Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/05/23 94/07/0091 2 Stammrechtssatz Strafbar nach § 137 Abs 3 lit g WRG 1959 ist auch ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Bewilligungsbescheides - insbesondere hinsichtlich "Art und Maß" der Wasserbenutzung - sowie hinsichtlich der vorgeschriebenen Auflagen (Hinweis E 19.5.19... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §6;WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §32 Abs2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/19 92/07/0150 2 Stammrechtssatz Weist der Anlagenhersteller (hier: Prokurist der um Bewilligung ansuchenden GmbH) selbst in der Bewilligungsverhandlung darauf hin, daß die Einhaltung der Grenzwerte bei der Ableitung der Abwässer von vornherein nicht... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §32 Abs2 lita;WRG 1959 §32; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/05/23 94/07/0091 5 Stammrechtssatz Eine Anschlußmöglichkeit an den Ortskanal in absehbarer Zeit macht ein entgegen einer wasserrechtlichen Bewilligung vorgenommene Einwirkung auf Gewässer nicht zulässig und straflos. Europe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §5 Abs1;WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §2;WRG 1959 §32 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/05/23 94/07/0091 1 Stammrechtssatz Zum Tatbestand der Verwaltungsübertretung nach § 137 Abs 3 lit g WRG 1959 gehört weder der Eintritt des Schadens noch der Eintritt einer Gefahr. Es handelt sich um ein sogenanntes Ungehorsamsdelikt, bei we... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §5 Abs1;WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §32; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/05/23 94/07/0091 3 Stammrechtssatz Als Täter iSd § 137 Abs 3 lit g WRG 1959 kommt jede Person in Betracht, welche eine Einwirkung auf ein Gewässer ohne die erforderliche wasserrechtliche Bewilligung oder entgegen einer solchen vernimmt oder durch andere Per... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Anschlußmöglichkeit an den Ortskanal in absehbarer Zeit macht ein entgegen einer wasserrechtlichen Bewilligung vorgenommene Einwirkung auf Gewässer nicht zulässig und straflos. Im RIS seit 12.11.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. Juni 1994 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe seit 12. Juni 1989 im nördlichen Ansatz eines Grabens auf den Grundstücken Nr. 1305/1 und 1305/2, KG E, etwa 20 bis 25 LKW-Fuhren umfassende Ablagerungen von Bauschutt und Erdaushub, vermengt mit geringen Anteilen von Gartenabfällen und Traubentrester durchgeführt, obwohl er nicht im Besitz einer hiefür erforderlichen wasserrechtlichen Bewilligung ge... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs3 litf;WRG 1959 §31a;WRG 1959 §31b;WRG 1959 §31c;
Rechtssatz: Eine Abfalldeponie ist eine Anlage iSd § 137 Abs 3 lit f WRG (Hinweis E 26.2.1993, 92/07/0180). (Hier Ablagerung von Erdaushub, Bauschutt und Gartenabfällen). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994070116.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 27. November 1990 forderte die Bezirkshauptmannschaft (BH) den Beschwerdeführer zur Rechtfertigung zu dem Vorwurf auf, "als das gemäß § 9 VStG verantwortliche Organ, nämlich als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma K.D. & Co in H., S.-Straße 10, für eine Gewässerverunreinigung verantwortlich zu sein, indem am 3.8.1990 gegen 08.00 Uhr unter Außerachtlassung der gebotenen Sorgfalt von S.Y., bei Reinigungsarbeiten in der Firmengarage Dieselölrückstände mit e... mehr lesen...
Dem Inhalt eines von einem Organ der Bezirkshauptmannschaft (BH) am 9. Jänner 1992 aufgenommenen Aktenvermerkes zufolge wurde die BH an diesem Tage davon verständigt, daß in der D in N. Öl schwimme. Die daraufhin angestellten Erhebungen ergaben, daß in den Bach ein Betonrohr mündete, aus welchem eine deutlich wahrnehmbar ölhältige Wassermenge floß. Als Ausgangspunkt des ölführenden Kanals wurde der Hof des Transportunternehmens des Beschwerdeführers ermittelt. Über die daraufhin dort ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §21 Abs1;WRG 1959 §137 Abs3 litd;WRG 1959 §31 Abs1;
Rechtssatz: Vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 Abs 1 VStG kann nach Lage des Falles einer fahrlässig bewirkten Zuleitung mineralölverunreinigter Abwässer in einen Bach nicht die Rede sein. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1992070134.X02 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §24;VStG §44a Z1;WRG 1959 §137 Abs3 litd;WRG 1959 §31 Abs1;
Rechtssatz: Die Verwaltungsübertretung nach § 137 Abs 3 lit d WRG 1959 enthält als Tatbestandsmerkmal auch den Umstand einer durch die Außerachtlassung der dort genannten Sorgfaltspflicht bewirkten Gewässerverunreinigung. Tatbildelement dieses Straftatbestandes ist somit auc... mehr lesen...
Zu Vorgeschichte, Sachverhalt und Verfahrensgang des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 15. November 1993, 93/10/0129, verwiesen. Der mit diesem Erkenntnis unerledigt gebliebene Teil der Beschwerde erstreckt sich auf die Bekämpfung des angefochtenen Bescheides im Umfang der Bestrafung des Beschwerdeführers wegen Übertretung des Wasserrechtsgesetzes 1959. Die im zitierten Erkenntnis angestellten Erwägungen, weshalb die Ausführungen des Beschwerdeführers nicht geeignet... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs3 lita;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993070083.X01 Im RIS seit 12.11.2001 mehr lesen...
I. 1. Unter dem Datum 17. April 1989 erließ der Landeshauptmann von Tirol (die belangte Behörde) im Instanzenzug einen Bescheid, dessen Spruch: wie folgt lautet: "Frau N hat es als Geschäftsführerin der O-GmbH zu verantworten, daß bei der Betriebsanlage in T die auf dem asphaltierten Parkplatz anfallenden Oberflächenwässer im Ausmaß von bis zu 33 l/s auf Gp. nnnn KG. T vom 27. Februar 1985 bis zum 26. Mai 1988 ohne wasserrechtliche Bewilligung versickert wurden, obwohl die damit verbun... mehr lesen...
Mit Bescheid der belangten Behörde vom 7. Mai 1987 wurde der X-AG die wasserrechtliche Bewilligung zur Adaptierung bzw. Erweiterung der werksinternen Vorreinigungsanlagen für die Kokereiabwässer im Werk B sowie zur Ableitung der Kokereiabwässer über eine eigene Rohrleitung zur Regionalkläranlage in A unter zahlreichen Bedingungen und Auflagen bewilligt. Gemäß der Auflage Punkt 5 dieses Bescheides darf die Einleitung der Kokereiabwässer nur in die Biologie der Kläranlage erfolgen; Aufl... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs3;WRG 1959 §22;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Wird das inkriminierte Verhalten der Versickerung von Oberflächenwässern ohne die für erforderlich erachtete wasserrechtliche Bewilligung durch den konsenslosen Betrieb der Anlage gesetzt, ist somit ein WASSERBERECHTIGTER, den die Strafe (auch) treffen könnte, gar nicht vorhanden, kommt eine ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs1;WRG 1959 §137 Abs3;
Rechtssatz: Die Wirksamkeit der in Bescheiden der Wasserrechtsbehörden getroffenen Anordnungen erstreckt sich auf jedermann, der nach Lage des Einzelfalles in den bescheidmäßig umschriebenen Verpflichtungsbereich eintritt. Allerdings muß dem Täter der betreffende Bescheid zugänglich und damit bekannt gemacht werden (Hinweis E 7.12.1973, 1... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;WRG 1959 §137 Abs1;WRG 1959 §137 Abs3;
Rechtssatz: Die Formulierung im
Spruch: des Straferkenntnisses "sie haben am .... in ... ohne wasserrechtliche Bewilligung Asphalt abgelagert bzw. ablagern lassen" - enthält keinen Hinweis darauf, dass und wodurch der Beschuldigte seine Beaufsichtigungs- und Überwachungspflicht iSd... mehr lesen...