Der Antragsteller steht als Magistratsrat in Ruhe in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zur Stadt Wien und ist rechtskundig iS des § 24 Abs. 2 VwGG. Mit Bescheid des Wiener Stadtsenates vom 11. Juli 1989 wurde der 1941 geborene Antragsteller gemäß § 52 Abs. 2 lit. a der Dienstordnung 1966 (DO) wegen Dienstunfähigkeit auf Grund psychischer bzw. habitueller Ursachen (insbesondere wegen mangelnder Einordnungs- und Einsichtsfähigkeit in rechtliche Zusammenhänge, die zu ei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z1;VwGG §45 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/12/0241
Rechtssatz: Neue Tatsachen oder Beweismittel, die sich auf den Sachverhalt beziehen, bilden unter Umständen einen Wiederaufnahmegrund im Verwaltungsverfahren, aber nicht im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/12/0241 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/09/0166 B 28. Juni 1989 RS 1 Stammrechtssatz Die Anwendung des § 45 Abs 1 Z 1 VwGG setzt voraus, dass die gerichtlich strafbare Handlung oder Erschleichungshandlung im Zuge des Verfahrens vor dem VwGH und nicht e... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/12/0241 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/09/0166 B 28. Juni 1989 RS 1 Stammrechtssatz Die Anwendung des § 45 Abs 1 Z 1 VwGG setzt voraus, dass die gerichtlich strafbare Handlung oder Erschleichungshandlung im Zuge des Verfahrens vor dem VwGH und nicht e... mehr lesen...
Gemäß § 45 Abs. 1 Z. 5 VwGG ist die Wiederaufnahme eines durch Erkenntnis oder Beschluß abgeschlossenen Verfahrens auf Antrag einer Partei zu bewilligen, wenn das Verfahren vor dem Gerichtshof wegen Klaglosstellung oder wegen einer durch Klaglosstellung veranlaßten Zurückziehung der Beschwerde eingestellt, die behördliche Maßnahme, die die Klaglosstellung bewirkt hatte, jedoch nachträglich behoben wurde. Zur Zl. 91/05/0078 hatte der Einschreiter gegen den Gemeinderat der Gemeinde ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992050109.X01 Im RIS seit 30.06.1992 mehr lesen...
Gemäß § 45 Abs. 1 Z. 5 VwGG ist die Wiederaufnahme eines durch Erkenntnis oder Beschluß abgeschlossenen Verfahrens auf Antrag einer Partei zu bewilligen, wenn das Verfahren vor dem Gerichtshof wegen Klaglosstellung oder wegen einer durch Klaglosstellung veranlaßten Zurückziehung der Beschwerde eingestellt, die behördliche Maßnahme, die die Klaglosstellung bewirkt hatte, jedoch nachträglich behoben wurde. Zur Zl. 91/05/0078 hatte der Einschreiter gegen den Gemeinderat der Gemeinde ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992050109.X01 Im RIS seit 30.06.1992 mehr lesen...
Der Antragsteller hatte zur Zl. 92/10/0081 beim Verwaltungsgerichtshof eine Beschwerde eingebracht, die im Sinne des § 28 Abs. 1 Z. 7 VwGG die Erklärung enthielt, daß der angefochtene Bescheid am 24. Februar 1992 zugestellt worden sei. Die Beschwerde hätte daher entsprechend der Bestimmung des § 26 Abs. 1 VwGG spätestens am 6. April 1992 erhoben werden müssen. Laut Eingangsstempel des Verwaltungsgerichtshofes wurde die Beschwerde jedoch bei diesem erst am 7. April 1992 persönlich über... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992100120.X01 Im RIS seit 29.06.1992 mehr lesen...
Der Antragsteller hatte zur Zl. 92/10/0081 beim Verwaltungsgerichtshof eine Beschwerde eingebracht, die im Sinne des § 28 Abs. 1 Z. 7 VwGG die Erklärung enthielt, daß der angefochtene Bescheid am 24. Februar 1992 zugestellt worden sei. Die Beschwerde hätte daher entsprechend der Bestimmung des § 26 Abs. 1 VwGG spätestens am 6. April 1992 erhoben werden müssen. Laut Eingangsstempel des Verwaltungsgerichtshofes wurde die Beschwerde jedoch bei diesem erst am 7. April 1992 persönlich über... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992100120.X01 Im RIS seit 29.06.1992 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erhob gegen den Gemeinderat der Gemeinde Loipersdorf bei Fürstenfeld Beschwerde gemäß Art. 132 B-VG wegen Verletzung der Entscheidungspflicht in einer Widmungssache nach der Steiermärkischen Bauordnung. Nach Ablauf der vom Verwaltungsgerichtshof der belangten Behörde gemäß § 36 Abs. 2 VwGG gesetzten Frist erließ die belangte Behörde den Bescheid vom 15. Juli 1991, Zl. 153/1-LO-59/1990, womit das Widmungsansuchen des Beschwerdeführers abgewiesen wurde. Daraufhin wu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §33 Abs1;VwGG §45 Abs1 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/01/0097 B 18. Mai 1988 RS 1 Stammrechtssatz Wurde ein verwaltungsgerichtliches Verfahren über eine Säumnisbeschwerde eingestellt, weil der versäumte Bescheid von der belangten Behörde nach Ablauf der ihr eingeräumten Frist nachgeholt und der Bfr sohin klaglos gestellt wurde, in der Folge aber der ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erhob gegen den Gemeinderat der Gemeinde Loipersdorf bei Fürstenfeld Beschwerde gemäß Art. 132 B-VG wegen Verletzung der Entscheidungspflicht in einer Widmungssache nach der Steiermärkischen Bauordnung. Nach Ablauf der vom Verwaltungsgerichtshof der belangten Behörde gemäß § 36 Abs. 2 VwGG gesetzten Frist erließ die belangte Behörde den Bescheid vom 15. Juli 1991, Zl. 153/1-LO-59/1990, womit das Widmungsansuchen des Beschwerdeführers abgewiesen wurde. Daraufhin wu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §33 Abs1;VwGG §45 Abs1 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/01/0097 B 18. Mai 1988 RS 1 Stammrechtssatz Wurde ein verwaltungsgerichtliches Verfahren über eine Säumnisbeschwerde eingestellt, weil der versäumte Bescheid von der belangten Behörde nach Ablauf der ihr eingeräumten Frist nachgeholt und der Bfr sohin klaglos gestellt wurde, in der Folge aber der ... mehr lesen...
Mit Erkennntnis vom 17. September 1991, Zl. 90/05/0186, zugestellt am 18. Jänner 1991, hat der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde des nunmehrigen Antragstellers gegen den Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 27. März 1990, Zl. BauR-010429/1-1990 Ha/St, betreffend einen Beseitigungsauftrag, als unbegründet abgewiesen. Mit Eingabe vom 13. Mai 1992 beantragte der Einschreiter "das Verfahren an die Stadt Z zurückzuverweisen" um ihm damit Gelegenheit zu geben, seine Rec... mehr lesen...
Mit Erkennntnis vom 17. September 1991, Zl. 90/05/0186, zugestellt am 18. Jänner 1991, hat der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde des nunmehrigen Antragstellers gegen den Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 27. März 1990, Zl. BauR-010429/1-1990 Ha/St, betreffend einen Beseitigungsauftrag, als unbegründet abgewiesen. Mit Eingabe vom 13. Mai 1992 beantragte der Einschreiter "das Verfahren an die Stadt Z zurückzuverweisen" um ihm damit Gelegenheit zu geben, seine Rec... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL81703 Baulärm Umgebungslärm NiederösterreichL82000 BauordnungL82003 Bauordnung Niederösterreich10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §44 Abs1;AVG §45 Abs2;BauO NÖ 1976 §61 Abs1;BauRallg;GewO 1973 §356 Abs1;GewO 1973 §77 Abs1;VwGG §45 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidu... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL81703 Baulärm Umgebungslärm NiederösterreichL82000 BauordnungL82003 Bauordnung Niederösterreich10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §44 Abs1;AVG §45 Abs2;BauO NÖ 1976 §61 Abs1;BauRallg;GewO 1973 §356 Abs1;GewO 1973 §77 Abs1;VwGG §45 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidu... mehr lesen...
Die Antragstellerin erhob mit einem am 5. Dezember 1990 zur Post gegebenen Schriftsatz Beschwerde gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 11. Oktober 1990, GZ. GA 7-1173/90, betreffend Haftung gemäß § 14 BAO. Nach den Ausführungen der Antragstellerin war der angefochtene Bescheid am 23. Oktober 1990 zugestellt worden. Mit Beschluß vom 19. Dezember 1990, 90/13/0284, wurde die Beschwerde als verspätet zurückgewiesen. Begründet wurde der... mehr lesen...
Die Antragstellerin erhob mit einem am 5. Dezember 1990 zur Post gegebenen Schriftsatz Beschwerde gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 11. Oktober 1990, GZ. GA 7-1173/90, betreffend Haftung gemäß § 14 BAO. Nach den Ausführungen der Antragstellerin war der angefochtene Bescheid am 23. Oktober 1990 zugestellt worden. Mit Beschluß vom 19. Dezember 1990, 90/13/0284, wurde die Beschwerde als verspätet zurückgewiesen. Begründet wurde der... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1297;ABGB §1298;ABGB §1299;VwGG §45 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/13/0052
Rechtssatz: Wenn ein Rechtsanwalt eine Beschwerde mit einer unrichtigen Angabe über den Zustelltag des angefochtenen Bescheides abgesendet oder ihre Absendung veranlaßt... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof10/10 Grundrechte
Norm: B-VG Art7 Abs1;StGG Art2;VwGG §45 Abs1 Z2;VwGG §46 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/13/0052 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/12/10 91/14/0235 1 Stammrechtssatz Das Übersehen der Angabe des unrichti... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1297;ABGB §1298;ABGB §1299;VwGG §45 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/13/0052
Rechtssatz: Wenn ein Rechtsanwalt eine Beschwerde mit einer unrichtigen Angabe über den Zustelltag des angefochtenen Bescheides abgesendet oder ihre Absendung veranlaßt... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof10/10 Grundrechte
Norm: B-VG Art7 Abs1;StGG Art2;VwGG §45 Abs1 Z2;VwGG §46 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/13/0052 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/12/10 91/14/0235 1 Stammrechtssatz Das Übersehen der Angabe des unrichti... mehr lesen...
Der Antragsteller bezweckt mit der vorliegenden Eingabe "die Weiterführung des Verfahrens", welches seine Beschwerde gegen einen Bescheid des Bundesministers für Landesverteidigung vom 20. Dezember 1990, betreffend Versetzung in den Reservestand, zum Gegenstand hatte und mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 22. Oktober 1991, Zl. 91/11/0087, in dem die Beschwerde als unbegründet abgewiesen wurde, abgeschlossen worden ist. Eine solche "Weiterführung" kommt von Gesetzes wegen ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z4;VwGG §46; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/11/0176
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991110175.X01 Im RIS seit 03.04.2001 mehr lesen...
Der Antragsteller bezweckt mit der vorliegenden Eingabe "die Weiterführung des Verfahrens", welches seine Beschwerde gegen einen Bescheid des Bundesministers für Landesverteidigung vom 20. Dezember 1990, betreffend Versetzung in den Reservestand, zum Gegenstand hatte und mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 22. Oktober 1991, Zl. 91/11/0087, in dem die Beschwerde als unbegründet abgewiesen wurde, abgeschlossen worden ist. Eine solche "Weiterführung" kommt von Gesetzes wegen ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z4;VwGG §46; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/11/0176
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991110175.X01 Im RIS seit 03.04.2001 mehr lesen...