RS Vwgh 2006/9/20 2005/14/0034

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Veröffentlicht am 20.09.2006
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10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs1;
VwGG §45;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2006/14/0108

Rechtssatz

Die nachträgliche Abänderung eines Beschlusses oder Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes außerhalb einer Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 45 VwGG ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005140034.X01.1

Im RIS seit

06.11.2006

Zuletzt aktualisiert am

28.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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