RS Vwgh 1991/10/29 91/07/0061

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Veröffentlicht am 29.10.1991
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §30 Abs2;
WRG 1959 §32 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/10/02 89/07/0168 1

Stammrechtssatz

Bei Einwirkungen auf Gewässer iSd § 32 Abs 1 WRG muß es sich um einen konkreten, wirksamen und beabsichtigten Angriff auf die bisherige Beschaffenheit von Wasser handeln, der plangemäß durch Einbringung von wassergefährdenden Stoffen unter Verwendung von Anlagen zu der damit verbundenen Beeinträchtigung der Wassergüte (§ 30 Abs 2 WRG) führt (Hinweis E 10.11.1981, 81/07/0113).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991070061.X01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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