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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §137 Abs1;Rechtssatz
Das Einbringen von aus dem Reinigen entstandenen Abwässern aus dem Innenraum eines Tankwagenzuges in einen Bach ist zweifellos geeignet, die Wasserzusammensetzung (die natürliche Beschaffenheit des Wassers) nicht nur unerheblich zu beeinflussen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1984070381.X01Im RIS seit
10.11.2004Zuletzt aktualisiert am
10.05.2013