Der Erstmitbeteiligte (in der Folge kurz: Bauwerber) ist Eigentümer einer Liegenschaft im Gebiet der mitbeteiligten Gemeinde (kurz: Gemeinde), auf der sich ein landwirtschaftliches Anwesen befindet. Die Beschwerdeführer sind Eigentümer benachbarter Grundstücke (zu weiteren Beschwerden des Erstbeschwerdeführers betreffend dieses landwirtschaftliche Anwesen siehe die hg. Erkenntnisse vom 9. Juni 1992, Zl. 92/06/0231, vom 26. Jänner 1995, Zl. 94/06/0216, und vom 16. März 1995, Zl. 94/06/... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §39 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2218/65 E 25. Mai 1966 RS 3 Stammrechtssatz Der Antrag des Bf auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung ist dann nicht zu berücksichtigen, wenn er erst nach Ablauf der Beschwerdefrist aus Anlaß der Beschwerdeergänzung gestellt wurde. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §39 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2218/65 E 25. Mai 1966 RS 3 Stammrechtssatz Der Antrag des Bf auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung ist dann nicht zu berücksichtigen, wenn er erst nach Ablauf der Beschwerdefrist aus Anlaß der Beschwerdeergänzung gestellt wurde. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof bekämpften Bescheid schrieb die belangte Behörde der beschwerdeführenden Partei für Überschreitungen der Großveranlagungsgrenze gemäß § 27 Abs. 5 Bankwesengesetz bei dem Kunden I. mit dem Sitz in Italien in den Monaten Jänner, Februar und März 1995 sowie bei der "Firma" B. im Februar 1995 für jeweils monatlich aufgeschlüsselte Beträge an Zinsen den (nicht weiter aufgeschlüsselten) Betrag von S 982.050,-- zur Zahlung vor. Des Weiteren wurde die be... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof bekämpften Bescheid schrieb die belangte Behörde der beschwerdeführenden Partei für Überschreitungen der Großveranlagungsgrenze gemäß § 27 Abs. 5 Bankwesengesetz bei dem Kunden I. mit dem Sitz in Italien in den Monaten Jänner, Februar und März 1995 sowie bei der "Firma" B. im Februar 1995 für jeweils monatlich aufgeschlüsselte Beträge an Zinsen den (nicht weiter aufgeschlüsselten) Betrag von S 982.050,-- zur Zahlung vor. Des Weiteren wurde die be... mehr lesen...
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Norm: VwGG §39 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2218/65 E 25. Mai 1966 RS 3 Stammrechtssatz Der Antrag des Bf auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung ist dann nicht zu berücksichtigen, wenn er erst nach Ablauf der Beschwerdefrist aus Anlaß der Beschwerdeergänzung gestellt wurde. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
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Norm: VwGG §39 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2218/65 E 25. Mai 1966 RS 3 Stammrechtssatz Der Antrag des Bf auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung ist dann nicht zu berücksichtigen, wenn er erst nach Ablauf der Beschwerdefrist aus Anlaß der Beschwerdeergänzung gestellt wurde. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Die Beschwerde der Antragstellerin vom 17. April 1997 gegen den Umsatzsteuerbescheid 1993 wurde mit dem hg. Erkenntnis vom 25. Juni 1998, 97/15/0061, als unbegründet abgewiesen. Die Zustellung dieses Erkenntnisses an die Antragstellerin erfolgte am 11. August 1998. Am 25. August 1998 wurde der Antrag eingebracht, das durch das oben genannte Erkenntnis abgeschlossene Verfahren gemäß § 45 Abs. 1 Z. 4 VwGG wiederaufzunehmen. Im Antrag wird zur Begründung: vorgebracht: Der Verwaltungsgeric... mehr lesen...
Die Beschwerde der Antragstellerin vom 17. April 1997 gegen den Umsatzsteuerbescheid 1993 wurde mit dem hg. Erkenntnis vom 25. Juni 1998, 97/15/0061, als unbegründet abgewiesen. Die Zustellung dieses Erkenntnisses an die Antragstellerin erfolgte am 11. August 1998. Am 25. August 1998 wurde der Antrag eingebracht, das durch das oben genannte Erkenntnis abgeschlossene Verfahren gemäß § 45 Abs. 1 Z. 4 VwGG wiederaufzunehmen. Im Antrag wird zur Begründung: vorgebracht: Der Verwaltungsgeric... mehr lesen...
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Norm: VwGG §36;VwGG §39 Abs1 Z1;VwGG §41 Abs1;VwGG §45 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/15/0020 B 16. März 1987 RS 1 Stammrechtssatz Eine Verletzung des Parteiengehörs im verwaltungsgerichtlichen Verfahren liegt nur vor, wenn Vorschriften des Verwaltungsgerichtshofgesetzes wie etwa § 36 VwGG über die Beteiligung der belangten Behörde und etwaiger Mitbeteiligter ab de... mehr lesen...
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Norm: VwGG §36;VwGG §39 Abs1 Z1;VwGG §41 Abs1;VwGG §45 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/15/0020 B 16. März 1987 RS 1 Stammrechtssatz Eine Verletzung des Parteiengehörs im verwaltungsgerichtlichen Verfahren liegt nur vor, wenn Vorschriften des Verwaltungsgerichtshofgesetzes wie etwa § 36 VwGG über die Beteiligung der belangten Behörde und etwaiger Mitbeteiligter ab de... mehr lesen...
Mit zwei Bescheiden vom 29. Juni 1992 setzte der Stadtmagistrat Innsbruck gegenüber der Beschwerdeführerin gemäß § 9 Abs. 4 und 5 der Tiroler Bauordnung, LGBl. Nr. 33/1989 (TBO), eine Ausgleichsabgabe für die erteilte Nachsicht zur Schaffung von drei Abstellplätzen (in dem dem Beschwerdefall zur Zl. 94/17/0090 zugrundeliegenden Verfahren) bzw. für die erteilte Nachsicht zur Schaffung von zwei Tiefgaragenplätzen (in dem dem Beschwerdefall zur Zl. 94/17/0091 zugrundeliegenden Verfahren)... mehr lesen...
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Norm: VwGG §39 Abs1 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/17/0091 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2218/65 E 25. Mai 1966 RS 3 Stammrechtssatz Der Antrag des Bf auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung ist dann nicht zu berücksichtigen, wenn er erst nach Ablauf der Beschwerdefrist aus Anlaß der Beschwerdee... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Mit Bescheid vom 2. April 1993 stellte die Agrarbehörde Salzburg (AB) unter Spruchpunkt 4 über Antrag der Marktgemeinde H. fest, daß die gemäß Punkt IV der Verwaltungsordnung des Regulierungsplanes der beschwerdeführenden Partei von der Gemeindevertretung der Marktgemeinde H. in den Ausschuß zu bestellenden Mitglieder nicht Mitglie... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §35 Abs1;VwGG §39 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/05/23 96/07/0078 4 Stammrechtssatz Der VwGH ist in Fällen, in denen er die Beschwerde gem § 35 Abs 1 VwGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung als unbegründet abweist, an einen Antrag des Bf auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung nicht gebunden (Hinweis Dolp, Die Verwaltungsgeri... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin richtete am 18. November 1994 an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten den Antrag auf Erteilung einer Bewilligung (nach dem Außenhandelsgesetz 1984) für den Export von 300.000 Stück näher bezeichneter Leuchtspurgeschosse (Zolltarifnummer "930630900") laut beiliegender Proformarechnung an einen näher bezeichneten Vertragspartner in N im Handels- und Bestimmungsland I. Mit einem als "Parteiengehör" bezeichneten Schreiben vom 20. Dezember 1994 ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin richtete am 18. November 1994 an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten den Antrag auf Erteilung einer Bewilligung (nach dem Außenhandelsgesetz 1984) für den Export von 300.000 Stück näher bezeichneter Leuchtspurgeschosse (Zolltarifnummer "930630900") laut beiliegender Proformarechnung an einen näher bezeichneten Vertragspartner in N im Handels- und Bestimmungsland I. Mit einem als "Parteiengehör" bezeichneten Schreiben vom 20. Dezember 1994 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §39 Abs1 lita;VwGG §39 Abs1 Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0955/68 E 13. Dezember 1968 RS 4 Stammrechtssatz Ein erst im Ergänzungsschriftsatz zu einem abgetretenen VfGH-Beschwerde gestellter Antrag auf Durchführung einer Verhandlung ist als verspätet nicht mehr zu berücksichtigen. European Case Law Identifie... mehr lesen...
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Norm: VwGG §39 Abs1 lita;VwGG §39 Abs1 Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0955/68 E 13. Dezember 1968 RS 4 Stammrechtssatz Ein erst im Ergänzungsschriftsatz zu einem abgetretenen VfGH-Beschwerde gestellter Antrag auf Durchführung einer Verhandlung ist als verspätet nicht mehr zu berücksichtigen. European Case Law Identifie... mehr lesen...
Mit rechtskräftigem Bescheid vom 1. Dezember 1988 stellte das Bundesdenkmalamt fest, daß die Erhaltung der Schloßanlage Rohrbach, bestehend aus dem Schloß, der Kapelle, dem Schüttkasten, dem Meierhof, der Scheune sowie den Umfassungsmauern, den Toren und der Statue gemäß §§ 1 und 3 des Denkmalschutzgesetzes als Einheit im öffentlichen Interesse gelegen sei. Die von den Beschwerdeführern zur hg. Zl. 90/09/0032 erhobene Verwaltungsgerichtshofbeschwerde gegen die genannte Unterschutzstel... mehr lesen...
Mit rechtskräftigem Bescheid vom 1. Dezember 1988 stellte das Bundesdenkmalamt fest, daß die Erhaltung der Schloßanlage Rohrbach, bestehend aus dem Schloß, der Kapelle, dem Schüttkasten, dem Meierhof, der Scheune sowie den Umfassungsmauern, den Toren und der Statue gemäß §§ 1 und 3 des Denkmalschutzgesetzes als Einheit im öffentlichen Interesse gelegen sei. Die von den Beschwerdeführern zur hg. Zl. 90/09/0032 erhobene Verwaltungsgerichtshofbeschwerde gegen die genannte Unterschutzstel... mehr lesen...
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Norm: VwGG §39 Abs1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2218/65 E 25. Mai 1966 RS 3 Stammrechtssatz Der Antrag des Bf auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung ist dann nicht zu berücksichtigen, wenn er erst nach Ablauf der Beschwerdefrist aus Anlaß der Beschwerdeergänzung gestellt wurde. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte
Norm: MRK Art6 Abs1;VwGG §39 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Art 6 MRK hindert die Vertragsstaaten nicht, die darin festgelegten Verfahrensgarantien durch gesetzliche Regelungen von bestimmten Voraussetzungen (Streitwert, Anwaltszwang, Formerfordernisse oder Fristen) abhängig zu machen. Die Anwendung dieser innerstaatlichen Vorschriften unterliegt lediglich der Mißbrauc... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte
Norm: MRK Art6 Abs1;VwGG §39 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Art 6 MRK hindert die Vertragsstaaten nicht, die darin festgelegten Verfahrensgarantien durch gesetzliche Regelungen von bestimmten Voraussetzungen (Streitwert, Anwaltszwang, Formerfordernisse oder Fristen) abhängig zu machen. Die Anwendung dieser innerstaatlichen Vorschriften unterliegt lediglich der Mißbrauc... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres (der belangten Behörde) wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung gemäß § 5 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufG) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Z. 1 Fremdengesetz (FrG) abgewiesen. Die belangte Behörde begründete ihre Entscheidung damit, daß gegen die Beschwerdeführerin am 2. Jänner 1996 durch die Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn ein Aufenthaltsverbot erlassen worden... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres (der belangten Behörde) wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung gemäß § 5 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufG) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Z. 1 Fremdengesetz (FrG) abgewiesen. Die belangte Behörde begründete ihre Entscheidung damit, daß gegen die Beschwerdeführerin am 2. Jänner 1996 durch die Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn ein Aufenthaltsverbot erlassen worden... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §35 Abs1;VwGG §39 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1765/66 E 17. Jänner 1967 RS 3 Stammrechtssatz Wird eine Beschwerde ohne weiteres Verfahren in nicht öffentlicher Sitzung als unbegründet abgewiesen (§ 35 Abs 1 VwGG 1965), so ist der VwGH an einem Antrag des Bf auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung nicht gebunden. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §35 Abs1;VwGG §39 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1765/66 E 17. Jänner 1967 RS 3 Stammrechtssatz Wird eine Beschwerde ohne weiteres Verfahren in nicht öffentlicher Sitzung als unbegründet abgewiesen (§ 35 Abs 1 VwGG 1965), so ist der VwGH an einem Antrag des Bf auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung nicht gebunden. ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem vom "Stadtsenat ... namens des Gemeinderates der Landeshauptstadt Salzburg" ergangenen Bescheid vom 18. Oktober 1996 wurde die Beschwerdeführerin im Instanzenzug (auf Gemeindeebene) "gemäß §§ 89a Abs. 7 iVm. 89a Abs. 2, 2a lit. d und Abs. 3 StVO 1960" verpflichtet, Kosten in der Höhe von 1.850,-- zu bezahlen. Eine dagegen von der Beschwerdeführeri... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §35 Abs1;VwGG §39 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1765/66 E 17. Jänner 1967 RS 3 Stammrechtssatz Wird eine Beschwerde ohne weiteres Verfahren in nicht öffentlicher Sitzung als unbegründet abgewiesen (§ 35 Abs 1 VwGG 1965), so ist der VwGH an einem Antrag des Bf auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung nicht gebunden. ... mehr lesen...