Entscheidungen zu § 45 Abs. 1 VwGG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1.141-1.170 von 1.484

TE Vwgh Beschluss 1992/9/15 92/04/0185

Mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 2. Juli 1992, Zl. 92/04/0139, ist das Verfahren über die von der Wiederaufnahmewerberin erhobene Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 9. April 1992, Zl. 307.517/1-III/3/91, betreffend Vorschreibung von Kommissionsgebühren und Analysekosten gemäß §§ 76 und 77 AVG, gemäß § 34 Abs. 1 VwGG zurückgewiesen worden, da die Beschwerde, deren Rubrum die Prozeßerklärung enthalte, daß der angefochte... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 15.09.1992

RS Vwgh 1992/9/15 92/04/0185

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0039 B 8. April 1986 RS 3 Stammrechtssatz Die vom Parteienvertreter übersehene irrige Angabe des Datums der Zustellung des angefochtenen Bescheides stellt ein Verschulden im Sinne des § 45 Abs 1 Z 2 VwGG dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.09.1992

RS Vwgh 1992/9/15 92/04/0185

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0039 B 8. April 1986 RS 2 Stammrechtssatz Wenn sich der VwGH zur Feststellung der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung auf die Angabe in der Beschwerde über den Tag der Zustellung des angefochtenen Bescheides stützt, so kann, wenn sich diese Angabe als unzutreffend erweist, nicht von einer irrigen Annahme des VwGH ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.09.1992

RS Vwgh 1992/9/15 92/05/0157

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Die in § 45 Abs 1 Z 5 VwGG geregelte Wiederaufnahme soll ausschließlich jenen Beschwerdeführeren zukommen, die seinerzeit Beschwerde beim VwGH erhoben haben, nicht aber einer belangten Behörde oder deren Rechtsträger, die Anlaß für die Beschwerdeführung waren. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.09.1992

RS Vwgh 1992/9/15 92/05/0157

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs1;AVG §66 Abs4;B-VG Art119a Abs5;B-VG Art132;VwGG §36 Abs2;VwGG §45 Abs1;
Rechtssatz: Hat eine im Zeitpunkt der Zustellung des Bescheides gem § 36 Abs 2 VwGG unzuständige Gemeindebehörde den Berufungsbescheid erlassen, so ist dieser auf Grund einer zulässigen Vorstellung von der Gemeindeaufsichtsbehö... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.09.1992

RS Vwgh 1992/9/15 92/04/0185

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0039 B 8. April 1986 RS 3 Stammrechtssatz Die vom Parteienvertreter übersehene irrige Angabe des Datums der Zustellung des angefochtenen Bescheides stellt ein Verschulden im Sinne des § 45 Abs 1 Z 2 VwGG dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.09.1992

RS Vwgh 1992/9/15 92/04/0185

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0039 B 8. April 1986 RS 2 Stammrechtssatz Wenn sich der VwGH zur Feststellung der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung auf die Angabe in der Beschwerde über den Tag der Zustellung des angefochtenen Bescheides stützt, so kann, wenn sich diese Angabe als unzutreffend erweist, nicht von einer irrigen Annahme des VwGH ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.09.1992

RS Vwgh 1992/9/15 92/05/0157

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Die in § 45 Abs 1 Z 5 VwGG geregelte Wiederaufnahme soll ausschließlich jenen Beschwerdeführeren zukommen, die seinerzeit Beschwerde beim VwGH erhoben haben, nicht aber einer belangten Behörde oder deren Rechtsträger, die Anlaß für die Beschwerdeführung waren. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.09.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/9/14 92/15/0106

Mit dem im Spruch: dieses Beschlusses genannten Erkenntnis (in der Folge: Erkenntnis vom 25. Mai 1992) wies der Verwaltungsgerichtshof die gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz vom 10. März 1992, Zl 1442-4/1991, betreffend Einleitung eines Finanzstrafverfahrens, erhobene Beschwerde als unbegründet ab. Das Erkenntnis vom 25. Mai 1992 wurde dem Antragsteller am 19. Juni 1992 zugestellt. Mit dem nunmehr vorliegenden, am 22. Juni... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 14.09.1992

RS Vwgh 1992/9/14 92/15/0106

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0908/52 B 9. September 1952 RS 1 Stammrechtssatz Die irrtümliche Darstellung eines Sachverhaltselementes in einem Erkenntnis oder Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes fällt nicht unter die in § 45 Abs. 1 VwGG 1952 aufgezählten Tatbestände. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.09.1992

RS Vwgh 1992/9/14 92/15/0106

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1;
Rechtssatz: Eine Wiederaufnahme von Amts wegen ist bei einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes nach Art 131 B-VG nicht vorgesehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992150106.X02 Im RIS seit 14.09.1992 Zuletzt aktualisiert am 08.12.2010 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.09.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/7/29 91/12/0019

Der Antragsteller steht als Magistratsrat in Ruhe in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zur Stadt Wien und ist rechtskundig iS des § 24 Abs. 2 VwGG. Mit Bescheid des Wiener Stadtsenates vom 11. Juli 1989 wurde der 1941 geborene Antragsteller gemäß § 52 Abs. 2 lit. a der Dienstordnung 1966 (DO) wegen Dienstunfähigkeit auf Grund psychischer bzw. habitueller Ursachen (insbesondere wegen mangelnder Einordnungs- und Einsichtsfähigkeit in rechtliche Zusammenhänge, die zu ei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 29.07.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/7/29 91/12/0019

Der Antragsteller steht als Magistratsrat in Ruhe in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zur Stadt Wien und ist rechtskundig iS des § 24 Abs. 2 VwGG. Mit Bescheid des Wiener Stadtsenates vom 11. Juli 1989 wurde der 1941 geborene Antragsteller gemäß § 52 Abs. 2 lit. a der Dienstordnung 1966 (DO) wegen Dienstunfähigkeit auf Grund psychischer bzw. habitueller Ursachen (insbesondere wegen mangelnder Einordnungs- und Einsichtsfähigkeit in rechtliche Zusammenhänge, die zu ei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 29.07.1992

RS Vwgh 1992/7/29 91/12/0019

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z1;VwGG §45 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/12/0241
Rechtssatz: Neue Tatsachen oder Beweismittel, die sich auf den Sachverhalt beziehen, bilden unter Umständen einen Wiederaufnahmegrund im Verwaltungsverfahren, aber nicht im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.07.1992

RS Vwgh 1992/7/29 91/12/0019

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/12/0241 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/09/0166 B 28. Juni 1989 RS 1 Stammrechtssatz Die Anwendung des § 45 Abs 1 Z 1 VwGG setzt voraus, dass die gerichtlich strafbare Handlung oder Erschleichungshandlung im Zuge des Verfahrens vor dem VwGH und nicht e... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.07.1992

RS Vwgh 1992/7/29 91/12/0019

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/12/0241 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/09/0166 B 28. Juni 1989 RS 1 Stammrechtssatz Die Anwendung des § 45 Abs 1 Z 1 VwGG setzt voraus, dass die gerichtlich strafbare Handlung oder Erschleichungshandlung im Zuge des Verfahrens vor dem VwGH und nicht e... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.07.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/6/30 92/05/0109

Gemäß § 45 Abs. 1 Z. 5 VwGG ist die Wiederaufnahme eines durch Erkenntnis oder Beschluß abgeschlossenen Verfahrens auf Antrag einer Partei zu bewilligen, wenn das Verfahren vor dem Gerichtshof wegen Klaglosstellung oder wegen einer durch Klaglosstellung veranlaßten Zurückziehung der Beschwerde eingestellt, die behördliche Maßnahme, die die Klaglosstellung bewirkt hatte, jedoch nachträglich behoben wurde. Zur Zl. 91/05/0078 hatte der Einschreiter gegen den Gemeinderat der Gemeinde ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 30.06.1992

RS Vwgh 1992/6/30 92/05/0109

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992050109.X01 Im RIS seit 30.06.1992 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/6/30 92/05/0109

Gemäß § 45 Abs. 1 Z. 5 VwGG ist die Wiederaufnahme eines durch Erkenntnis oder Beschluß abgeschlossenen Verfahrens auf Antrag einer Partei zu bewilligen, wenn das Verfahren vor dem Gerichtshof wegen Klaglosstellung oder wegen einer durch Klaglosstellung veranlaßten Zurückziehung der Beschwerde eingestellt, die behördliche Maßnahme, die die Klaglosstellung bewirkt hatte, jedoch nachträglich behoben wurde. Zur Zl. 91/05/0078 hatte der Einschreiter gegen den Gemeinderat der Gemeinde ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 30.06.1992

RS Vwgh 1992/6/30 92/05/0109

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992050109.X01 Im RIS seit 30.06.1992 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/6/29 92/10/0120

Der Antragsteller hatte zur Zl. 92/10/0081 beim Verwaltungsgerichtshof eine Beschwerde eingebracht, die im Sinne des § 28 Abs. 1 Z. 7 VwGG die Erklärung enthielt, daß der angefochtene Bescheid am 24. Februar 1992 zugestellt worden sei. Die Beschwerde hätte daher entsprechend der Bestimmung des § 26 Abs. 1 VwGG spätestens am 6. April 1992 erhoben werden müssen. Laut Eingangsstempel des Verwaltungsgerichtshofes wurde die Beschwerde jedoch bei diesem erst am 7. April 1992 persönlich über... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 29.06.1992

RS Vwgh 1992/6/29 92/10/0120

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992100120.X01 Im RIS seit 29.06.1992 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.06.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/6/29 92/10/0120

Der Antragsteller hatte zur Zl. 92/10/0081 beim Verwaltungsgerichtshof eine Beschwerde eingebracht, die im Sinne des § 28 Abs. 1 Z. 7 VwGG die Erklärung enthielt, daß der angefochtene Bescheid am 24. Februar 1992 zugestellt worden sei. Die Beschwerde hätte daher entsprechend der Bestimmung des § 26 Abs. 1 VwGG spätestens am 6. April 1992 erhoben werden müssen. Laut Eingangsstempel des Verwaltungsgerichtshofes wurde die Beschwerde jedoch bei diesem erst am 7. April 1992 persönlich über... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 29.06.1992

RS Vwgh 1992/6/29 92/10/0120

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992100120.X01 Im RIS seit 29.06.1992 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.06.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/6/17 92/06/0098

Der Beschwerdeführer erhob gegen den Gemeinderat der Gemeinde Loipersdorf bei Fürstenfeld Beschwerde gemäß Art. 132 B-VG wegen Verletzung der Entscheidungspflicht in einer Widmungssache nach der Steiermärkischen Bauordnung. Nach Ablauf der vom Verwaltungsgerichtshof der belangten Behörde gemäß § 36 Abs. 2 VwGG gesetzten Frist erließ die belangte Behörde den Bescheid vom 15. Juli 1991, Zl. 153/1-LO-59/1990, womit das Widmungsansuchen des Beschwerdeführers abgewiesen wurde. Daraufhin wu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 17.06.1992

RS Vwgh 1992/6/17 92/06/0098

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §33 Abs1;VwGG §45 Abs1 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/01/0097 B 18. Mai 1988 RS 1 Stammrechtssatz Wurde ein verwaltungsgerichtliches Verfahren über eine Säumnisbeschwerde eingestellt, weil der versäumte Bescheid von der belangten Behörde nach Ablauf der ihr eingeräumten Frist nachgeholt und der Bfr sohin klaglos gestellt wurde, in der Folge aber der ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.06.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/6/17 92/06/0098

Der Beschwerdeführer erhob gegen den Gemeinderat der Gemeinde Loipersdorf bei Fürstenfeld Beschwerde gemäß Art. 132 B-VG wegen Verletzung der Entscheidungspflicht in einer Widmungssache nach der Steiermärkischen Bauordnung. Nach Ablauf der vom Verwaltungsgerichtshof der belangten Behörde gemäß § 36 Abs. 2 VwGG gesetzten Frist erließ die belangte Behörde den Bescheid vom 15. Juli 1991, Zl. 153/1-LO-59/1990, womit das Widmungsansuchen des Beschwerdeführers abgewiesen wurde. Daraufhin wu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 17.06.1992

RS Vwgh 1992/6/17 92/06/0098

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §33 Abs1;VwGG §45 Abs1 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/01/0097 B 18. Mai 1988 RS 1 Stammrechtssatz Wurde ein verwaltungsgerichtliches Verfahren über eine Säumnisbeschwerde eingestellt, weil der versäumte Bescheid von der belangten Behörde nach Ablauf der ihr eingeräumten Frist nachgeholt und der Bfr sohin klaglos gestellt wurde, in der Folge aber der ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.06.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/6/16 92/05/0100

Mit Erkennntnis vom 17. September 1991, Zl. 90/05/0186, zugestellt am 18. Jänner 1991, hat der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde des nunmehrigen Antragstellers gegen den Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 27. März 1990, Zl. BauR-010429/1-1990 Ha/St, betreffend einen Beseitigungsauftrag, als unbegründet abgewiesen. Mit Eingabe vom 13. Mai 1992 beantragte der Einschreiter "das Verfahren an die Stadt Z zurückzuverweisen" um ihm damit Gelegenheit zu geben, seine Rec... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 16.06.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/6/16 92/05/0100

Mit Erkennntnis vom 17. September 1991, Zl. 90/05/0186, zugestellt am 18. Jänner 1991, hat der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde des nunmehrigen Antragstellers gegen den Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 27. März 1990, Zl. BauR-010429/1-1990 Ha/St, betreffend einen Beseitigungsauftrag, als unbegründet abgewiesen. Mit Eingabe vom 13. Mai 1992 beantragte der Einschreiter "das Verfahren an die Stadt Z zurückzuverweisen" um ihm damit Gelegenheit zu geben, seine Rec... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 16.06.1992

Entscheidungen 1.141-1.170 von 1.484

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