RS Vwgh 1986/6/20 86/17/0102

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.06.1986
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §45 Abs1 litb;
VwGG §45 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Einen Rekurs gegen Beschlüsse des VwGH räumt das Gesetz nicht ein. Gegen Entscheidungen des VwGH steht ein solches Rechtsmittel nicht zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986170102.X01

Im RIS seit

09.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten