Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG;VwGG;VwRallg;
Rechtssatz: Für die Abtretung einer Bescheidbeschwerde an den Verfassungsgerichtshof besteht keine Rechtsgrundlage. Schlagworte Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2008:20051... mehr lesen...
Mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 13. Dezember 2007, Zlen. 2006/07/0093, 2007/07/0003, wurden Beschwerden des Antragstellers gegen Bescheide des Landesagrarsenates beim Amt der Kärntner Landesregierung bzw. des Obersten Agrarsenates beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft als unbegründet abgewiesen. Mit Schriftsatz vom 18. Jänner 2008, ergänzt durch Schriftsatz vom 26. Jänner 2008, beantragte der Antragsteller jeweils die Wiedera... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;VwGG §34 Abs2 impl;VwGG §45; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2008/07/0030
Rechtssatz: Im Bezug auf Verfahren betreffend die Wiederaufnahme, insbesondere im Bezug auf die Verbesserung solcher Anträge, enthält das VwGG keine Regelungen. Die gemäß § 45 VwGG gestellten Wiede... mehr lesen...
Eine vom Antragsteller, dessen Antrag auf Erlassung eines baupolizeilichen Beseitigungsauftrages mit Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 25. März 2003 im Instanzenzug rechtskräftig abgewiesen worden war, erhobene Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wurde von diesem mit hg. Erkenntnis vom 18. November 2003, Zl. 2003/05/0062, als unbegründet abgewiesen. Der Verwaltungsgerichtshof sah dabei von der beantragten Durchführung einer mündlichen Verhandlung gemäß § ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte
Norm: MRK Art46;MRK Art6 Abs1;VwGG §39 Abs2 Z6;VwGG §45 Abs1 Z4;VwGG §45; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2007/05/0209
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen die Ansicht vertreten, dass die Feststellung einer Verletzung der EMRK im § 45 Vw... mehr lesen...
Mit dem am 9. November 2006 zugestellten Erkenntnis vom 21. September 2006, 2004/15/0103, wurde die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Bescheid des unabhängigen Finanzsenates, Außenstelle Wien, vom 10. März 2004, GZ. RV/1488-W/03, betreffend Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag ab Februar 2003 als unbegründet abgewiesen. Die Beschwerdeführerin bekämpfte die im dort angefochtenen Bescheid vertretene Auffassung, dass ihr für ihren Sohn von Februar 2003 bis August 2003 we... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat als letzte nationale Instanz zu entscheiden; ein Verfahren zur Überprüfung seiner Entscheidungen ist nicht vorgesehen. Auch die im § 45 VwGG vorgesehene Möglichkeit einer Wiederaufnahme des Verfahrens dient nicht der Überprüfung einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung mit dem Ziel ihrer allfälligen Korrektur. Im Wied... mehr lesen...
Der Antragsteller begehrte mit Schriftsatz vom 21. Februar 2006 die Wiederaufnahme des mit Erkenntnis vom 6. Juli 1999, Zl. 97/10/0096, abgeschlossenen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens. Er verweist zur Begründung: seines Antrages im Wesentlichen auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) vom 10. November 2005, Beschwerde Nr. 55193/00, wonach eine Verletzung des Art. 6 Abs. 1 MRK dadurch stattgefunden habe, dass vor dem Verwaltungsgerichtshof die ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte
Norm: MRK Art46 idF 1998/III/030;MRK Art6 Abs1 idF 1998/III/030;VwGG §45 Abs1 Z4;VwGG §45;
Rechtssatz: Mit dem Urteil des EGMR vom 10. November 2005, Beschwerde Nr. 55193/00, wurde eine Verletzung des Art. 6 Abs. 1 MRK durch das hg. Erkenntnis vom 6. Juli 1999, Zl. 97/10/0096, festgestellt. Die Feststellung einer Verletzung der MRK ist in § 45 VwGG allerdings... mehr lesen...
1. Mit Schriftsatz vom 11. November 2004 erhob die Beschwerdeführerin gegen den im Spruch: angeführten Bescheid des Bundeskommunikationssenates vom 22. Juni 2004 Beschwerde gemäß Art. 144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof. Dieser lehnte mit Beschluss vom 28. Februar 2005, B 1022/04-12, die Behandlung der Beschwerde ab und trat sie gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG zur Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof ab. 1. Mit Schriftsatz vom 11. November 2004 erhob die Beschwerdeführerin gegen... mehr lesen...
Mit dem im Spruch: genannten Beschluss und Erkenntnis vom 26. Juli 2006, 2005/14/0034, wurde der Beschwerdeführerin aufgetragen, dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 381,90 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Mit Schriftsatz vom 22. August 2006 beantragte die Beschwerdeführerin die Abänderung dieser Kostenentscheidung. Der Antrag der Beschwerdeführerin ist unzulässig, weil die nachträgliche Abänderung eines Beschlusses oder Erkenntnisses des Verwaltungsgericht... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §34 Abs1;VwGG §45; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2006/14/0108
Rechtssatz: Die nachträgliche Abänderung eines Beschlusses oder Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes außerhalb einer Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 45 VwGG ist gesetzlich nicht vorgesehen. Schlagworte Ma... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht im Bereich der belangten Behörde in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und versieht seinen Dienst an der Österreichischen Botschaft in Tokio (was auch für den gesamten verfahrensgegenständlichen Zeitraum zutrifft). Mit der gegenständlichen, am 31. März 2006 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten Säumnisbeschwerde macht der Beschwerdeführer geltend, dass die belangte Behörde bislang nicht über seine Vorstellung vom 1. Juni 2005 ge... mehr lesen...
Mit hg. Beschluss vom 9. September 2005, Zl. 2004/02/0007, wurde eine Beschwerde gegen den Bescheid des Berufungssenates der Stadt Wien vom 4. November 2003, Zl. MA 65 - 2120/2003, betreffend Kostenvorschreibung gemäß § 89a StVO, zurückgewiesen. Auf die diesbezügliche Begründung: wird verwiesen. Mit hg. Beschluss vom 9. September 2005, Zl. 2004/02/0007, wurde eine Beschwerde gegen den Bescheid des Berufungssenates der Stadt Wien vom 4. November 2003, Zl. MA 65 - 2120/2003, betreffen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §34 Abs1;VwGG §45;VwGG §46;VwGG §47; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/16/0509 B 16. Mai 2002 RS 1
(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes ist ein Rechtsmittel nicht zulässig. Eine Neuaufrollung des Verfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof ist nur im Wege der Wiederaufnahme des Verfahrens oder der Wiedereinse... mehr lesen...
Die Urschrift der unter Zl 2003/15/0060 protokollierten Beschwerde gegen den Bescheid des unabhängigen Finanzsenates, Außenstelle Wien, vom 21. Mai 2003, RV/0617/-W/03, betreffend Einkommensteuer 2001, wurde der Beschwerdeführerin mit hg Verfügung vom 1. September 2003 mit dem Auftrag zurückgestellt, diverse der Beschwerde anhaftende Mängel innerhalb einer Frist von vier Wochen zu beseitigen. Unter anderem wurde der Auftrag erteilt, zwei weitere Ausfertigungen der Beschwerde vorz... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §34 Abs1;VwGG §45;VwGG §46;
Rechtssatz: Gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes ist an diesen kein Rechtsmittel - sieht man von den Fällen der Wiederaufnahme des Verfahrens und der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ab - zulässig (Hinweis B 21. Juli 1995, 95/17/0209; B 15. April 1994, 94/17/0131). Schlagworte Offenbare Unzuständi... mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerde (bezeichnet als "ANTRAG") richtet sich gegen den hg. Beschluss vom 14. November 2002, mit dem die Beschwerde (als verspätet) zurückgewiesen wurde. In dieser Eingabe wird der genannte Beschluss als "unrichtig" bezeichnet, "in seinem gesamten Umfange nach angefochten" und der Antrag gestellt den genannten Beschluss "zu beheben". Die Beschwerde bzw. der "ANTRAG" ist als Rechtsmittel gegen den vorgenannten hg. Beschluss vom 14. November 2002 zu deuten.... mehr lesen...
Die Ehefrau des Erstantragstellers ist nach Erhebung der zu Zl. 99/08/0167 protokollierten Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof am 6. Dezember 1999 verstorben. Eine aus Anlass einer Urgenz des Erstantragstellers (eines Rechtsanwaltes), in welchem dieser "auf Grund des zwischenzeitlich eingetretenen Vollmachtswechsels" um Mitteilung ersuchte, bis wann mit einer Entscheidung gerechnet werden könne, an diesen gerichtete Anfrage des Verwaltungsgerichtshofes beantwortete er mit einem ... mehr lesen...
1. Mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshof vom 25. Oktober 2000, Zl. 2000/06/0106-5, wurde das Verfahren über die Beschwerde der nunmehrigen Antragstellerin gegen den Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. April 2000, Zl. 03- 12.10 G 96-00/42, betreffend Baubewilligung gemäß § 33 Abs. 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 2 VwGG wegen Nichterfüllung eines Verbesserungsauftrages innerhalb der dazu gesetzten Frist eingestellt. Da gemäß § 47 Abs. 1 VwGG nur die vor dem Verwa... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 8. Oktober 2001 wurde gegen die Abgabenberufungskommission der Stadt Wien Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht in einer Getränkesteuerangelegenheit erhoben. Auf der Beschwerde war die Gebühr iSd § 24 Abs 3 VwGG in Form von Stempelmarken im zweifachen Ausmaß entrichtet. Der Beschwerde war ein an den Magistrat der Stadt Wien gerichteter Schriftsatz vom 5. März 2001 angeschlossen. Die Berufung richtete sich gegen einen Bescheid vom 17. September 1... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §34 Abs1;VwGG §45;VwGG §46;VwGG §47;
Rechtssatz: Gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes ist ein Rechtsmittel nicht zulässig. Eine Neuaufrollung des Verfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof ist nur im Wege der Wiederaufnahme des Verfahrens oder der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich. Dies gilt auch für die Kostenentscheidung. ... mehr lesen...
In den (weitestgehend identen) Eingaben vom 30. März 2001 (des Erstbeschwerdeführers) und vom 2. April 2001 (der Zweitbeschwerdeführerin) wird (neuerlich, vgl. den hg. Beschluss vom 22. Februar 2001, Zl. 2001/04/0024, 0025) auf vermeintliche Unrichtigkeiten im hg. Erkenntnis vom 13. Dezember 2000, Zlen. 2000/04/0095, 0096, hingewiesen. Wie sich aus dem nachstehend auszugsweise wiedergegebenen Wortlaut ergibt, sind diese Schriftsätze als Rechtsmittel gegen das vorgenannte hg. Erke... mehr lesen...
Mit Erkenntnis vom 25. November 1999, 98/15/0081 - 12, hat der Verwaltungsgerichtshof über eine Beschwerde des Antragstellers gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland (Berufungssenat VII A) vom 30. März 1998, Zlen. GA 17-95/4030/04, RV/159-17/04/97, betreffend Wiederaufnahme hinsichtlich Einkommensteuer für die Jahre 1984 und 1985, Einkommensteuer für die Jahre 1982 bis 1987, Umsatzsteuer für die Jahre 1982 bis 1987, Gewerbesteuer für... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;BAO §303 Abs1 litb;VwGG §41 Abs1;VwGG §45; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2000/15/0096
Rechtssatz: Einen Wiederaufnahmegrund des Hervorkommens neuer Tatsachen oder Beweismittel kennt das VwGG nicht (ein im verwaltungsger... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien - Magistratisches Bezirksamt für den 13./14. Bezirk vom 13. Oktober 1995 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der H-Immobilien-GmbH zu verantworten, dass die mit rechtskräftigem Bescheid vom 30. Mai 1994 nach dem Wiener Baumschutzgesetz vorgeschriebene Ersatzpflanzung einer Hainbuche im Zeitraum vom 1. Oktober 1994 bis 4. August 1995 nicht durchgeführt worden sei. Über den Beschwe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1;AVG §70;VStG §24;VStG §64 Abs2;VStG §64 Abs6;VwGG §45 impl; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/10/0014
Rechtssatz: Wenn nach Auffassung der Beh KEIN WIEDERAUFNAHMEGRUND AN SICH VORLIEGT, ist ein Wiederaufnahmeantrag nicht zurückzuweisen (Hinweis Walter/Mayer, Grundriss d... mehr lesen...
Der 1955 geborene Antragsteller, ein rechtskundiger Beamter im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG, steht seit 1. Jänner 1993 als Legationsrat i. R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten (das Nähere hiezu ist dem zur Ruhestandsversetzung ergangenen hg. Erkenntnis vom 1. Februar 1995, Zl. 92/12/0286, zu entnehmen). Der Antragsteller hat insbesondere seit 1992 eine große Menge von Bescheid- ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/12/0104
98/12/0105
98/12/0106
98/12/0107
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998120103.X01 Im RIS seit 03.04.2001 mehr lesen...
In den Eingaben vom 24. September 1997 und 9. Oktober 1997 weist der Beschwerdeführer auf vermeintliche Unrichtigkeiten im hg. Erkenntnis vom 11. Dezember 1996, Zl. 92/03/0192, und in dem vom damaligen Beschwerdevertreter verfaßten Beschwerdeschriftsatz hin; in der Eingabe vom 24. September 1997 beantragt er darüber hinaus, daß der Verwaltungsgerichtshof dieses - nach seiner Ansicht "absolut nichtige" Erkenntnis "auch formell" aufhebe. In den das verwaltungsgerichtliche Verfahren... mehr lesen...