1 Mit dem vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochtenen Bescheid schrieb die ORF-Beitrags Service GmbH der Revisionswerberin - auf deren Antrag - den ORF-Beitrag vor. 2 Die dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht als unbegründet abgewiesen und die Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 B-VG für nicht zulässig erklärt. Die dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht als unbegründet abgewiesen und die Revision an den V... mehr lesen...
1 Mit dem vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochtenen Bescheid schrieb die ORF-Beitrags Service GmbH dem Revisionswerber - auf dessen Antrag - den ORF-Beitrag vor. 2 Die dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht als unbegründet abgewiesen und die Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 B-VG für nicht zulässig erklärt. Die dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht als unbegründet abgewiesen und die Revision an den Ver... mehr lesen...
1 Mit dem vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochtenen Bescheid schrieb die ORF-Beitrags Service GmbH dem Revisionswerber - auf dessen Antrag und nach Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme - den ORF-Beitrag vor. 2 Die dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht - mit einer im Revisionsfall nicht relevanten Maßgabe - als unbegründet abgewiesen. 3 In der gegen dieses Erkenntnis erhobenen außerordentlichen Revision legt der Revisionswerber unter der Über... mehr lesen...
1 Mit dem vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochtenen Bescheid schrieb die ORF-Beitrags Service GmbH dem Revisionswerber - auf dessen Antrag - den ORF-Beitrag vor. 2 Die dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht als unbegründet abgewiesen und die Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 B-VG für nicht zulässig erklärt. Die dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht als unbegründet abgewiesen und die Revision an den Ver... mehr lesen...
1 Mit dem vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochtenen Bescheid schrieb die ORF-Beitrags Service GmbH dem Revisionswerber - auf dessen Antrag und nach Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme - den ORF-Beitrag vor. 2 Die dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht - mit einer im Revisionsfall nicht relevanten Maßgabe - als unbegründet abgewiesen. 3 In der gegen dieses Erkenntnis erhobenen außerordentlichen Revision legt der Revisionswerber unter der Über... mehr lesen...
1 Mit dem vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochtenen Bescheid schrieb die ORF-Beitrags Service GmbH dem Revisionswerber - auf dessen Antrag und nach Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme - den ORF-Beitrag vor. 2 Die dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht - mit einer im Revisionsfall nicht relevanten Maßgabe - als unbegründet abgewiesen. 3 In der gegen dieses Erkenntnis erhobenen außerordentlichen Revision legt der Revisionswerber unter der Über... mehr lesen...
1 Mit dem vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochtenen Bescheid schrieb die ORF-Beitrags Service GmbH der Revisionswerberin - auf deren Antrag - den ORF-Beitrag vor. 2 Die dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht als unbegründet abgewiesen. 3 Dagegen richtet sich die vorliegende außerordentliche Revision, die zu ihrer Zulässigkeit vorbringt, es liege kein rechtsgültiger Bescheid vor, weil die Amtssignatur keine genehmigende Person aufweise. 4 Nach Art. ... mehr lesen...
1 Mit dem vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochtenen Bescheid schrieb die ORF-Beitrags Service GmbH der Revisionswerberin - auf deren Antrag - den ORF-Beitrag vor. 2 Die dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht als unbegründet abgewiesen. 3 Dagegen richtet sich die vorliegende außerordentliche Revision, die zu ihrer Zulässigkeit vorbringt, es liege eine grobe Fehleinschätzung des Gesetzestextes vor. Der Wortlaut von § 31 Abs. 19 ORF-Gesetz sei eindeutig... mehr lesen...
1 Mit dem vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochtenen Bescheid schrieb die ORF-Beitrags Service GmbH der Revisionswerberin - auf deren Antrag und nach Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme - den ORF-Beitrag vor. 2 Die dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht als unbegründet abgewiesen. 3 Die Revisionswerberin erhob dagegen Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, der deren Behandlung mit Beschluss vom 25. Juni 2025, E 4748/2024 ua., ablehnte und... mehr lesen...
1 Mit dem vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochtenen Bescheid schrieb die ORF-Beitrags Service GmbH dem Revisionswerber - auf dessen Antrag - den ORF-Beitrag vor. 2 Die dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht als unbegründet abgewiesen. 3 Dagegen richtet sich die vorliegende außerordentliche Revision, die zu ihrer Zulässigkeit vorbringt, es liege eine grobe Fehleinschätzung des Gesetzestextes vor. Der Gesetzestext von § 31 Abs. 19 ORF-Gesetz sei einde... mehr lesen...
1 Mit dem vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochtenen Bescheid schrieb die ORF-Beitrags Service GmbH dem Revisionswerber - auf dessen Antrag und nach Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme - den ORF-Beitrag vor. 2 Die dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht als unbegründet abgewiesen. 3 Dagegen richtet sich die vorliegende außerordentliche Revision, die zu ihrer Zulässigkeit vorbringt, es liege eine grobe Fehleinschätzung des Gesetzestextes vor. ... mehr lesen...
1 Mit dem vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochtenen Bescheid schrieb die ORF-Beitrags Service GmbH dem Revisionswerber - auf dessen Antrag und nach Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme - den ORF-Beitrag vor. 2 Die dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. 3 Dagegen richtet sich die vorliegende außerordentliche Revision, die zu ihrer Zulässigkeit vorbringt, es liege eine grobe Fehleinschätzung des Gesetzestextes vor. Der Wortlaut vo... mehr lesen...
1 Mit dem vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochtenen Bescheid schrieb die ORF-Beitrags Service GmbH der Revisionswerberin - auf deren Antrag und nach Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme - den ORF-Beitrag vor. 2 Die dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. 3 Dagegen richtet sich die vorliegende außerordentliche Revision, die zu ihrer Zulässigkeit vorbringt, es liege eine grobe Fehleinschätzung des Gesetzestextes vor. Der Wortlaut vo... mehr lesen...
1 Mit dem vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochtenen Bescheid schrieb die ORF-Beitrags Service GmbH dem Revisionswerber - auf dessen Antrag und nach Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme - den ORF-Beitrag vor. 2 Die dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. 3 Dagegen richtet sich die vorliegende außerordentliche Revision, die zu ihrer Zulässigkeit vorbringt, es liege eine grobe Fehleinschätzung des Gesetzestextes vor. Der Wortlaut von... mehr lesen...
1 Mit dem vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochtenen Bescheid schrieb die ORF-Beitrags Service GmbH dem Revisionswerber - auf dessen Antrag und nach Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme - den ORF-Beitrag vor. 2 Die dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. 3 Dagegen richtet sich die vorliegende außerordentliche Revision, die zu ihrer Zulässigkeit vorbringt, es liege eine grobe Fehleinschätzung des Gesetzestextes vor. Der Wortlaut von... mehr lesen...
1 Mit dem vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochtenen Bescheid schrieb die ORF-Beitrags Service GmbH der Revisionswerberin - auf deren Antrag und nach Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme - den ORF-Beitrag vor. 2 Die dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht als unbegründet abgewiesen. 3 Dagegen richtet sich die vorliegende außerordentliche Revision, die zu ihrer Zulässigkeit vorbringt, es liege eine grobe Fehleinschätzung des Gesetzestextes vor... mehr lesen...
1 Mit dem vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochtenen Bescheid schrieb die ORF-Beitrags Service GmbH dem Revisionswerber - auf dessen Antrag und nach Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme - den ORF-Beitrag vor. 2 Die dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht als unbegründet abgewiesen. 3 Dagegen richtet sich die vorliegende außerordentliche Revision, die zu ihrer Zulässigkeit vorbringt, es liege eine grobe Fehleinschätzung des Gesetzestextes vor. ... mehr lesen...
1 Mit dem vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochtenen Bescheid schrieb die ORF-Beitrags Service GmbH dem Revisionswerber - auf dessen Antrag und nach Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme - den ORF-Beitrag vor. 2 Die dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht als unbegründet abgewiesen. 3 Dagegen richtet sich die vorliegende außerordentliche Revision, die zu ihrer Zulässigkeit vorbringt, es liege eine grobe Fehleinschätzung des Gesetzestextes vor.... mehr lesen...
1 Die im Jahr 1946 geborene Revisionswerberin, eine Staatsangehörige der Russischen Föderation und Angehörige der tschetschenischen Volksgruppe, stellte am 11. Juli 2023 einen Antrag auf internationalen Schutz, den sie im Wesentlichen damit begründete, sie habe im Herkunftsstaat seit dem Tod ihres Ehemannes niemanden mehr, der sich um sie kümmern könne. In Österreich habe sie hingegen ihre Söhne, die sie unterstützen würden. 2 Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl wies diesen An... mehr lesen...
1 Mit dem vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochtenen Bescheid schrieb die ORF-Beitrags Service GmbH dem Revisionswerber - auf dessen Antrag - den ORF-Beitrag vor. 2 Die dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht als unbegründet abgewiesen. 3 Dagegen richtet sich die vorliegende außerordentliche Revision, die zu ihrer Zulässigkeit vorbringt, es liege eine grobe Fehleinschätzung des Gesetzestextes vor. Der Gesetzestext von § 31 Abs. 19 ORF-Gesetz sei eindeu... mehr lesen...
1 Mit dem vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochtenen Bescheid schrieb die ORF-Beitrags Service GmbH dem Revisionswerber - auf dessen Antrag und nach Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme - den ORF-Beitrag vor. 2 Die dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht als unbegründet abgewiesen. 3 Dagegen richtet sich die vorliegende außerordentliche Revision, die zu ihrer Zulässigkeit vorbringt, es liege eine grobe Fehleinschätzung des Gesetzestextes vor. ... mehr lesen...
1 Mit dem vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochtenen Bescheid schrieb die ORF-Beitrags Service GmbH dem Revisionswerber - auf dessen Antrag - den ORF-Beitrag vor. 2 Die dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht als unbegründet abgewiesen. 3 Dagegen richtet sich die vorliegende außerordentliche Revision, die zu ihrer Zulässigkeit vorbringt, es liege eine grobe Fehleinschätzung des Gesetzestextes vor. Der Gesetzestext von § 31 Abs. 19 ORF-Gesetz sei eindeu... mehr lesen...
1 Mit dem vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochtenen Bescheid schrieb die ORF-Beitrags Service GmbH dem Revisionswerber - auf dessen Antrag und nach Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme - den ORF-Beitrag vor. 2 Die dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht als unbegründet abgewiesen. 3 Dagegen richtet sich die vorliegende außerordentliche Revision, die zu ihrer Zulässigkeit vorbringt, es liege eine grobe Fehleinschätzung des Gesetzestextes vor. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §41 VwRallg VwGG § 41 heute VwGG § 41 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VwGG § 41 gültig von 01.03.2013 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Beschluss des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich (Verwaltungsgericht) wies dieses die Beschwerde des Revisionswerbers als verspätet zurück. Die ordentliche Revision erklärte es nach Art. 133 Abs. 4 B-VG für nicht zulässig. Mit dem angefochtenen Beschluss des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich (Verwaltungsgericht) wies dieses die Beschwerde des Revisionswerbers als verspätet zurück. Die ordentliche Revision erklärte es nach Artikel 133, Absat... mehr lesen...
1 Mit dem vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochtenen Bescheid schrieb die ORF-Beitrags Service GmbH dem Revisionswerber - auf dessen Antrag und nach Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme - den ORF-Beitrag vor. 2 Die dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht - mit einer im Revisionsfall nicht weiter relevanten Maßgabe - als unbegründet abgewiesen. 3 Dagegen richtet sich die vorliegende außerordentliche Revision, die zu ihrer Zulässigkeit vorbringt... mehr lesen...
1 Mit dem vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochtenen Bescheid schrieb die ORF-Beitrags Service GmbH dem Revisionswerber - auf dessen Antrag und nach Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme - den ORF-Beitrag vor. 2 Die dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht als unbegründet abgewiesen. 3 Dagegen richtet sich die vorliegende außerordentliche Revision, die zu ihrer Zulässigkeit vorbringt, es liege eine grobe Fehleinschätzung des Gesetzestextes vor. ... mehr lesen...
1 Mit dem vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochtenen Bescheid schrieb die ORF-Beitrags Service GmbH dem Revisionswerber - auf dessen Antrag und nach Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme - den ORF-Beitrag vor. 2 Die dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht - mit einer im Revisionsfall nicht relevanten Maßgabe - als unbegründet abgewiesen. 3 Dagegen richtet sich die vorliegende außerordentliche Revision, die zu ihrer Zulässigkeit vorbringt, es li... mehr lesen...
1 Mit dem vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochtenen Bescheid schrieb die ORF-Beitrags Service GmbH dem Revisionswerber - auf dessen Antrag - den ORF-Beitrag vor. 2 Die dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht - mit einer im Revisionsfall nicht relevanten Maßgabe - als unbegründet abgewiesen. 3 Dagegen richtet sich die vorliegende außerordentliche Revision, die zu ihrer Zulässigkeit vorbringt, es liege eine grobe Fehleinschätzung des Gesetzestextes vor.... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §41 VwGG § 41 heute VwGG § 41 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VwGG § 41 gültig von 01.03.2013 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...