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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §44a lita;Rechtssatz
Die Unterlassung der Angabe über den Beginn des strafbaren Verhaltens ist wesentlich, wenn sich nicht erkennen lässt, wie weit zurückreichende Begehungshandlungen erfasst werden sollen.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung ungenaue AngabeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1982070023.X01Im RIS seit
13.08.2004