Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt St. Pölten vom 23. März 2000 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. zu verantworten, dass diese Gesellschaft ohne die gemäß § 32 Abs. 1 und 2 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) erforderliche wasserrechtliche Bewilligung eine Einwirkung auf Gewässer dadurch vorgenommen habe, dass zumindest am 25. August 1999 auf dem Grundstück 5... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §44a Z1 impl;WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Durch § 137 Abs. 3 lit. g WRG 1959 wird ein aktives Tun, nämlich eine Einwirkung auf die Beschaffenheit von Gewässern (vgl. § 32 Abs. 1 und Abs. 2 lit. c WRG 1959), unter Strafe gestellt. Eine Übertretung des § 137 Abs. 3 lit. g WRG 1959 stellt daher kein U... mehr lesen...
I. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates im Land Niederösterreich (der belangten Behörde) vom 18. Februar 2000 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der A.I. GmbH zu verantworten, dass vom 13. Juni 1996 bis 25. März 1997 in dem auf einem näher bezeichneten Grundstück befindlichen Teich Erdmaterial und Mauerabbruch eingebracht gewesen seien und somit eine Einwir... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §31 Abs2;VStG §31 Abs3;VStG §44a Z1;WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2;
Rechtssatz: Bei einer Übertretung nach § 137 Abs. 3 lit. g WRG handelt es sich um ein Dauerdelikt. In diesem Fall beginnt die Verjährungsfrist nach § 31 Abs. 2 zweiter Satz, Abs. 3 erster Satz VStG erst mit der Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 10. April 1997 wurde gemäß §§ 74 und 77 GewO 1994 in Verbindung mit § 359 Abs. 1 GewO 1994 und im Zusammenhalt mit § 93 Abs. 2 des ArbeitnehmerInnen-Schutzgesetzes der mitbeteiligten Partei die gewerberechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Asphaltmischanlage und den damit zusammenhängenden betrieblichen Tätigkeiten auf dem näher bezeichneten Standort nach Maßgabe der vorgelegten Plan- und Beschreib... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2;
Rechtssatz: Wenn nur unter Einhaltung konkreter Auflagen die Annahme gerechtfertigt ist, dass nach dem natürlichen Lauf der Dinge mit nachteiligen Einwirkungen auf die Beschaffenheit der Gewässer nicht zu rechnen ist, so ist eben eine Bewilligungspflicht gegeben. Erst bei Bejahung der Bewilligungspflicht ist die Behörde ermächtigt, Auflagen... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 28. November 1997 wurde dem Beschwerdeführer Folgendes zur Last gelegt: "Sie haben am 20. und 23.3.1997 auf Ihrem Grundstück in A., H. 617, das etwa 2,5 a groß ist, ca. 600 lt. Jauche (mit Wasser verdünnter Schafmist) ausgebracht und dadurch das Quellwasser, das vom Nachbarn A.G. zur Wasserversorgung des Gebäudes A., R. 161, verwendet wird, derart verunreinigt, dass es laut Untersuchungsbefund des Umweltinstitutes des Landes V... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §137 Abs5 lite;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2;
Rechtssatz: Bewilligungspflicht nach § 32 WRG ist immer dann gegeben, wenn nach dem natürlichen Lauf der Dinge mit nachteiligen Einwirkungen auf die Beschaffenheit der Gewässer zu rechnen ist (Hinweis E 19. März 1998, 97/07/0131). Ist dies der Fall, so besteht Bewilligungspflicht nach § 32 WRG... mehr lesen...
Unter dem Datum des 14. April 1999 erließ die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck gegen den Beschwerdeführer ein Straferkenntnis mit folgendem Spruch: "Sie haben es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit nach außen zur Vertretung befugtes Organ der Firma T. zu verantworten, dass zumindest Anfang November 1998 auf der Gp. 1032 KG P. im Gemeindegebiet P. auf einer Fläche von ca. 2.000 m2 ein Bodenaustausch (Entfernung der Schotterschicht und Ersetzung durch ein Lehm-Sand-Kie... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §31c Abs1;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc;WRG 1959 §34;WRG 1959 §38;WRG 1959 §9;
Rechtssatz: Die Gewinnung von Sand und Kies im Grundwasserbereich einschließlich des Grundwasserschwankungsbereiches ("Nassbaggerungen") unterliegt einer wasserrechtlichen Bewilligung nach § 32 Abs 2 lit c WRG (Hinweis E 31.1.1995, 92/07/0188). Sie bedarf keiner zusätzlichen Bewi... mehr lesen...
Auf den Grundstücken Nr. 196/2, .196/1, 681/3 und 1/2, sämtliche KG Torren, welche unmittelbar an das orographisch rechte Ufer des Schwarzbaches angrenzen, besteht seit ca. 50 Jahren ein Landmaschinenhandel mit angeschlossener Reparaturwerkstätte. Über einen langen Zeitraum befand sich dort eine Schmiede und Beschlagwerkstätte. Der Beschwerdeführer übernahm diese Grundstücke mit dem bestehenden Gewerbebetrieb im Jahre 1972 von seinem Vater in sein Eigentum. An die Grundstücke Nr. .196... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §30;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Von geringfügigen und damit bewilligungsfreien Einwirkungen iSd § 32 Abs 1 WRG kann nur dann gesprochen werden, wenn diese einer zweckentsprechenden Nutzung des Gewässers nicht im Wege stehen. Unter einer zweckmäßigen Nutzung des Gewässers in diesem Sinne ist eine solche zu verstehen, welche dem Ziel und Begrif... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Salzburg vom 4. August 1997 wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 137 Abs. 3 Einleitungssatz WRG 1959 wegen Übertretung des § 137 Abs. 3 lit. g erster Fall i.V.m. § 32 Abs. 1 erster Satz und Abs. 2 lit. a leg. cit. und im Zusammenhalt mit § 9 Abs. 1 VStG eine Strafe in der Höhe von S 25.000,--, im Nichteinbringungsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von vier Tagen, verhängt. Der Beschwerdeführer habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und so... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §5 Abs1;WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §32 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/07/0091 E 23. Mai 1995 RS 3 Stammrechtssatz Als Täter iSd § 137 Abs 3 lit g WRG 1959 kommt jede Person in Betracht, welche eine Einwirkung auf ein Gewässer ohne die erforderliche wasserrechtliche Bewilligung oder entgegen einer solchen vernimmt oder durch ander... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §30 Abs2;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2;WRG 1959; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/07/0131 E 19. März 1998 RS 4 Stammrechtssatz Jede Beeinträchtigung der natürlichen Beschaffenheit des Wassers in physikalischer, chemischer und biologischer Hinsicht stellt eine Gewässerverunreinigung iSd § 30 Abs 2 WRG dar, ohne daß noch auf weitere Krit... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §30;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2;
Rechtssatz: Von geringfügigen und damit bewilligungsfreien Einwirkungen kann nur dann gesprochen werden, wenn diese einer zweckentsprechenden Nutzung des Gewässers nicht im Wege stehen (Hinweis E 10.12.1991, 91/07/0151). Unter einer zweckmäßigen Nutzung des Gewässers in diesem Sinne ist eine solche zu ve... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §37;VStG §5 Abs1;WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 lita;
Rechtssatz: Bei dem durch die Strafnorm des § 137 Abs 3 lit g WRG erfassten Tatbestand der Gewässerverunreinigung nach § 32 Abs 1 WRG handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt, bei welchem zufolge des § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG das Verschulden des Täters vermutet wi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §5 Abs1;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/07/0378 E 17. Dezember 1985 RS 1 Stammrechtssatz Als strafbarer Täter in Bezug auf eine Übertretung des in § 32 Abs 1 WRG 1959 enthaltenen Verbotes - Gleiches gilt für die in Abs 2 aufgezählten Tatbestände - kommt (nur) jene Person in Betracht, die eine Einwirku... mehr lesen...
Mit der auf Grund des § 34 Abs. 2 WRG 1959 erlassenen Verordnung vom 21. November 1990, LGBl. Nr. 86/1990, bestimmte der Landeshauptmann von Steiermark (LH) ein Grundwasserschongebiet zum Schutze näher genannter Wasserversorgungsanlagen. § 5 Abs. 1 Z. 7 dieser Verordnung erklärt im gesamten Schongebiet Versickerungen von häuslichen und/oder betrieblichen Abwässern für unzulässig, soweit sie bisher nicht wasserrechtlich bewilligt sind. Der Beschwerdeführer hat in seinem Anwesen, w... mehr lesen...
Aufgrund der Beschwerde und der dieser angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 20. April 1999 wurde das Ansuchen der Beschwerdeführer um Ausnahme von der Kanalanschlussverpflichtung abgewiesen. Die dagegen erhobene Berufung der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid des Gemeinderates der mitbeteiligten Gemeinde vom 6. August 1999 als unbegründet abgewiesen... mehr lesen...
Index: L82306 Abwasser Kanalisation Steiermark81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: KanalG Stmk 1988 §4 Abs5;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 lita;
Rechtssatz: Dass eine biologische Kleinkläranlage wasserrechtlich bewilligungspflichtig ist, ist im Lichte des § 32 Abs 1 und 2 lit a WRG nicht fraglich (Hinweis E 19.3.1998, 97/06/0273). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 11. Mai 1998 wurde den Beschwerdeführern gemäß den §§ 138 Abs. 2 iVm § 32 Abs. 2 lit. c WRG 1959 aufgetragen, für die Errichtung einer bepflanzten Bodenfilterkörperanlage zur Reinigung von häuslichen Grauwässern (Küchen-, Badbereich) und für die Aufbringung von ungereinigten Fäkalwässern und gereinigten häuslichen Grauwässern aus dem Haus S. 1 auf landwirtschaftlichen Nutzflächen des Bet... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Ergibt sich die Bewilligungspflicht einer Maßnahme bereits aus § 32 Abs 2 lit c WRG, ist nicht mehr näher zu untersuchen, ob eine bloß geringfügige Einwirkung im Sinne des § 32 Abs 1 WRG vorliegt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1998070091.X03 Im RIS ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Weisen Abwässer jenes sachverständig festgestellte Gefährdungspotenzial auf, welches eine Gefährdung des Grundwassers erwarten lässt, dann gelten diese - selbst dann, wenn es sich dabei um eine ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bodennutzung und damit auch um eine bloß geringfügige Einwirkung handeln sollte - als Beeinträch... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 26. Februar 1998 wurde die beschwerdeführende Partei verpflichtet, auf dem Betriebsgelände auf den Grundstücken Nr. 83 und 826 der KG K. die Lagerung von Schrott und sonstigen Metall- und Maschinenteilen auf unbefestigten oder befestigten, aber in unbefestigte Bereiche ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Von Geringfügigkeit nach § 32 Abs 1 WRG kann bei der Gefahr des Eindringens von Mineralöl in das Grundwasser keine Rede sein (Hinweis E 15.9.1987, 87/07/0089). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999070007.X10 Im RIS seit 21.02.2002 mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/29 90/07/0153 1
(hier nur erster und zweiter Satz) Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH ist die Bewilligungspflicht gemäß § 32 WRG immer dann gegeben, wenn nach dem natürlichen Lauf der Dinge mit nachteiligen Einwirkungen auf die Beschaffenheit der Gewässer zu rechnen ist. Der Eintritt ein... mehr lesen...
Der mitbeteiligten Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol (LH) vom 5. April 1993 die Bewilligung zur Beschneiung der Hochlagen ihres Skigebietes erteilt. Im Jahr 1996 beantragte die mitbeteiligte Partei die Erteilung der wasserrechtlichen und der naturschutzrechtlichen Bewilligung zur Erweiterung der Beschneiung auf die Talabfahrt und die zwangsweise Einräumung von Dienstbarkeiten auf Grundstücken der Beschwerdeführer. ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/29 90/07/0153 1
(hier nur der erste und zweite Satz) Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH ist die Bewilligungspflicht gemäß § 32 WRG immer dann gegeben, wenn nach dem natürlichen Lauf der Dinge mit nachteiligen Einwirkungen auf die Beschaffenheit der Gewässer zu rechnen ist. Der Eintritt e... mehr lesen...
Mit Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Bregenz (kurz: BH) vom 6. Februar 1996 wurde der Beschwerdeführer zur Rechtfertigung als Beschuldigter aufgefordert. Es wurde ihm vorgeworfen, er habe als gemäß § 9 VStG verantwortliches, zur Vertretung nach außen berufenes Organ (handelsrechtlicher Geschäftsführer) der K.-Gesellschaft m.b.H. in W., am 29. Oktober 1995, am Vormittag (insbesondere gegen 10.30 Uhr) 1. den in einer näher bezeichneten Jausenstation in D. (Alpe F.) angefallenen Fäka... mehr lesen...