIS seit 24.01.2002 mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/29 90/07/0153 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH ist die Bewilligungspflicht gemäß § 32 WRG immer dann gegeben, wenn nach dem natürlichen Lauf der Dinge mit nachteiligen Einwirkungen auf die Beschaffenheit der Gewässer zu rechnen ist. Der Eintritt einer Grundwasserverunreinigung sowie ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt in der Ortschaft O, Gemeinde S, eine Landwirtschaft und einen Schlachtbetrieb. Am 20. Dezember 1989 erfolgte eine Überprüfung dieses Betriebes durch einen Sachverständigen der Unterabteilung Gewässerschutz des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung. Das Ergebnis ist in einem Überprüfungsbericht vom 10. Jänner 1990 zusammengefaßt. Der Amtssachverständige führt darin aus, der Betrieb werde überwiegend als Schlachtbetrieb geführt, in geringem Ausmaß ... mehr lesen...
Index: L69314 Wasserversorgung Schongebiet Oberösterreich81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: Grundwasserschongebiet Vöckla Ager 1978 §3 litd;WRG 1959 §32 Abs1;
Rechtssatz: Daß die mittels einer Verrieselungsanlage ausgebrachten Abwässer aus einem Schlachtbetrieb stammen, hindert für sich allein weder, daß ihre Aufbringung auf landwirtschaftlich genutzte Flächen der landwirtschaftlichen Bodennutzung zugeordnet werden ka... mehr lesen...
Index: L69314 Wasserversorgung Schongebiet Oberösterreich81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: Grundwasserschongebiet Vöckla Ager 1978;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §34 Abs2;
Rechtssatz: Die Grundwasserschongebietsverordnung Vöckla Ager, LGBl OÖ 1978/8 stützt sich auf § 34 Abs 2 WRG. § 34 Abs 2 WRG ermächtigt den LH, bei Zutreffen der in dieser Bestimmung näher bezeichneten Voraussetzungen durch Verordnung Maßnahmen einer B... mehr lesen...
Index: L69314 Wasserversorgung Schongebiet Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: Grundwasserschongebiet Vöckla Ager 1978 §3 litd;VwRallg;WRG 1959 §32 Abs1;
Rechtssatz: Da die Termini "üblich" und "normal" im Sprachgebrauch im wesentlichen synonym verwendet werden und der Ausdruck "normal" in der Grundwasserschongebietsverordnung Vöckla Ager, LGBl OÖ 1978/8, ebenso wie im § 32 ... mehr lesen...
Index: L69314 Wasserversorgung Schongebiet Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: Grundwasserschongebiet Vöckla Ager 1978 §3 litd;VwRallg;WRG 1959 §32 Abs1 idF 1990/252;WRG 1959 §32 Abs1;WRGNov 1990;
Rechtssatz: "Üblich" iSd § 32 Abs 1 WRG idF vor der WRG-Novelle 1990 (bzw "normal" iSd § 3 lit d der Grundwasserschongebietsverordnung Vöckla Ager, LGBl 1978/8) und "ordnungsgemäß"... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 17. Juli 1991 erteilte die Bezirkshauptmannschaft (BH) dem Beschwerdeführer gemäß den §§ 32, 98 und 138 Abs. 1 WRG 1959 in der Fassung der Wasserrechtsgesetz-Novelle 1990, BGBl. Nr. 252 (im folgenden: WRG 1959) den Auftrag, das Aufbringen von Abwässern aus seinem Fleischhauereibetrieb in der Gemeinde P. auf landwirtschaftliche Nutzflächen umgehend einzustellen. Der gegen diesen wasserpolizeilichen Auftrag erhobenen Berufung gab die belangte Behörde unter gleichzei... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Voraussetzung für ein Einschreiten nach § 138 iVm § 32 Abs 2 lit c WRG ist nicht, daß bereits eine Grundwasserverunreinigung durch die eigenmächtig vorgenommenen Neuerungen eingetreten ist. Die Bewilligungspflicht ist vielmehr immer schon dann gegeben, wenn nach dem natürlichen Lauf der Dinge mit na... mehr lesen...