Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs2 AVG §59 Abs1 AVG §68 Abs1 AVG §8 VStG §24 VwGG §42 Abs2 Z1VwGVG 2014 §38VwRallg WRG 1959 §137 Abs3 Z2 AVG § 58 heute AVG § 58 gültig ab 01.02.1991 ... mehr lesen...
1 I.1. Die Revisionswerberin ist die handelsrechtliche Geschäftsführerin der Z GmbH (im Folgenden: Z GmbH), die über eine Konzession zum Betrieb einer kommunalen Buslinie verfügt und dazu u.a. ein unbefestigtes (geschottertes) Grundstück insbesondere als Abstellplatz nutzt. römisch eins.1. Die Revisionswerberin ist die handelsrechtliche Geschäftsführerin der Z GmbH (im Folgenden: Z GmbH), die über eine Konzession zum Betrieb einer kommunalen Buslinie verfügt und dazu u.a. ein unbefe... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 12. März 2021 wurde dem Revisionswerber zur Last gelegt, er sei einerseits einem mit rechtskräftigem Bescheid der belangten Behörde vom 6. Dezember 2019, andererseits einem mit rechtskräftigem Bescheid der belangten Behörde vom 15. Juli 2020 jeweils gemäß § 138 Abs. 1 lit. a Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) erteilten - näher dargestellten - Auftrag zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustands nicht nachgekommen. Mit Straferkenntn... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §68 Abs1; B-VG Art133 Abs4; VwGG §34 Abs1; WRG 1959 §137 Abs3 Z8; WRG 1959 §138 Abs1; AVG § 68 heute AVG § 68 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde die Beschwerde des Revisionswerbers gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde vom 16. Oktober 2014 abgewiesen. In diesem Straferkenntnis wurde dem Revisionswerber zur Last gelegt, er sei dem gemäß § 138 Abs. 1 Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) mit Bescheid der belangten Behörde vom 17. August 2010 erteilten Auftrag zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes betreffend Instandsetzung des linken Ufers eines näher bezeichneten Gewäs... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §68 Abs1; B-VG Art133 Abs1; B-VG Art133 Abs4; B-VG Art144; VwGG §34 Abs1; WRG 1959 §137 Abs3 Z8; WRG 1959 §138; AVG § 68 heute AVG § 68 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerichte ist... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg; WRG 1959 §137 Abs2 Z4 idF 1999/I/155; WRG 1959 §137 Abs3 litd idF 1990/252; WRG 1959 §137 Abs5 litb idF 1990/252; WRG 1959 §137 idF 1999/I/155; WRG 1959 §30 Abs3 Z1;WRGNov 1990;WRGNov 1999; VwGG § 42 heute VwGG § 42 gültig ab 01.01.20... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 14. Februar 2011 wandte sich die Magistratsabteilung 58 (MA 58-Wasserrecht) an das Magistratische Bezirksamt für den 13./14. Bezirk und ersuchte um Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens gegen die Verantwortlichen der D-GmbH wegen Übertretung des WRG 1959. Diesem Ersuchen lag der Bericht über einen Schadstoffunfall vom 19. Jänner 2011 (der MA 58) bzw. eine Niederschrift über diesen Unfall vom 1. Dezember 2010 (der MA 45) bei. Aus der letztgenannten Niederschr... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg; WRG 1959 §137 Abs2 Z4 idF 1999/I/155; WRG 1959 §137 Abs3 Z10 idF 1999/I/155; WRG 1959 §137 idF 1999/I/155; WRG 1959 §31 Abs1;WRGNov 1999; VwGG § 42 heute VwGG § 42 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg; WRG 1959 §137 Abs3 Z10 idF 1999/I/155; WRG 1959 §30 Abs3 Z1; VwGG § 42 heute VwGG § 42 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VwGG § 42 gültig vo... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 14. Februar 2011 wandte sich die Magistratsabteilung 58 (MA 58-Wasserrecht) an das Magistratische Bezirksamt für den 13./14. Bezirk und ersuchte um Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens gegen die Verantwortlichen der D-GmbH wegen Übertretung des WRG 1959. Diesem Ersuchen lag der Bericht über einen Schadstoffunfall vom 19. Jänner 2011 (der MA 58) bzw. eine Niederschrift über diesen Unfall vom 1. Dezember 2010 (der MA 45) bei. Aus der letztgenannten Niederschr... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs3 Z5; WRG 1959 §38 Abs1; WRG 1959 § 137 heute WRG 1959 § 137 gültig ab 26.04.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2017 WRG 1959 § 137 gültig von 19.06.2013 bis 25.04.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2013 ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 4. Mai 2000 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als bescheidmäßig verpflichteter Liegenschaftseigentümer eines näher genannten Grundstückes in Salzburg zu verantworten, dass, wie am 13. Oktober 1999 vom wasserbautechnischen Amtssachverständigen DI Dr. K. an der Abwasseranlage festgestellt worden sei, der Auslauf aus dem Sammelschacht (Vereinigungsbauwerk) zum Sickerschacht nicht flüssigkeitsd... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 4. Mai 2000 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als bescheidmäßig verpflichteter Liegenschaftseigentümer eines näher genannten Grundstückes in Salzburg zu verantworten, dass, wie am 13. Oktober 1999 vom wasserbautechnischen Amtssachverständigen DI Dr. K. an der Abwasseranlage festgestellt worden sei, der Auslauf aus dem Sammelschacht (Vereinigungsbauwerk) zum Sickerschacht nicht flüssigkeitsd... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der BH vom 19. November 2001 wurde der Beschwerdeführer unter Spruchpunkt 1 für schuldig erkannt, er sei in der Zeit vom 1. Februar 2000 bis 8. Februar 2001 dem ihm gemäß § 138 Abs. 1 lit. a WRG 1959 mit Bescheid der BH vom 3. Jänner 2000 (Spruchteil I) erteilten Auftrag, bis spätestens 31. Jänner 2000 die in dem beiliegenden Plan mit Nr. 1 bezeichnete Lagerung von Restmüll auf dem Grundstück Nr. 2882/1 der KG T im Ausmaß von ca. 10 m3 zu entfernen, nicht nachgekom... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der BH vom 19. November 2001 wurde der Beschwerdeführer unter Spruchpunkt 2 schuldig erkannt, er sei in der Zeit vom 1. März 2000 bis 11. Juli 2001 dem ihm gemäß § 138 Abs. 1 lit. a WRG 1959 mit Bescheid der BH vom 3. Jänner 2000 (Spruchteil III) erteilten Auftrag, bis spätestens 29. Februar 2000 die Ablagerungen mit Aushubmaterialien, Ziegelbruchmaterialien, Betonbruchanteilen und geringen Mengen von Kunststoffabfällen auf Grundstück Nr. 2882/1, KG T, welche in de... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der BH vom 19. November 2001 wurde der Beschwerdeführer unter Spruchpunkt 1 für schuldig erkannt, er sei in der Zeit vom 1. Februar 2000 bis 8. Februar 2001 dem ihm gemäß § 138 Abs. 1 lit. a WRG 1959 mit Bescheid der BH vom 3. Jänner 2000 (Spruchteil I) erteilten Auftrag, bis spätestens 31. Jänner 2000 die in dem beiliegenden Plan mit Nr. 1 bezeichnete Lagerung von Restmüll auf dem Grundstück Nr. 2882/1 der KG T im Ausmaß von ca. 10 m3 zu entfernen, nicht nachgekom... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der BH vom 19. November 2001 wurde der Beschwerdeführer unter Spruchpunkt 2 schuldig erkannt, er sei in der Zeit vom 1. März 2000 bis 11. Juli 2001 dem ihm gemäß § 138 Abs. 1 lit. a WRG 1959 mit Bescheid der BH vom 3. Jänner 2000 (Spruchteil III) erteilten Auftrag, bis spätestens 29. Februar 2000 die Ablagerungen mit Aushubmaterialien, Ziegelbruchmaterialien, Betonbruchanteilen und geringen Mengen von Kunststoffabfällen auf Grundstück Nr. 2882/1, KG T, welche in de... mehr lesen...
I. Der Beschwerdeführer ist grundbücherlicher Eigentümer des Grundstückes Nr. 156/2, KG K. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft S (BH) vom 11. November 1993 wurde er (u.a.) gemäß § 138 Abs. 1 lit. a Wasserrechtsgesetz 1959 - WRG 1959 verpflichtet, bis spätestens 31. Dezember 1993 auf seine Kosten die Teichanlage samt Gerinneumleitung, Verrohrung und Teichablauf im Bereich des genannten Grundstückes gänzlich zu entfernen und den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen (... mehr lesen...
I. Der Beschwerdeführer ist grundbücherlicher Eigentümer des Grundstückes Nr. 156/2, KG K. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft S (BH) vom 11. November 1993 wurde er (u.a.) gemäß § 138 Abs. 1 lit. a Wasserrechtsgesetz 1959 - WRG 1959 verpflichtet, bis spätestens 31. Dezember 1993 auf seine Kosten die Teichanlage samt Gerinneumleitung, Verrohrung und Teichablauf im Bereich des genannten Grundstückes gänzlich zu entfernen und den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen (... mehr lesen...
Vorauszuschicken ist, dass sich das vorliegende Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes auf die Beschwerde nur insofern bezieht, als sie die Bestrafung wegen einer Übertretung des WRG 1959 betrifft. Über die Beschwerde gegen die Bestrafung wegen einer Übertretung des Tiroler Naturschutzgesetzes 1997 wird der dafür zuständige Senat 10 gesondert entscheiden. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft L (BH) vom 20. August 2001 wurde dem Beschwerdeführer u.a. unter Spruchpunkt I die ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft T (BH) vom 15. Jänner 2002 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der T-GesmbH, diese als Komplementärin der H und Co. KG (KG), somit als das zur Vertretung nach außen berufene Organ gemäß § 9 VStG, zu verantworten, dass durch die KG ohne Einholung einer wasserrechtlichen Bewilligung gemäß § 32 Abs. 2 lit. c WRG 1959 im nachfolgenden Ausmaß auf den Grundstücken Nr. 6/1 und 686, je KG ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs3 Z5;WRG 1959 §38 Abs1;
Rechtssatz: Eine "Erheblichkeitsschwelle" für die Genehmigungspflicht nach § 38 Abs 1 WRG 1959 ist dem Gesetz nicht zu entnehmen. Wie aus § 38 Abs 1 WRG 1959 selbst unzweifelhaft hervorgeht, genügt bereits eine Errichtung von Anlagen innerhalb der Grenzen des Hochwasserabflusses fließender Gewässer für das Entstehen dieser Bewilligungsp... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs2 Z5 idF 2000/I/142;WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/07/0131 E 19. März 1998 RS 3 Stammrechtssatz Bewilligungspflicht nach § 32 WRG ist immer dann gegeben, wenn nach dem natürlichen Lauf der Dinge mit nachteiligen Einwirkungen auf die Beschaffenheit der Gewässer zu rec... mehr lesen...
Vorauszuschicken ist, dass sich das vorliegende Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes auf die Beschwerde nur insofern bezieht, als sie die Bestrafung wegen einer Übertretung des WRG 1959 betrifft. Über die Beschwerde gegen die Bestrafung wegen einer Übertretung des Tiroler Naturschutzgesetzes 1997 wird der dafür zuständige Senat 10 gesondert entscheiden. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft L (BH) vom 20. August 2001 wurde dem Beschwerdeführer u.a. unter Spruchpunkt I die ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs2 Z5 idF 2000/I/142;WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/07/0130 E 20. Februar 1997 RS 3
(Hier: Dies gilt auch für Übertretung iSd § 137 Abs 2 Z 5 WRG 1959
idF 2000/I/142.) Stammrechtssatz Baggerungen im Grundwasserschwankungsbereich, also in jenem Bereich, der vom Grundwasser - bei entsprechende... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs3 Z5;WRG 1959 §38 Abs1;
Rechtssatz: Eine "Erheblichkeitsschwelle" für die Genehmigungspflicht nach § 38 Abs 1 WRG 1959 ist dem Gesetz nicht zu entnehmen. Wie aus § 38 Abs 1 WRG 1959 selbst unzweifelhaft hervorgeht, genügt bereits eine Errichtung von Anlagen innerhalb der Grenzen des Hochwasserabflusses fließender Gewässer für das Entstehen dieser Bewilligungsp... mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer wurde mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Amstetten (BH) vom 6. August 2001 zur Last gelegt, er habe im Zeitraum vom 20. April 2001 bis zum 23. April 2001 auf Grundstück Nr. 794/1, KG Opponitz, eine Kiesgewinnung ohne die gemäß § 31c Abs. 1 WRG 1959 notwendige wasserrechtliche Bewilligung durchgeführt (Spruchpunkt 1.), er habe durch die Schotterentnahme im Grundwasserschwankungsbereich eine mehr als geringfügige - die festgestellte Schotterentnahme gehe... mehr lesen...
I. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer des Grundstückes Nr. 156/2, KG K. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten (BH) vom 11. November 1993 wurde er (u.a.) gemäß § 138 Abs. 1 lit. a Wasserrechtsgesetz 1959 - WRG 1959 verpflichtet, bis spätestens 31. Dezember 1993 auf seine Kosten die Teichanlage samt Gerinneumleitung, Verrohrung und Teichablauf im Bereich des genannten Grundstückes gänzlich zu entfernen und den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen (Spruchpun... mehr lesen...