Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §1 Abs3 Z3;WRG 1959 §32 Abs1 idF 1998/I/151; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/07/0146 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/07/0133 E 27. März 1990 RS 2 Stammrechtssatz Schon sehr kleine Verluste an Öl oder Benzin sind geeignet, das Grundwasser nachhaltig zu beeinflussen (Hi... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §2 Abs2 Z3;WRG 1959 §32 Abs1 idF 1998/I/151; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/07/0146
Rechtssatz: Die Lagerung von mehrfach durchgerosteten Fahrzeugen mit Betriebsmitteln auf dem Betriebsgelände des Bf - und zwar auf unbefestigtem Boden -, wodurch die Gefahr einer Verunrei... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 3. Juli 2001 stellte der Beschwerdeführer bei der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung (BH) gemäß § 138 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) den Antrag auf Erlassung eines wasserpolizeilichen Auftrages "zur sofortigen Schließung der Kompostieranlage" der mitbeteiligten Parteien. Zur Begründung: führte er aus, im Jahr 1993 hätten die Mitbeteiligten beim Landeshauptmann von Oberösterreich (LH) einen Antrag auf Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligun... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mödling (BH) vom 27. September 2001 wurde der beschwerdeführenden Partei der auf die §§ 31 Abs. 3 und 138 Abs. 1 lit. a des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) gestützte Auftrag erteilt, 1. den in dem Betriebsareal auf unbefestigter Fläche abgestellten Heizkessel der Marke X, Type Nr. Y, Baujahr 1992, von einem hiezu befugten Unternehmen sofort und ordnungsgemäß innen und außen reinigen zu lassen, wobei die anfallenden Feststoffe un... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Ein Vorhaben (wie z.B. der Betrieb einer Kompostierungsanlage) kann schon deshalb bewilligungspflichtig sein, weil es "an sich geeignet ist" ein Gewässer zu verunreinigen(Hinweis E 13. April 1967, 1095/66, VwSlg 7122 A/1967). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2002070061.X02 ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Maßnahmen oder Anlagen, die dazu dienen, die an sich gegebenen schädlichen Einwirkungen eines Vorhabens auf ein Gewässer zu beseitigen, müssen schon dann als bewilligungspflichtig angesehen werden, wenn nicht von vornherein feststehen kann, dass die Anlage oder Maßnahme die ihr vom Einschreiter zugeschriebenen Eigenschaften... mehr lesen...
Index: L82404 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Oberösterreich81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AbfallG OÖ 1975 §24 Abs1;AbfallG OÖ 1975 §24 Abs8;WRG 1959 §32 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/12/0174 E 18. September 1992 RS 5
(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Eine Kompostieranlage, die an sich geeignet ist, eine Gewässerverunreinigung herbeizuführen, bedarf auch dann einer wasserrechtlichen Bewi... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 23. September 1998 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als bescheidmäßig verpflichteter Liegenschaftseigentümer des Objektes Grundstück Nr. .78, KG L, zu verantworten, dass zumindest am 4. Juni 1998 häusliche und betriebliche Abwässer von der hauseigenen Sickeranlage über einen Oberflächenentwässerungskanal und weiter über eine wasserrechtlich nicht genehmigte Verbindungsleitung direkt in de... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 lita;WRG 1959 §32 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/07/0151 E 10. Dezember 1991 RS 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH kann von geringfügigen und damit bewilligungsfreien Einwirkungen nur dann gesprochen werden, wenn diese einer zweckentsprechenden Nutzung des Gewässers nicht im Wege stehen (Hinweis E 25.5.1... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 20. August 1997 reichte die Firma R Gartengestaltung im Auftrag der Gemeinde N bei der Bezirkshauptmannschaft R (kurz: BH) das Projekt "Erweiterung der Freizeitanlage N" zur wasserrechtlichen Bewilligung ein. Beantragt wurde die wasserrechtliche Bewilligung zur Ableitung der Niederschlagswässer der rechtsufrig des S-Baches liegenden Anlagen (Beach-Volleyballplatz, drei Tennisplätze und Asphaltstockbahnen) über einen Ableitungsstrang in den S-Bach einerseits und die Abl... mehr lesen...
I. Mit dem auf § 31 Abs. 3 des Wasserrechtsgesetzes 1959 - WRG 1959 gestützten Bescheid vom 12. April 2001 verpflichtete die Bezirkshauptmannschaft B (die Erstbehörde) die beschwerdeführende Partei, auf dem Areal der gewerblichen Betriebsanlage in L die folgenden Maßnahmen unverzüglich durchzuführen: "1. Das Teichwasser des in der nordöstlichen Ecke des Betriebsareales angelegten Teiches zur Sammlung der Oberflächenwässer ist durch eine Fachfirma abzupumpen und nachweis... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §103;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 lita;WRG 1959 §38 Abs1;
Rechtssatz: Für die wasserrechtliche Bewilligungspflicht kommt es nicht darauf an, ob der Bewilligungswerber durch die Stellung eines Antrages selbst davon ausgeht, dass das von ihm eingereichte Projekt tatsächlich bewilligungspflichtig ist. Dies hat einzig und allein die Wasserrechtsbehörde anhand der g... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §52;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 lita;WRG 1959 §38 Abs1;
Rechtssatz: Aus der Tatsache, dass ein Sachverständiger für Natur- und Landschaftsschutz in seinem Gutachten Auflagen gefordert hat, um die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes ausreichend wahren zu können, kann eine wasserrechtliche Bewilligungspflicht eines Projektes nicht abg... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §32 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/07/0133 E 27. März 1990 RS 2 Stammrechtssatz Schon sehr kleine Verluste an Öl oder Benzin sind geeignet, das Grundwasser nachhaltig zu beeinflussen (Hinweis E 15.9.1987, 87/07/0089). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2001070109.X03 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 lita;WRG 1959 §38 Abs1;
Rechtssatz: Eine "Sache" iSd § 8 AVG ist die den Gegenstand des Verfahrens bildende, von der Beh durch Bescheid zu regelnde Angelegenheit. Ob eine solche durch Bescheid zu regelnde Angelegenheit vorlieg... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 lita;WRG 1959 §38 Abs1;
Rechtssatz: Die Zuerkennung der Parteistellung ist nicht unabhängig von der Frage zu beurteilen, ob ein bei der Beh eingereichtes Projekt wasserrechtlich bewilligungspflichtig ist oder nicht, weil eine Parteistellung nur im Zusammenhang mit ein... mehr lesen...
I. Der Beschwerdeführer ist Inhaber der K. D & Co (Firmenbuchauszug vom 2. Juli 1998), die eine Stärkefabrik in H betreibt. Am 20. Mai 1998 stellte er bei der Bezirkshauptmannschaft B (der Erstbehörde) unter Vorlage von Projektsunterlagen der H S GmbH den Antrag um Erteilung einer wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb einer Abwasserreinigungsanlage auf dem Betriebsgelände des genannten Unternehmens mit Direkteinleitung der gereinigten Abwässer in den... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz89/07 Umweltschutz
Norm: IGKB Richtlinien;Übk Schutz des Bodensees gegen Verunreinigung 1961;VwGG §41 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §30 Abs2;WRG 1959 §32 Abs1;
Rechtssatz: Der Richtlinie der Internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee (vgl. dazu das Übereinkommen über den Schutz des Bodensees gegen Verunreinigung, kundg... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §1;WRG 1959 §2 Abs1 lita;WRG 1959 §30 Abs2;WRG 1959 §32 Abs1;
Rechtssatz: Nach § 2 Abs. 1 lit. a WRG 1959 sind öffentliche Gewässer die im Anhang A zu diesem Bundesgesetz namentlich aufgezählten Ströme, Flüsse, Bäche und Seen mit allen ihren Armen, Seitenkanälen und Verzweigungen. In der Anlage ist zu Z. 8.a) (ua) der Bodensee aufgezählt. Da die p... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er trage als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Unternehmung die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung dafür, dass das Unternehmen im Zeitraum vom 9. September 1999 bis 16. September 1999 auf dem Grundstück 1548 der KG P einen Materialabbau (Erde, Humus, Schotter) bis in den Grundwasserschwankungsbereich (Größenordnu... mehr lesen...
Im Zuge einer (ein anderes Verfahren betreffenden) Wasserrechtsverhandlung wurde im Jahre 1991 festgestellt, dass im Bereich des sogenannten Bründlweges in Bleiburg ein Oberflächenwasserkanal (Bründlwegkanal) existiert, in den offenkundig auch häusliche Abwässer eingeleitet wurden. Über Aufforderung der Wasserrechtsbehörde vom 9. Dezember 1991 und vom 29. April 1992 beantragte die beschwerdeführende Partei am 23. November 1992 die Erteilung einer nachträglichen wasserrechtlichen Bewil... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/07/0044 E 20. Juli 1995 RS 1(Hier: Es treten zu den solcherart gereinigten häuslichen Abwässern Straßenbegleitabwässer und Regenwasser hinzu.) Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH ist die Bewilligungspflicht gemäß § 32 WRG 1959 immer dann gegeben, wenn nach dem natürlichen Lauf der Dinge mit nachhalti... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §45 Abs1;WRG 1959 §104 Abs1 litb;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §33b Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/07/0164 E 25. Mai 1993 RS 3 Stammrechtssatz Daß mechanische Kläranlagen (hier: Dreikammerkläranlage) nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen, ist offenkundig (Hinweis: E 29.1.1991, 90/07/0153, 0154, 0155). ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt St. Pölten vom 23. März 2000 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. zu verantworten, dass diese Gesellschaft ohne die gemäß § 32 Abs. 1 und 2 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) erforderliche wasserrechtliche Bewilligung eine Einwirkung auf Gewässer dadurch vorgenommen habe, dass zumindest am 25. August 1999 auf dem Grundstück 5... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §44a Z1 impl;WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Durch § 137 Abs. 3 lit. g WRG 1959 wird ein aktives Tun, nämlich eine Einwirkung auf die Beschaffenheit von Gewässern (vgl. § 32 Abs. 1 und Abs. 2 lit. c WRG 1959), unter Strafe gestellt. Eine Übertretung des § 137 Abs. 3 lit. g WRG 1959 stellt daher kein U... mehr lesen...
I. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates im Land Niederösterreich (der belangten Behörde) vom 18. Februar 2000 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der A.I. GmbH zu verantworten, dass vom 13. Juni 1996 bis 25. März 1997 in dem auf einem näher bezeichneten Grundstück befindlichen Teich Erdmaterial und Mauerabbruch eingebracht gewesen seien und somit eine Einwir... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §31 Abs2;VStG §31 Abs3;VStG §44a Z1;WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2;
Rechtssatz: Bei einer Übertretung nach § 137 Abs. 3 lit. g WRG handelt es sich um ein Dauerdelikt. In diesem Fall beginnt die Verjährungsfrist nach § 31 Abs. 2 zweiter Satz, Abs. 3 erster Satz VStG erst mit der Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 10. April 1997 wurde gemäß §§ 74 und 77 GewO 1994 in Verbindung mit § 359 Abs. 1 GewO 1994 und im Zusammenhalt mit § 93 Abs. 2 des ArbeitnehmerInnen-Schutzgesetzes der mitbeteiligten Partei die gewerberechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Asphaltmischanlage und den damit zusammenhängenden betrieblichen Tätigkeiten auf dem näher bezeichneten Standort nach Maßgabe der vorgelegten Plan- und Beschreib... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2;
Rechtssatz: Wenn nur unter Einhaltung konkreter Auflagen die Annahme gerechtfertigt ist, dass nach dem natürlichen Lauf der Dinge mit nachteiligen Einwirkungen auf die Beschaffenheit der Gewässer nicht zu rechnen ist, so ist eben eine Bewilligungspflicht gegeben. Erst bei Bejahung der Bewilligungspflicht ist die Behörde ermächtigt, Auflagen... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 28. November 1997 wurde dem Beschwerdeführer Folgendes zur Last gelegt: "Sie haben am 20. und 23.3.1997 auf Ihrem Grundstück in A., H. 617, das etwa 2,5 a groß ist, ca. 600 lt. Jauche (mit Wasser verdünnter Schafmist) ausgebracht und dadurch das Quellwasser, das vom Nachbarn A.G. zur Wasserversorgung des Gebäudes A., R. 161, verwendet wird, derart verunreinigt, dass es laut Untersuchungsbefund des Umweltinstitutes des Landes V... mehr lesen...