Mit Bescheid der belangten Behörde vom 12. Oktober 2001 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe eine Verwaltungsübertretung nach § 31 Abs. 1 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) in Verbindung mit § 137 Abs. 3 lit. d WRG 1959 in der Fassung BGBl. Nr. 74/1997 begangen, weil er am 11. August 1999 im Bereich des Strandbades in St. Gilgen beim Anlegesteg vor dem Restaurant S bei der um ca. 8.45 Uhr durchgeführten Betankung des Motorschiffes "Z" mittels Handpumpe als V... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz94/01 Schiffsverkehr
Norm: SchiffahrtsG 1997 §42 Abs2 Z9;SchiffahrtsG 1997 §7 Abs1 Z4;VStG §22 Abs1 impl;WRG 1959 §137 Abs3 litd;WRG 1959 §31 Abs1;
Rechtssatz: In § 42 SchiffahrtsG 1997 findet sich - unter anderem, soweit hier maßgeblich - die Regelung, dass diese Bestimmung nur gilt, wenn die Tat nicht nach anderen Verwaltungsvorschriften mit strengerer Str... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt St. Pölten vom 6. April 2000 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten GesmbH zu verantworten, dass durch diese Gesellschaft ohne die gemäß § 32 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) erforderliche wasserrechtliche Bewilligung dadurch eine Einwirkung auf das Grundwasser vorgenommen worden sei, dass durch diese Gesellschaft zwischen 9. Septemb... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §32 Abs2 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/07/0130 E 20. Februar 1997 RS 3 Stammrechtssatz Baggerungen im Grundwasserschwankungsbereich, also in jenem Bereich, der vom Grundwasser - bei entsprechendem Stand - erreicht wird, führen dazu, daß durch die Beseitigung der schützenden Bodenschicht das Grundwasser der Gefahr einer Verunreinigun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §44a Z1 impl;WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/07/0093 E 27. Juli 2001 RS 1 Stammrechtssatz Durch § 137 Abs. 3 lit. g WRG 1959 wird ein aktives Tun, nämlich eine Einwirkung auf die Beschaffenheit von Gewässern (vgl. § 32 Abs. 1 und Abs. 2 lit. c WRG 1959), unter Strafe gestellt... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 23. September 1998 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als bescheidmäßig verpflichteter Liegenschaftseigentümer des Objektes Grundstück Nr. .78, KG L, zu verantworten, dass zumindest am 4. Juni 1998 häusliche und betriebliche Abwässer von der hauseigenen Sickeranlage über einen Oberflächenentwässerungskanal und weiter über eine wasserrechtlich nicht genehmigte Verbindungsleitung direkt in de... mehr lesen...
I. Aus der vorliegenden Beschwerde und den angefochtenen Bescheiden ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheiden der Bezirkshauptmannschaft Zell am See (BH) je vom 14. Jänner 2002 wurden zwei gegen die Beschwerdeführerin als handelsrechtliche Geschäftsführerin der L Betriebs GmbH anhängige Verwaltungsstrafverfahren (jeweils wegen Verwaltungsübertretungen nach § 137 Abs. 3 Z. 10 WRG 1959) gemäß § 30 Abs. 2 VStG ausgesetzt. Die Beschwerdeführerin erhob gegen beide Au... mehr lesen...
I. Aus der vorliegenden Beschwerde und den angefochtenen Bescheiden ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheiden der Bezirkshauptmannschaft Zell am See (BH) je vom 14. Jänner 2002 wurden zwei gegen die Beschwerdeführerin als handelsrechtliche Geschäftsführerin der L Betriebs GmbH anhängige Verwaltungsstrafverfahren (jeweils wegen Verwaltungsübertretungen nach § 137 Abs. 3 Z. 10 WRG 1959) gemäß § 30 Abs. 2 VStG ausgesetzt. Die Beschwerdeführerin erhob gegen beide Au... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs3 litg idF 1990/252;WRG 1959 §32 Abs2 lita;
Rechtssatz: In einem Verfahren iSd § 32 Abs 1 und 2 lit a WRG 1959 iVm § 137 Abs 3 lit g WRG 1959 idF 1990/252 kommt es nicht darauf an, ob die Anlage auf eine Ableitung der Abwässer gerichtet ist. Tatbildlich iSd § 137 Abs. 3 lit. g WRG 1959 idF BGBl 1990/252 ist nämlich die Vornahme von Einwirkungen auf ein Gewässe... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: StGB §180;VStG §30 Abs2;WRG 1959 §137 Abs3 Z10; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/07/0066 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/07/0048 E 23. Mai 2002 RS 1 Stammrechtssatz Dem Bf werden im vorliegenden Verwaltungsstrafverfahren Verwaltungsübertretungen nach § 137 ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: StGB §180;VStG §30 Abs2;WRG 1959 §137 Abs3 Z10; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/07/0066 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/07/0048 E 23. Mai 2002 RS 1 Stammrechtssatz Dem Bf werden im vorliegenden Verwaltungsstrafverfahren Verwaltungsübertretungen nach § 137 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 12. Oktober 2001 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe eine Verwaltungsübertretung nach § 31 Abs. 1 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) in Verbindung mit § 137 Abs. 3 lit. d WRG 1959 in der Fassung BGBl. Nr. 74/1997 begangen, weil er am 11. August 1999 im Bereich des Strandbades in S beim Anlegesteg vor dem Restaurant S bei der um ca. 8,45 Uhr... mehr lesen...
Aus der vorliegenden Beschwerde, ihren zahlreichen Beilagen und den angefochtenen Bescheiden ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheiden der Bezirkshauptmannschaft Zell am See (BH) je vom 14. Jänner 2002 wurden zwei gegen den Beschwerdeführer als handelsrechtlichen Geschäftsführer der V GmbH anhängige Verwaltungsstrafverfahren (jeweils wegen Verwaltungsübertretungen nach § 137 Abs. 3 Z. 10 WRG 1959) gemäß § 30 Abs. 2 VStG ausgesetzt. Der Beschwerdeführer erhob geg... mehr lesen...
Aus der vorliegenden Beschwerde, ihren zahlreichen Beilagen und den angefochtenen Bescheiden ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheiden der Bezirkshauptmannschaft Zell am See (BH) je vom 14. Jänner 2002 wurden zwei gegen den Beschwerdeführer als handelsrechtlichen Geschäftsführer der V GmbH anhängige Verwaltungsstrafverfahren (jeweils wegen Verwaltungsübertretungen nach § 137 Abs. 3 Z. 10 WRG 1959) gemäß § 30 Abs. 2 VStG ausgesetzt. Der Beschwerdeführer erhob geg... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: StGB §180;VStG §30 Abs2;WRG 1959 §137 Abs3 Z10; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/07/0049
Rechtssatz: Dem Bf werden im vorliegenden Verwaltungsstrafverfahren Verwaltungsübertretungen nach § 137 Abs. 3 Z. 10 WRG 1959 vorgeworfen; eine solche Übertretung wäre dann ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz94/01 Schiffsverkehr
Norm: MRKZP 07te Art4;SchiffahrtsG 1997 §7 Abs1 Z4;SchiffahrtsG 1997 §7;VStG §22 Abs1 impl;VwGG §42 Abs2 Z1;WRG 1959 §137 Abs3 litd;WRG 1959 §31 Abs1;
Rechtssatz: Eine Strafdrohung oder Strafverfolgung wegen einer strafbaren Handlung wird auf Grund des Art. 4 des MRKZP 07te erst dann unzulä... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: StGB §180;VStG §30 Abs2;WRG 1959 §137 Abs3 Z10; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/07/0049
Rechtssatz: Dem Bf werden im vorliegenden Verwaltungsstrafverfahren Verwaltungsübertretungen nach § 137 Abs. 3 Z. 10 WRG 1959 vorgeworfen; eine solche Übertretung wäre dann ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er trage als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Unternehmung die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung dafür, dass das Unternehmen im Zeitraum vom 9. September 1999 bis 16. September 1999 auf dem Grundstück 1548 der KG P einen Materialabbau (Erde, Humus, Schotter) bis in den Grundwasserschwankungsbereich (Größenordnu... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt St. Pölten vom 23. März 2000 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. zu verantworten, dass diese Gesellschaft ohne die gemäß § 32 Abs. 1 und 2 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) erforderliche wasserrechtliche Bewilligung eine Einwirkung auf Gewässer dadurch vorgenommen habe, dass zumindest am 25. August 1999 auf dem Grundstück 5... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft S vom 27. Dezember 1999 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe, wie am 11. August 1998 festgestellt worden sei, bei der am selben Tag gegen 14.30 Uhr beim Anlegesteg am Haus L-Weg 3 im Ortsgebiet von S durchgeführten Betankung des Motorschiffes "Z" als gemäß § 31 Abs. 1 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) Verpflichteter jene Maßnahmen unterlassen, die trotz bestehender Gefahr einer Gewässerverunreinigung zur Vermeidung ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §44a Z1 impl;WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Durch § 137 Abs. 3 lit. g WRG 1959 wird ein aktives Tun, nämlich eine Einwirkung auf die Beschaffenheit von Gewässern (vgl. § 32 Abs. 1 und Abs. 2 lit. c WRG 1959), unter Strafe gestellt. Eine Übertretung des § 137 Abs. 3 lit. g WRG 1959 stellt daher kein U... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §42 Abs2 Z1;WRG 1959 §137 Abs2 litf idF 1997/I/074;WRG 1959 §137 Abs3 litd;WRG 1959 §31 Abs2;
Rechtssatz: Wird dem Besch vorgeworfen, er habe nach dem Austritt von Dieselöl die Verständigung der Bezirksverwaltungsbehörde unterlassen, so betrifft dieser Vorwurf eine Verpflichtung, die sich auf einen Zeitpunkt nach dem Eintritt der Gefahr einer G... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs2 litf idF 1997/I/074;WRG 1959 §137 Abs3 litd;WRG 1959 §31 Abs1;WRG 1959 §31 Abs2;
Rechtssatz: Bei den im § 31 Abs. 2 WRG 1959 vorgesehenen Maßnahmen, deren Unterlassung durch § 137 Abs. 2 lit. f legcit sanktioniert ist, handelt es sich um solche, die (erst) nach Eintritt der konkreten Gefahr einer Gewässerverunreinigung zu treffen sind. Die Verpflichtung zu e... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft H vom 22. September 1998 wurde dem Beschwerdeführer als handelsrechtlichem Geschäftsführer der KTP GesmbH (in weiterer Folge: K.-GesmbH) vorgeworfen, es als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der K.-GesmbH unterlassen zu haben, einerseits die Auflage Nr. 63 des - die Talabfahrt N - T wasserrechtlich bewilligenden - Bescheides der Bezirkshauptmannschaft H vom 30. Juni 1998 ("Die Detailplanungen sind mindestens 4 Wochen vor Baubeginn... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §9 Abs1;WRG 1959 §137 Abs3 litj; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/07/0186 E 26. Mai 1998 RS 1
(Hier Übertretung des § 137 Abs 3 lit j WRG) Stammrechtssatz Es kann an der Verwirklichung des Tatbestandes durch die GmbH und an der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit des Beschuldigten für diese Gesellschaft aus dem Grunde des § 9 Abs 1 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §5 Abs1;WRG 1959 §137 Abs3 litj;
Rechtssatz: Zum Tatbestand der Verwaltungsübertretung nach § 137 Abs. 3 lit. j WRG gehört weder der Eintritt eines Schadens noch einer Gefahr; es handelt sich um ein so genanntes Ungehorsamsdelikt gemäß § 5 VStG (Hinweis E 23.5.1995, 94/07/0091). Ob die inkriminierten Maßnahmen tatsächlich negative Auswirkungen in... mehr lesen...
I. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates im Land Niederösterreich (der belangten Behörde) vom 18. Februar 2000 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der A.I. GmbH zu verantworten, dass vom 13. Juni 1996 bis 25. März 1997 in dem auf einem näher bezeichneten Grundstück befindlichen Teich Erdmaterial und Mauerabbruch eingebracht gewesen seien und somit eine Einwir... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §31 Abs2;VStG §31 Abs3;VStG §44a Z1;WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2;
Rechtssatz: Bei einer Übertretung nach § 137 Abs. 3 lit. g WRG handelt es sich um ein Dauerdelikt. In diesem Fall beginnt die Verjährungsfrist nach § 31 Abs. 2 zweiter Satz, Abs. 3 erster Satz VStG erst mit der Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 28. November 1997 wurde dem Beschwerdeführer Folgendes zur Last gelegt: "Sie haben am 20. und 23.3.1997 auf Ihrem Grundstück in A., H. 617, das etwa 2,5 a groß ist, ca. 600 lt. Jauche (mit Wasser verdünnter Schafmist) ausgebracht und dadurch das Quellwasser, das vom Nachbarn A.G. zur Wasserversorgung des Gebäudes A., R. 161, verwendet wird, derart verunreinigt, dass es laut Untersuchungsbefund des Umweltinstitutes des Landes V... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §137 Abs5 lite;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2;
Rechtssatz: Bewilligungspflicht nach § 32 WRG ist immer dann gegeben, wenn nach dem natürlichen Lauf der Dinge mit nachteiligen Einwirkungen auf die Beschaffenheit der Gewässer zu rechnen ist (Hinweis E 19. März 1998, 97/07/0131). Ist dies der Fall, so besteht Bewilligungspflicht nach § 32 WRG... mehr lesen...