RS Vwgh 2025/5/27 Ro 2024/08/0008

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Veröffentlicht am 27.05.2025
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2021/02/0083 B 21. April 2021 RS 1

Stammrechtssatz

Wird ein vor dem VwGH angefochtenes Erkenntnis nach Erhebung der Revision berichtigt, so hat der VwGH seiner Überprüfung das angefochtene Erkenntnis in der Fassung zu Grunde zu legen, die es durch die Berichtigung erhalten hat (vgl. VwGH 17.7.2019, Ro 2016/13/0018).Wird ein vor dem VwGH angefochtenes Erkenntnis nach Erhebung der Revision berichtigt, so hat der VwGH seiner Überprüfung das angefochtene Erkenntnis in der Fassung zu Grunde zu legen, die es durch die Berichtigung erhalten hat vergleiche VwGH 17.7.2019, Ro 2016/13/0018).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RO2024080008.J01

Im RIS seit

08.07.2025

Zuletzt aktualisiert am

15.07.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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