RS Vwgh 2002/5/23 99/07/0026

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Veröffentlicht am 23.05.2002
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §8;
WRG 1959 §102 Abs1 litb;
WRG 1959 §12 Abs2;
WRG 1959 §32 Abs1;
WRG 1959 §32 Abs2 lita;
WRG 1959 §38 Abs1;

Rechtssatz

Die Zuerkennung der Parteistellung ist nicht unabhängig von der Frage zu beurteilen, ob ein bei der Beh eingereichtes Projekt wasserrechtlich bewilligungspflichtig ist oder nicht, weil eine Parteistellung nur im Zusammenhang mit einem Verwaltungsverfahren stehen kann.

Schlagworte

Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitWasserrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999070026.X02

Im RIS seit

22.07.2002

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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