RS Vwgh 1994/11/15 92/07/0139

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Veröffentlicht am 15.11.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §66 Abs4;
VStG §24;
VStG §44a Z1;
WRG 1959 §137 Abs3 litd;
WRG 1959 §31 Abs1;

Rechtssatz

Die Verwaltungsübertretung nach § 137 Abs 3 lit d WRG 1959 enthält als Tatbestandsmerkmal auch den Umstand einer durch die Außerachtlassung der dort genannten Sorgfaltspflicht bewirkten Gewässerverunreinigung. Tatbildelement dieses Straftatbestandes ist somit auch die Herbeiführung des Erfolges der Verunreinigung eines Gewässers. Die Benennung jenes Gewässers, hinsichtlich dessen dieser zum Tatbild gehörige Erfolg herbeigeführt wurde, muß demnach zu den wesentlichen Tatbestandsmerkmalen der vorgeworfenen Verwaltungsübertretung gezählt werden, deren Konkretisierung im Spruch des verurteilenden Erkenntnisses zu fordern ist. Der Austausch eines solchen Elementes aber ist der Berufungsbehörde verwehrt. Mit dem Austausch des vom verpönten Erfolg der bewirkten Verunreinigung betroffenen Gewässers hat die Berufungsbehörde damit die dem Bescheidadressaten vorgeworfene Tat ausgewechselt. Dazu war aber die Berufungsbehörde auch dann nicht berechtigt, wenn sie damit nur einen dem Meldungsleger unterlaufenen und von der Strafbehörde erster Instanz übernommenen Irrtum richtigstellen wollte. Der Bescheidadressat hatte Anspruch darauf, über seine wegen der wegen Verunreinigung des R-Baches erfolgten Bestrafung erhobene Berufung nicht von der Berufungsbehörde wegen Verunreinigung des M-Baches bestraft zu werden.

Schlagworte

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verwaltungsstrafrecht"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Bindung an den Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992070139.X02

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.06.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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