Die Beschwerdeführerin betreibt in B ein Reparaturwerk für Kraftfahrzeuge. Aus den vorgelegten Akten geht hervor, daß die Beschwerdeführerin am 18. April 1978 um wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung von drei Benzinabscheidern und einem Fettabscheider angesucht und darauf vom Bezirksverwaltungsamt folgende schriftliche Antwort vom 23. Mai 1978 erhalten hat: "Aus den mit Ihrem Ansuchen eingebrachten Projektsunterlagen geht hervor, daß die anfallenden Wässer nach Reinigung durch B... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §32 Abs1;
Rechtssatz: Für die Einleitung von Abwässern in eine Kanalisationsanlage kann eine wasserrechtliche Bewilligung schon deshalb unter keinen Umständen in Frage kommen, weil es sich bei dieser Anlage um kein Gewässer iSd § 32 Abs 1 WRG handelt. (Hinweis E 2.12.1965, 1185/65, VwSlg 6816 A/1965). European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 7. November 1988 erkannte die Bezirkshauptmannschaft T (BH) den Beschwerdeführer für schuldig, am 13. September 1988, vormittags, die Jauchengrube beim Stallgebäude der A-Alm entleert zu haben, wodurch die Jauche in das wasserlose Bachbett des A-Baches geflossen und in die der Trinkwasserversorgung der Stadtgemeinde T dienende A-Quelle eingedrungen sei. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltungsübertretung gemäß § 137 Abs. 1 in Verbindung mit § 32 Abs. ... mehr lesen...
I. 1. Unter dem Datum 17. April 1989 erließ der Landeshauptmann von Tirol (die belangte Behörde) im Instanzenzug einen Bescheid, dessen Spruch: wie folgt lautet: "Frau N hat es als Geschäftsführerin der O-GmbH zu verantworten, daß bei der Betriebsanlage in T die auf dem asphaltierten Parkplatz anfallenden Oberflächenwässer im Ausmaß von bis zu 33 l/s auf Gp. nnnn KG. T vom 27. Februar 1985 bis zum 26. Mai 1988 ohne wasserrechtliche Bewilligung versickert wurden, obwohl die damit verbun... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137;WRG 1959 §32 Abs1 litc;
Rechtssatz: Wird durch das freie Ausfließenlassen von Jauche das in einer (hier: für eine städtische Trinkwasserversorgung genutzten) Quelle zu Tage tretende Wasser verunreinigt, so kommt weder der Frage, ob zuerst Oberflächenwasser verunreinigt wurde, noch der Frage, ob das Eindringen der Verunreinigung in das Grundwasser durch Versickern... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §32 Abs1;
Rechtssatz: Schon sehr kleine Verluste an Öl oder Benzin sind geeignet, das Grundwasser nachhaltig zu beeinflussen (Hinweis E 15.9.1987, 87/07/0089). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989070133.X02 Im RIS seit 12.11.2001 Zuletzt aktualisiert am 21.06.... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs3;WRG 1959 §22;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Wird das inkriminierte Verhalten der Versickerung von Oberflächenwässern ohne die für erforderlich erachtete wasserrechtliche Bewilligung durch den konsenslosen Betrieb der Anlage gesetzt, ist somit ein WASSERBERECHTIGTER, den die Strafe (auch) treffen könnte, gar nicht vorhanden, kommt eine ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs1;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2;
Rechtssatz: Ausschlaggebend für die Strafbarkeit eines Verhaltens gem § 32 WRG ist das Vorliegen einer verbotenerweise, weil bewilligungslos vorgenommenen, beabsichtigten oder von vornherein zu gewärtigenden Einwirkung bzw Verunreinigung (Hinweis E 23.10.1970, 569/70, VwSlg 7893 A/1970). European C... mehr lesen...
Über Aufforderung der Bezirkshauptmannschaft Mattersburg (im folgenden BH) beantragten die Beschwerdeführer die nachträgliche wasserrechtliche Bewilligung für zwei von ihnen auf ihrem Grundstück in der KG S errichteten Teiche. Diese Teiche mit einer Oberfläche von 400 bzw. 70 m2 und einer Tiefe von 3 bzw 1,6 m waren den Angaben der Beschwerdeführer zufolge "lediglich durch Erdverschiebungen im Gelände" zustande gekommen und werden durch einen durch das Grundstück der Beschwerdeführer ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §104;WRG 1959 §105;WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §32 Abs1 litc;WRG 1959 §32 Abs1;
Rechtssatz: Bewegen die einem Bewilligungswerber mitgeteilten, wegen der Gefährdung öff Interessen erhobenen Bedenken der Amtssachverständigen diesen nicht dazu, sein Projekt (hier: eine durch relativ geringfügige Erdbewegungen bereits errichtete Teic... mehr lesen...
Rechtssatz: Von der Pflicht, zwecks Verhütung der durch ihren Betrieb verursachten Verunreinigungen des Vorfluters die notwendigen Maßnahmen zu treffen, kann sich die Partei (eine Pappfabrik) nicht mit Hinweisen darauf befreien, dass dasselbe Gewässer durch andere Verursacher ebenfalls oder noch mehr verunreinigt wird, weil aus dem Vorhandensein einer den Reinhaltungszielen nicht entsprechenden Wasserqualität nicht das Recht erwachsen kann, diesen Zustand noch mehr zu verschlechtern (vgl. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §5 Abs1;WRG 1959 §137 Abs1;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 lita;
Rechtssatz: Bei dem durch die Strafnorm des § 137 Abs 1 WRG erfassten Tatbestand der Gewässerverunreinigung nach § 32 Abs 1 (hier: im Zusammenhalt mit Abs 2 lit a) WRG handelt es sich um ein Delikt, das weder durch den Eintritt eines Schadens noch durch den Eintritt einer Gefahr... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §32 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zur Bewilligungspflicht der Erweiterung eines bestehenden Müllablage(Müllsturz)platzes. Für die Bewilligungspflicht ist nicht ausschlaggebend, ob bereits eine Gewässerverunreinigung nachgewiesen wird. (Hinweis auf E vom 28.4.1987, 86/07/0288) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:19840700... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §31 Abs1;WRG 1959 §137 Abs1;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/07/0089 E 15. September 1987 VwSlg 12535 A/1987 RS 3 Stammrechtssatz Für die Verfolgbarkeit eines Beschuldigten ist innerhalb der Verjährungsfrist der Vorhalt des Tuns oder Unterlassens, nicht aber deren rechtliche Qualifikation maßgebend. Fü... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs2;WRG 1959 §32 Abs1;
Rechtssatz: Als Neuerung iSd § 138 Abs 1 WRG 1959 ist nicht allein das bewilligungslose Setzen einer der wasserrechtlichen Bewilligung - hier nach § 32 Abs 1 WRG 1959 - bedürftigen punktuellen Maßnahmen, sondern auch das Fortdauern des durch die betreffende Maßnahme herbeigeführten Zustandes zu verstehen, weshalb auch di... mehr lesen...
Index: L69313 Wasserversorgung Schongebiet Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §52;Schutz des Grundwasservorkommens Mitterndorfer Senke 1969 §4;WRG 1959 §105;WRG 1959 §32 Abs1; Beachte Vorgeschichte:82/07/0071 E 29. Juni 1982;
Rechtssatz: Ein Sachverständiger muss den seinem Gutachten zugrundeliegenden Befund nicht selbst erheben; es genügt, wenn sich aus de... mehr lesen...
Index: L69313 Wasserversorgung Schongebiet Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;Schutz des Grundwasservorkommens Mitterndorfer Senke 1969 §4;WRG 1959 §105;WRG 1959 §32 Abs1; Beachte Vorgeschichte:82/07/0071 E 29. Juni 1982;
Rechtssatz: Die Aussage, dass abflusslose Baggerseen mit Grundwasser in Verbindung stehen und das Grundwasser durch Aust... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc;WRG 1959 §32 Abs2;
Rechtssatz: Sowohl aus dem Wortlaut des Abs 1 als auch aus der demonstrativen Aufzählung des Abs 2 des § 32 WRG geht hervor, dass die dort aufgezählten Maßnahmen und Einwirkungen ohne wasserrechtliche Bewilligung unzulässig sind. In der Festsetzung der Bewilligungspflicht durch das Gesetz ist demnach ein... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: StGB §12;VStG §7;WRG 1934 §137 Abs1;WRG 1934 §32 Abs1;
Rechtssatz: Wird vom Beschuldigten (Fahrer eines Tankwagenzuges) eingewendet, die Reinigung des Tankwagens über Auftrag des Firmenchefs vorgenommen und die anfallenden Abwässer ungereinigt in einen Bach abgeleitet zu haben, so ist der Beschuldigte nicht als unmittelbarer Täter... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §31 Abs1;WRG 1959 §137 Abs1;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Für die Verfolgbarkeit eines Beschuldigten ist innerhalb der Verjährungsfrist der Vorhalt des Tuns oder Unterlassens, nicht aber deren rechtliche Qualifikation maßgebend. Für die Verjährung ist es daher ohne Belang, wenn die Berufungsbehörde den gleichen Sachverhalt... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs1;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Schon sehr kleine Verluste an Benzin oder Öl sind geeignet, das Grundwasser nachteilig zu beeinflussen; es entspricht daher dem natürlichen Lauf der Dinge, dass dabei mit nachteiligen Einwirkungen nicht bloß geringfügiger Art iS des § 32 Abs 1 WRG zu rechnen ist. European Case Law ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §5 Abs1;WRG 1959 §137 Abs1;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Bei dem durch § 137 WRG erfassten Tatbestand nach § 32 Abs 1 WRG (hier im Zusammenhalt mit Abs 2 lit c), handelt es sich um ein Delikt, das weder durch den Eintritt eines Schadens noch durch den Eintritt einer Gefahr gekennzeichnet ist (Ungehorsamsdelikt), sodass gem... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;WRG 1959 §137;WRG 1959 §32 Abs1 litc;
Rechtssatz: Wurde als erwiesen angenommene Tat im Sinne des § 44 a lit a VStG der Partei spruchgemäß vorgeworfen, sie habe "am 7.11.1984", auf eine bestimmte Deponie näher bezeichneten Müll "ablagern lassen", so kann dies nur heißen, an jenem Tag sei der betreffende Müll zur Ablage... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §31 Abs2;VStG §31 Abs3;WRG 1959 §137 Abs1;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 lita;
Rechtssatz: Bei der Gewässerverunreinigung nach § 32 Abs 1 (hier im Zusammenhalt mit § 32 Abs 2 lit a WRG 1959) handelt es sich um ein Dauerdelikt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986070089.X04 ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §30;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 lita;
Rechtssatz: Eine Anlage (hier: Abwasserbeseitigungsanlage) die dazu dient, nachteilige Einwirkungen auf die natürliche Beschaffenheit eines Gewässers zu beseitigen oder herabzumindern, bedarf bereits dann einer Bewilligung nach § 32 Abs 1 iVm Abs 2 lit a WRG, wenn nicht von vornherein feststehen kann, dass die Anlage die i... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §30;WRG 1959 §32 Abs1 Satz2;
Rechtssatz: Bejaht die Behörde die Bewilligungspflicht einer Abwasserbeseitigungsanlage - unter Zugrundelegung der Annahme der Eignung dieser Anlage zur Gewässerverunreinigung - in rechtlich unbedenklicher Weise, so ist der Einwand, es handle sich nur um geringfügige und solcherart einer Bewilligung nicht bedürftigen Einwirkung (§ 32 Abs 1... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §5 Abs1;WRG 1959 §137 Abs1;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 lita;
Rechtssatz: Bei der Gewässerverunreinigung nach § 32 Abs 1 (hier iZm Abs 2 lit a) WRG 1959 handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt. Schlagworte Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Diverses European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs1;WRG 1959 §31 Abs1;WRG 1959 §32 Abs1;
Rechtssatz: Das Gebot des § 31 Abs 1 WRG umfasst alle Vorsorgen, die dazu angetan sind, eine andere an sich zwar nicht vorbedachte, aber immerhin mögliche Verunreinigung auszuschließen. Diesem Verbot wurde durch ein Verhalten zuwidergehandelt, das dazu führt, dass eine verbotene (weil bewilligungslose) Wasserverunreinigun... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §37;VwGG §41 Abs1;WRG 1959 §32 Abs1;
Rechtssatz: Verletzt eine Partei des Verwaltungsverfahrens die ihr obliegende Mitwirkungspflicht in eklatanter Weise (hier: mehrmalige Nichtermöglichung des Zutrittes des Sachverständigen zum Grundstück der Partei in einem Verfahren betreffend wasserrechtliche Bewilligung), dann hat ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §56;WRG 1959 §105 lite;WRG 1959 §111;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Die Wasserrechtsbehörden haben von dem ihnen im Zeitpunkt ihrer Entscheidung über das Ansuchen um nachträgliche wasserrechtliche Bewilligung vorliegenden Sachverhalt auszugehen. Mangels ausdrücklicher gesetzlicher Grundlage dürfen sie nicht deshalb, ... mehr lesen...