RS Vwgh 1987/9/15 87/07/0089

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Veröffentlicht am 15.09.1987
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §137 Abs1;
WRG 1959 §32 Abs1;
WRG 1959 §32 Abs2 litc;

Rechtssatz

Schon sehr kleine Verluste an Benzin oder Öl sind geeignet, das Grundwasser nachteilig zu beeinflussen; es entspricht daher dem natürlichen Lauf der Dinge, dass dabei mit nachteiligen Einwirkungen nicht bloß geringfügiger Art iS des § 32 Abs 1 WRG zu rechnen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987070089.X02

Im RIS seit

15.09.1987

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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