RS Vwgh 2008/5/29 2008/07/0029

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Veröffentlicht am 29.05.2008
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs3;
VwGG §34 Abs2 impl;
VwGG §45;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2008/07/0030

Rechtssatz

Im Bezug auf Verfahren betreffend die Wiederaufnahme, insbesondere im Bezug auf die Verbesserung solcher Anträge, enthält das VwGG keine Regelungen. Die gemäß § 45 VwGG gestellten Wiederaufnahmeanträge konnten daher nicht nach § 34 Abs. 2 VwGG sondern nur nach § 13 Abs. 3 AVG zur Mängelbehebung zurück gestellt werden.

Schlagworte

Mängelbehebung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2008070029.X02

Im RIS seit

24.09.2008

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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