Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/19/0025 91/19/0019 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1299/54 B 16. November 1955 VwSlg 3886 A/1955 RS 2 Stammrechtssatz Der Wiederaufnahmegrund des § 45 Abs 1 lit b VwGG 1952 bezieht sich nur auf den Sachverhalt und nicht auf die rechtliche Beurteilung. ... mehr lesen...
1.1. Mit Beschluß vom 27. März 1987, Zlen. 87/17/0011, 0012, wies der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde des Antragstellers gegen zwei Bescheide der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 25. November 1986, 1.) Zl. GA 11-1975/86, 2.) Zl. GA 11-1975/1/86, beide betreffend Versicherungssteuer, wegen Verspätung zurück. Die Beschwerde sei beim Verwaltungsgerichtshof am 19. Jänner 1987 persönlich überreicht worden; die Beschwerdefrist sei jedoch mit Ablauf d... mehr lesen...
1.1. Mit Beschluß vom 27. März 1987, Zlen. 87/17/0011, 0012, wies der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde des Antragstellers gegen zwei Bescheide der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 25. November 1986, 1.) Zl. GA 11-1975/86, 2.) Zl. GA 11-1975/1/86, beide betreffend Versicherungssteuer, wegen Verspätung zurück. Die Beschwerde sei beim Verwaltungsgerichtshof am 19. Jänner 1987 persönlich überreicht worden; die Beschwerdefrist sei jedoch mit Ablauf d... mehr lesen...
1.1. Mit Beschluß vom 27. März 1987, Zlen. 87/17/0011, 0012, wies der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde des Antragstellers gegen zwei Bescheide der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 25. November 1986, 1.) Zl. GA 11-1975/86, 2.) Zl. GA 11-1975/1/86, beide betreffend Versicherungssteuer, wegen Verspätung zurück. Die Beschwerde sei beim Verwaltungsgerichtshof am 19. Jänner 1987 persönlich überreicht worden; die Beschwerdefrist sei jedoch mit Ablauf d... mehr lesen...
1.1. Mit Beschluß vom 27. März 1987, Zlen. 87/17/0011, 0012, wies der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde des Antragstellers gegen zwei Bescheide der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 25. November 1986, 1.) Zl. GA 11-1975/86, 2.) Zl. GA 11-1975/1/86, beide betreffend Versicherungssteuer, wegen Verspätung zurück. Die Beschwerde sei beim Verwaltungsgerichtshof am 19. Jänner 1987 persönlich überreicht worden; die Beschwerdefrist sei jedoch mit Ablauf d... mehr lesen...
1.1. Mit Beschluß vom 27. März 1987, Zlen. 87/17/0011, 0012, wies der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde des Antragstellers gegen zwei Bescheide der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 25. November 1986, 1.) Zl. GA 11-1975/86, 2.) Zl. GA 11-1975/1/86, beide betreffend Versicherungssteuer, wegen Verspätung zurück. Die Beschwerde sei beim Verwaltungsgerichtshof am 19. Jänner 1987 persönlich überreicht worden; die Beschwerdefrist sei jedoch mit Ablauf d... mehr lesen...
1.1. Mit Beschluß vom 27. März 1987, Zlen. 87/17/0011, 0012, wies der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde des Antragstellers gegen zwei Bescheide der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 25. November 1986, 1.) Zl. GA 11-1975/86, 2.) Zl. GA 11-1975/1/86, beide betreffend Versicherungssteuer, wegen Verspätung zurück. Die Beschwerde sei beim Verwaltungsgerichtshof am 19. Jänner 1987 persönlich überreicht worden; die Beschwerdefrist sei jedoch mit Ablauf d... mehr lesen...
Die Antragstellerin beantragt die Wiederaufnahme des zur Zl. 90/09/0134 beim Verwaltungsgerichtshof anhängig gewesenen und mit Erkenntnis vom 17. Jänner 1991 abgeschlossenen Beschwerdeverfahrens. Mit diesem Erkenntnis ist eine Beschwerde der Antragstellerin gegen einen Bescheid des Bundesministers für Arbeit und Soziales als unbegründet abgewiesen worden, mit welchem festgestellt worden war, daß die Antragstellerin in der Zeit vom 1. März 1985 bis zum 30. November 1989 einen Übergenuß... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3 impl;AVG §69 Abs1;AVG §69 Abs2;VwGG §34 Abs2;VwGG §45 Abs1;VwGG §45 Abs2;
Rechtssatz: Einem Wiederaufnahmeantrag ist keine Folge zu geben, wenn dieser weder einen der in § 45 Abs 1 VwGG aufgezählten Wiederaufnahmsgründe geltend macht noch Angaben iSd § 45 Abs 2 VwGG enthält. Ist die Aussichtslosigkeit dieses Antrages offenkundig, so e... mehr lesen...
Mit Verfügung des Verwaltungsgerichtshofes vom 6. Februar 1991, Zl. 91/07/0011, wurde der Beschwerdeführer gemäß § 34 Abs. 2 VwGG aufgefordert, seine vom Verfassungsgerichtshof mit Beschluß vom 26. November 1990, Zl. B 749/90, dem Verwaltungsgerichtshof abgetretene Beschwerde dahin gehend zu ergänzen, daß innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung dieser Verfügung eine weitere Ausfertigung der ursprünglichen Beschwerde samt Abschriften bestimmter Beilagen für den Bundesminist... mehr lesen...
Mit Verfügung des Verwaltungsgerichtshofes vom 6. Februar 1991, Zl. 91/07/0011, wurde der Beschwerdeführer gemäß § 34 Abs. 2 VwGG aufgefordert, seine vom Verfassungsgerichtshof mit Beschluß vom 26. November 1990, Zl. B 749/90, dem Verwaltungsgerichtshof abgetretene Beschwerde dahin gehend zu ergänzen, daß innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung dieser Verfügung eine weitere Ausfertigung der ursprünglichen Beschwerde samt Abschriften bestimmter Beilagen für den Bundesminist... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/07/0046 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/03/27 90/11/0053 5 Stammrechtssatz Der Wiederaufnahmsgrund nach § 45 Abs1 Z 2 VwGG bezieht sich nur auf den Sachverhalt und nicht auf die rechtliche Beurteilung (Hinweis B 28.6.1989, 88/09/0095, 0096). ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/07/0046 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/03/27 90/11/0053 5 Stammrechtssatz Der Wiederaufnahmsgrund nach § 45 Abs1 Z 2 VwGG bezieht sich nur auf den Sachverhalt und nicht auf die rechtliche Beurteilung (Hinweis B 28.6.1989, 88/09/0095, 0096). ... mehr lesen...
Mit dem hg. Erkenntnis vom 8. Oktober 1990, Zl. 90/19/0170-97, - dem damaligen Vertreter des Antragstellers am 5. Dezember 1990 zugestellt - wurde die Beschwerde des Antragstellers gegen den Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 4. April 1989, mit dem ein von der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn über den Antragsteller verhängtes unbefristetes Aufenthaltsverbot im Instanzen- bzw. Devolutionsweg bestätigt worden war, als unbegründet abgewiesen. Zur Vermeidung von Wiederholungen wi... mehr lesen...
Mit dem hg. Erkenntnis vom 8. Oktober 1990, Zl. 90/19/0170-97, - dem damaligen Vertreter des Antragstellers am 5. Dezember 1990 zugestellt - wurde die Beschwerde des Antragstellers gegen den Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 4. April 1989, mit dem ein von der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn über den Antragsteller verhängtes unbefristetes Aufenthaltsverbot im Instanzen- bzw. Devolutionsweg bestätigt worden war, als unbegründet abgewiesen. Zur Vermeidung von Wiederholungen wi... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/19/0002 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/12/06 90/04/0297 2 Stammrechtssatz Der Wiederaufnahmegrund des § 45 Abs 1 Z 4 VwGG bezieht sich nur auf den Sachverhalt und nicht auf die rechtliche Beurteilung durch den VwGH (Hinweis B 16.11.1955, 1299/... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/19/0002
Rechtssatz: Hatte der Antragsteller in dem vorangegangenen Beschwerdeverfahren Gelegenheit, alles ihm wesentlich erscheinende vorzubringen, und hat er von dieser Gelegenheit auch Gebrauch gemacht, vermag er mit dem Vorbringen, es sei nicht auf alle ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/19/0002 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2264/50 B 1. Juli 1954 RS 1 Stammrechtssatz Hatte der Bf in einem rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren vor dem VwGH Gelegenheit all das vorzubringen, was er im Wiederaufnahmeantrag als nicht berücksichtigtes Parte... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/19/0002 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0082/65 B 17. Februar 1965 VwSlg 6599 A/1965 RS 1 Stammrechtssatz Die Rechtseinrichtung der Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 45 Abs 1 lit d VwGG 1965 bietet keine Handhabung, eine in dem abgeschlossenen Verfahren... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §39 Abs1 Z1;VwGG §45 Abs1 Z4;VwGG §45 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/19/0002 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/13/0095 B 28. September 1983 RS 1 Stammrechtssatz Der seinerzeitige Beschwerdeführer, der im angeschlossenen Verfahren eine mündliche Verhandlung beantragt hatte, muss, wenn er die A... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/19/0002 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/12/06 90/04/0297 2 Stammrechtssatz Der Wiederaufnahmegrund des § 45 Abs 1 Z 4 VwGG bezieht sich nur auf den Sachverhalt und nicht auf die rechtliche Beurteilung durch den VwGH (Hinweis B 16.11.1955, 1299/... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/19/0002
Rechtssatz: Hatte der Antragsteller in dem vorangegangenen Beschwerdeverfahren Gelegenheit, alles ihm wesentlich erscheinende vorzubringen, und hat er von dieser Gelegenheit auch Gebrauch gemacht, vermag er mit dem Vorbringen, es sei nicht auf alle ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/19/0002 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2264/50 B 1. Juli 1954 RS 1 Stammrechtssatz Hatte der Bf in einem rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren vor dem VwGH Gelegenheit all das vorzubringen, was er im Wiederaufnahmeantrag als nicht berücksichtigtes Parte... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/19/0002 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0082/65 B 17. Februar 1965 VwSlg 6599 A/1965 RS 1 Stammrechtssatz Die Rechtseinrichtung der Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 45 Abs 1 lit d VwGG 1965 bietet keine Handhabung, eine in dem abgeschlossenen Verfahren... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §39 Abs1 Z1;VwGG §45 Abs1 Z4;VwGG §45 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/19/0002 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/13/0095 B 28. September 1983 RS 1 Stammrechtssatz Der seinerzeitige Beschwerdeführer, der im angeschlossenen Verfahren eine mündliche Verhandlung beantragt hatte, muss, wenn er die A... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluß vom 14. Dezember 1990, Zlen. 90/18/0262, 0263, durch die Vorsitzende Präsident Dr. P und die Hofräte Dr. X und Dr. Y den Ablehnungsantrag der Prozeßpartei vom 25. Oktober 1990 abgewiesen und zugleich eine Ordnungsstrafe verhängt. Mit Anbringen vom 12. Februar 1991 lehnte die Prozeßpartei die an der Beschlußfassung vom 14.Dezember 1990 beteiligten Mitglieder des Verwaltungsgerichtshofes ab. Gemäß § 31 Abs. 1 VwGG haben sich Mitglieder... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §31 Abs1;VwGG §31 Abs2;VwGG §45 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Eine Entscheidung, die unter Teilnahme eines befangenen Richters getroffen wird, leidet im Hinblick auf eben diesen Umstand der Befangenheit an einer Rechtswidrigkeit. Ein rechtswidriges Zustandekommen einer Entscheidung wird von dem in § 45 Abs 1 Z 1 VwGG, erster Fall, vorgesehenen Tatbestand erfaßt. Dieser Tatbest... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluß vom 14. Dezember 1990, Zlen. 90/18/0262, 0263, durch die Vorsitzende Präsident Dr. P und die Hofräte Dr. X und Dr. Y den Ablehnungsantrag der Prozeßpartei vom 25. Oktober 1990 abgewiesen und zugleich eine Ordnungsstrafe verhängt. Mit Anbringen vom 12. Februar 1991 lehnte die Prozeßpartei die an der Beschlußfassung vom 14.Dezember 1990 beteiligten Mitglieder des Verwaltungsgerichtshofes ab. Gemäß § 31 Abs. 1 VwGG haben sich Mitglieder... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §31 Abs1;VwGG §31 Abs2;VwGG §45 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Eine Entscheidung, die unter Teilnahme eines befangenen Richters getroffen wird, leidet im Hinblick auf eben diesen Umstand der Befangenheit an einer Rechtswidrigkeit. Ein rechtswidriges Zustandekommen einer Entscheidung wird von dem in § 45 Abs 1 Z 1 VwGG, erster Fall, vorgesehenen Tatbestand erfaßt. Dieser Tatbest... mehr lesen...
Mit hg. Beschluß vom 27. November 1990, Zl. 90/04/0304, wurde die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 7. September 1990, Zl. 311.691/7-III/3/90, betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Genehmigung der Änderung einer gewerblichen Betriebsanlage als verspätet zurückgewiesen, weil ausgehend von dem in der Beschwerde genannten Zeitpunkt der Zustellung des angefochtenen Bescheides (17. September 1990) die 6-wöchi... mehr lesen...