Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §45 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Dem Begriff der "Klaglosstellung" nach § 45 Abs 1 Z 5 VwGG ist auch die Einstellung eines Beschwerdeverfahrens wegen Gegenstandslosigkeit zu unterstellen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989030055.X01 Im RIS seit 26.01.2007 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §45 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Dem Begriff der "Klaglosstellung" nach § 45 Abs 1 Z 5 VwGG ist auch die Einstellung eines Beschwerdeverfahrens wegen Gegenstandslosigkeit zu unterstellen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989030055.X01 Im RIS seit 26.01.2007 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2516/50 B 23. November 1950 VwSlg 1778 A/1950 RS 1 Stammrechtssatz Die Wiederaufnahme des Verfahrens wegen nachträglichen Bekanntwerdens einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung, die im Verfahren vor dem VwGH die Einwendung der entschiedenen Sache begründet hätte, hat zur Voraussetzung, daß vor der Entscheidung d... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs3;VwGG §23 Abs1;VwGG §24 Abs2;VwGG §34 Abs2;VwGG §45 Abs1 Z2;VwGG §61 Abs1;
Rechtssatz: Der Antragsteller ist im Recht, wenn er ausführt, dass der für ihn im Verfahren vor dem VfGH zur Verfahrenshilfe bestellte Vertreter nicht auch für das verwaltungsgerichtliche Verfahren über die vom VfGH gem Art 144 Abs 3 B-VG abgetret... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs3;VwGG §23 Abs1;VwGG §24 Abs2;VwGG §34 Abs2;VwGG §45 Abs1 Z2;VwGG §61 Abs1;
Rechtssatz: Der Antragsteller ist im Recht, wenn er ausführt, dass der für ihn im Verfahren vor dem VfGH zur Verfahrenshilfe bestellte Vertreter nicht auch für das verwaltungsgerichtliche Verfahren über die vom VfGH gem Art 144 Abs 3 B-VG abgetret... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AVG §13 Abs1;PaßG 1969 §25 Abs1;VwGG §33 Abs1;VwGG §45 Abs1 Z4;VwGG §56;VwGG §58;
Rechtssatz: Eine Antragstellung kann im Verwaltungsverfahren gem § 13 Abs 1 AVG grundsätzlich auch mündlich erfolgen und es ist im PaßG für die Antragstellung betreffend Sichtvermerke diesbezüglich nichts anderes bestimmt. Wird auf Grund e... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AVG §13 Abs1;PaßG 1969 §25 Abs1;VwGG §33 Abs1;VwGG §45 Abs1 Z4;VwGG §56;VwGG §58;
Rechtssatz: Eine Antragstellung kann im Verwaltungsverfahren gem § 13 Abs 1 AVG grundsätzlich auch mündlich erfolgen und es ist im PaßG für die Antragstellung betreffend Sichtvermerke diesbezüglich nichts anderes bestimmt. Wird auf Grund e... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z4;VwGG §59 Abs1;VwGG §59 Abs3;
Rechtssatz: Zu der in einer Beschwerde enthaltenen Klausel "Kosten gemäß BGBl Nr. 243/1985" ist vom VwGH kein Parteiengehör einzuräumen, und zwar insbesondere auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Frage, ob die Behandlung dieser Klausel im die Beschwerde erledigenden Erkenntnis der früheren Rechtsprechung entsprochen hat oder ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z4;VwGG §59 Abs1;VwGG §59 Abs3;
Rechtssatz: Zu der in einer Beschwerde enthaltenen Klausel "Kosten gemäß BGBl Nr. 243/1985" ist vom VwGH kein Parteiengehör einzuräumen, und zwar insbesondere auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Frage, ob die Behandlung dieser Klausel im die Beschwerde erledigenden Erkenntnis der früheren Rechtsprechung entsprochen hat oder ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 24. August 1987 wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen das über ihn ergangene Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gmunden vom 5. Juni 1987 als verspätet mit der Begründung: zurückgewiesen, die Berufungsfrist habe mit dem Tag der Hinterlegung des Straferkenntnisses am 15. Juni 1987 zu laufen begonnen und mit Ablauf des 29. Juli 1987 geendet. Die am 30. Juni 1987 zur Post gegebene Berufung sei daher verspätet. Die v... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 24. August 1987 wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen das über ihn ergangene Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gmunden vom 5. Juni 1987 als verspätet mit der Begründung: zurückgewiesen, die Berufungsfrist habe mit dem Tag der Hinterlegung des Straferkenntnisses am 15. Juni 1987 zu laufen begonnen und mit Ablauf des 29. Juli 1987 geendet. Die am 30. Juni 1987 zur Post gegebene Berufung sei daher verspätet. Die v... mehr lesen...
Index: Verfahren vor dem VwGH10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 litdVwGG §45 Abs1 Z4 implizit Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1216/77 B 19. November 1979 RS 1 Stammrechtssatz Eine mit dem Akteninhalt nicht übereinstimmende Sachverhaltsannahme durch den VwGH erfolgt im Zuge der Rechtsfindung und kann durch Wiederaufnahme des Verfahrens nicht korrigiert werden, weil der Fehler nicht auf einer Verletzu... mehr lesen...
Index: Verfahren vor dem VwGH10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 litdVwGG §45 Abs1 Z4 implizit Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1216/77 B 19. November 1979 RS 1 Stammrechtssatz Eine mit dem Akteninhalt nicht übereinstimmende Sachverhaltsannahme durch den VwGH erfolgt im Zuge der Rechtsfindung und kann durch Wiederaufnahme des Verfahrens nicht korrigiert werden, weil der Fehler nicht auf einer Verletzu... mehr lesen...
Index: Verfahren vor dem VwGH10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z4
Rechtssatz: Die Unterlassung der Aufnahme von Beweisen die vom Bfr im abgeschlossenen Verfahren angeboten wurden, vermag den Wiederaufnahmegrund des § 45 Abs 1 Z 4 VwGG nicht zu verwirklichen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988040106.X02 Im RIS seit 29... mehr lesen...
Index: Verfahren vor dem VwGH10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 litdVwGG §45 Abs1 Z4 implizit Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1216/77 B 19. November 1979 RS 1 Stammrechtssatz Eine mit dem Akteninhalt nicht übereinstimmende Sachverhaltsannahme durch den VwGH erfolgt im Zuge der Rechtsfindung und kann durch Wiederaufnahme des Verfahrens nicht korrigiert werden, weil der Fehler nicht auf einer Verletzu... mehr lesen...
Index: Verfahren vor dem VwGH10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z4
Rechtssatz: Die Unterlassung der Aufnahme von Beweisen die vom Bfr im abgeschlossenen Verfahren angeboten wurden, vermag den Wiederaufnahmegrund des § 45 Abs 1 Z 4 VwGG nicht zu verwirklichen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988040106.X02 Im RIS seit 29... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Hat der VwGH ausschließlich eine rechtliche Beurteilung der Zulässigkeit der Beschwerden an Hand der dem Bf bekannten Aktenlage vorgenommen, so ist diesem kein Parteiengehör zu gewähren. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988110090.X01 Im RIS seit 12.03.2008 mehr lesen...
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Norm: VwGG §45 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Hat der VwGH ausschließlich eine rechtliche Beurteilung der Zulässigkeit der Beschwerden an Hand der dem Bf bekannten Aktenlage vorgenommen, so ist diesem kein Parteiengehör zu gewähren. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988110090.X01 Im RIS seit 12.03.2008 mehr lesen...
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Norm: VwGG §45 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Anwendung des § 45 Abs 1 Z 1 VwGG setzt voraus, dass die gerichtlich strafbare Handlung oder die Erschleichungshandlung im Zuge des Verfahrens vor dem VwGH und nicht etwa im Zuge des verwaltungsbehördlichen Verfahrens gesetzt wurde (Hinweis auf B 19.10.1982, 82/14/0278). European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
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Norm: VwGG §45 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Anwendung des § 45 Abs 1 Z 1 VwGG setzt voraus, dass die gerichtlich strafbare Handlung oder die Erschleichungshandlung im Zuge des Verfahrens vor dem VwGH und nicht etwa im Zuge des verwaltungsbehördlichen Verfahrens gesetzt wurde (Hinweis auf B 19.10.1982, 82/14/0278). European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Wenn der VwGH seine Zurückweisung einer Beschwerde, die sich gegen einen erstinstanzlichen Bescheid richtet, auch auf die mangelnde Erschöpfung des Instanzenzuges und nicht nur auf die Fristversäumung stützt, kommt der Wiederaufnahmegrund des § 45 Abs 1 Z 2 VwGG begrifflich nicht in Betracht. European Case Law Identifie... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Eine Meinungsverschiedenheit über die rechtliche Wertung eines Schriftsatzes oder des Prozessgeschehens (hier zur Frage, welcher Bescheid Anfechtungsgegenstand der Beschwerde ist) stellt keinen Irrtum iSd § 45 Abs 1 Z 2 VwGG über die Tatsache einer Fristversäumung und auch keinen anderen Wiederaufnahmegrund dar. Europea... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 litb;VwGG §45 Abs1 Z2 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1299/54 B 16. November 1955 VwSlg 3886 A/1955 RS 2 Stammrechtssatz Der Wiederaufnahmegrund des § 45 Abs 1 lit b VwGG 1952 bezieht sich nur auf den Sachverhalt und nicht auf die rechtliche Beurteilung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:... mehr lesen...
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Norm: VwGG §45 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Wenn der VwGH seine Zurückweisung einer Beschwerde, die sich gegen einen erstinstanzlichen Bescheid richtet, auch auf die mangelnde Erschöpfung des Instanzenzuges und nicht nur auf die Fristversäumung stützt, kommt der Wiederaufnahmegrund des § 45 Abs 1 Z 2 VwGG begrifflich nicht in Betracht. European Case Law Identifie... mehr lesen...
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Norm: VwGG §45 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Eine Meinungsverschiedenheit über die rechtliche Wertung eines Schriftsatzes oder des Prozessgeschehens (hier zur Frage, welcher Bescheid Anfechtungsgegenstand der Beschwerde ist) stellt keinen Irrtum iSd § 45 Abs 1 Z 2 VwGG über die Tatsache einer Fristversäumung und auch keinen anderen Wiederaufnahmegrund dar. Europea... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 litb;VwGG §45 Abs1 Z2 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1299/54 B 16. November 1955 VwSlg 3886 A/1955 RS 2 Stammrechtssatz Der Wiederaufnahmegrund des § 45 Abs 1 lit b VwGG 1952 bezieht sich nur auf den Sachverhalt und nicht auf die rechtliche Beurteilung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Ein Rechtsirrtum des VwGH bildet keinen Wiederaufnahmegrund iSd § 45 Abs 1 VwGG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988140106.X01 Im RIS seit 29.06.2006 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Ein Rechtsirrtum des VwGH bildet keinen Wiederaufnahmegrund iSd § 45 Abs 1 VwGG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988140106.X01 Im RIS seit 29.06.2006 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §36 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z2;VwGG §45 Abs1 Z5; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1988/12, S 685; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/04/0144 B 16. Dezember 1986 VwSlg 12345 A/1986 RS 2 Stammrechtssatz Wird vom VwGH das bei ihm anhängige Säumnisbeschwerdeverfahren wegen Klaglosstellung eingestellt, weil die belangte Behörde nach Ablauf der gem § 36 Ab... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §36 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z2;VwGG §45 Abs1 Z5; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1988/12, S 685; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/04/0144 B 16. Dezember 1986 VwSlg 12345 A/1986 RS 2 Stammrechtssatz Wird vom VwGH das bei ihm anhängige Säumnisbeschwerdeverfahren wegen Klaglosstellung eingestellt, weil die belangte Behörde nach Ablauf der gem § 36 Ab... mehr lesen...