Mit dem hg. Erkenntnis vom 8. Oktober 1990, Zl. 90/19/0170-97, - dem damaligen Vertreter des Antragstellers am 5. Dezember 1990 zugestellt - wurde die Beschwerde des Antragstellers gegen den Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 4. April 1989, mit dem ein von der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn über den Antragsteller verhängtes unbefristetes Aufenthaltsverbot im Instanzen- bzw. Devolutionsweg bestätigt worden war, als unbegründet abgewiesen. Zur Vermeidung von Wiederholungen wi... mehr lesen...
Mit dem hg. Erkenntnis vom 8. Oktober 1990, Zl. 90/19/0170-97, - dem damaligen Vertreter des Antragstellers am 5. Dezember 1990 zugestellt - wurde die Beschwerde des Antragstellers gegen den Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 4. April 1989, mit dem ein von der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn über den Antragsteller verhängtes unbefristetes Aufenthaltsverbot im Instanzen- bzw. Devolutionsweg bestätigt worden war, als unbegründet abgewiesen. Zur Vermeidung von Wiederholungen wi... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §39 Abs1 Z1;VwGG §45 Abs1 Z4;VwGG §45 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/19/0002 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/13/0095 B 28. September 1983 RS 1 Stammrechtssatz Der seinerzeitige Beschwerdeführer, der im angeschlossenen Verfahren eine mündliche Verhandlung beantragt hatte, muss, wenn er die A... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §39 Abs1 Z1;VwGG §45 Abs1 Z4;VwGG §45 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/19/0002 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/13/0095 B 28. September 1983 RS 1 Stammrechtssatz Der seinerzeitige Beschwerdeführer, der im angeschlossenen Verfahren eine mündliche Verhandlung beantragt hatte, muss, wenn er die A... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer ist unbestrittenermaßen handelsrechtlicher Geschäftsführer der A-GmbH. Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 13./14. Bezirk, vom 8. März 1990 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer ist unbestrittenermaßen handelsrechtlicher Geschäftsführer der A-GmbH. Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 13./14. Bezirk, vom 8. März 1990 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §35 Abs1;VwGG §39 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1765/66 E 17. Jänner 1967 RS 3 Stammrechtssatz Wird eine Beschwerde ohne weiteres Verfahren in nicht öffentlicher Sitzung als unbegründet abgewiesen (§ 35 Abs 1 VwGG 1965), so ist der VwGH an einem Antrag des Bf auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung nicht gebunden. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §35 Abs1;VwGG §39 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1765/66 E 17. Jänner 1967 RS 3 Stammrechtssatz Wird eine Beschwerde ohne weiteres Verfahren in nicht öffentlicher Sitzung als unbegründet abgewiesen (§ 35 Abs 1 VwGG 1965), so ist der VwGH an einem Antrag des Bf auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung nicht gebunden. ... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten, denen auch Ablichtungen zahlreicher Geschäftsstücke der in der Folge angeführten Gerichtsakten angeschlossen sind, ergibt sich im wesentlichen folgendes: Der am 4. September 1900 geborene Rudolf R. senior (in der Folge: Erblasser) und sein im Jahre 1933 geborener Sohn Ing. Rudolf R. junior (in der Folge: Ing) waren u.a. je zur Hälfte Eigentümer fünf bestimmter im Inland gelegener Liegenschaften gewesen. Der dafür zuständige Landeshauptmann hatte m... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten, denen auch Ablichtungen zahlreicher Geschäftsstücke der in der Folge angeführten Gerichtsakten angeschlossen sind, ergibt sich im wesentlichen folgendes: Der am 4. September 1900 geborene Rudolf R. senior (in der Folge: Erblasser) und sein im Jahre 1933 geborener Sohn Ing. Rudolf R. junior (in der Folge: Ing) waren u.a. je zur Hälfte Eigentümer fünf bestimmter im Inland gelegener Liegenschaften gewesen. Der dafür zuständige Landeshauptmann hatte m... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §39 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1992, 54; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/18 89/16/0169 3 Stammrechtssatz In dem Antrag, allenfalls eine Verhandlung gem § 39 VwGG durchzuführen, kann ein Antrag auf Durchführung einer Verhandlung iSd § 39 Abs 1 Z 1 VwGG nicht erblickt werden. Eur... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §39 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1992, 54; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/18 89/16/0169 3 Stammrechtssatz In dem Antrag, allenfalls eine Verhandlung gem § 39 VwGG durchzuführen, kann ein Antrag auf Durchführung einer Verhandlung iSd § 39 Abs 1 Z 1 VwGG nicht erblickt werden. Eur... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat für 1983 Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Künstler erklärt und auf seine erklärten Umsätze den begünstigten Steuersatz für die Tätigkeit als Künstler angewendet. Er hat als Betriebsausgaben Darlehenszinsen gewinnmindernd geltend gemacht, von denen er behauptete, daß sie mit den erwähnten Einkünften deshalb im Zusammenhang stünden, weil die Darlehen seinerzeit für die Investitionen in seine Keramikwerkstatt aufgenommen worden seien. Zur Begründung: künstle... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat für 1983 Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Künstler erklärt und auf seine erklärten Umsätze den begünstigten Steuersatz für die Tätigkeit als Künstler angewendet. Er hat als Betriebsausgaben Darlehenszinsen gewinnmindernd geltend gemacht, von denen er behauptete, daß sie mit den erwähnten Einkünften deshalb im Zusammenhang stünden, weil die Darlehen seinerzeit für die Investitionen in seine Keramikwerkstatt aufgenommen worden seien. Zur Begründung: künstle... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §39 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 304; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2218/65 E 25. Mai 1966 RS 3 Stammrechtssatz Der Antrag des Bf auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung ist dann nicht zu berücksichtigen, wenn er erst nach Ablauf der Beschwerdefrist aus Anlaß der Beschwerdeergänzung gestellt wurde. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §39 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 304; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2218/65 E 25. Mai 1966 RS 3 Stammrechtssatz Der Antrag des Bf auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung ist dann nicht zu berücksichtigen, wenn er erst nach Ablauf der Beschwerdefrist aus Anlaß der Beschwerdeergänzung gestellt wurde. ... mehr lesen...
In den vorliegenden - vom Verwaltungsgerichtshof wegen ihres engen persönlichen, sachlichen und rechtlichen Zusammenhanges zur gemeinsamen Beratung und Entscheidung verbundenen - verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist die Beantwortung der (den alleinigen Beschwerdepunkt aller sechs Beschwerden betreffenden) Frage streitentscheidend ob (wie die Beschwerdeführer vermeinen) die bücherlichen Eintragungen zum Erwerb ihres Eigentums je zur Hälfte (bei den unter 5. genannten Beschwerdeführer... mehr lesen...
In den vorliegenden - vom Verwaltungsgerichtshof wegen ihres engen persönlichen, sachlichen und rechtlichen Zusammenhanges zur gemeinsamen Beratung und Entscheidung verbundenen - verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist die Beantwortung der (den alleinigen Beschwerdepunkt aller sechs Beschwerden betreffenden) Frage streitentscheidend ob (wie die Beschwerdeführer vermeinen) die bücherlichen Eintragungen zum Erwerb ihres Eigentums je zur Hälfte (bei den unter 5. genannten Beschwerdeführer... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §39 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1991, 357;
Rechtssatz: In dem Antrag, allenfalls eine Verhandlung gem § 39 VwGG durchzuführen, kann ein Antrag auf Durchführung einer Verhandlung iSd § 39 Abs 1 Z 1 VwGG nicht erblickt werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989160169.X03 ... mehr lesen...
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Norm: VwGG §39 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1991, 357;
Rechtssatz: In dem Antrag, allenfalls eine Verhandlung gem § 39 VwGG durchzuführen, kann ein Antrag auf Durchführung einer Verhandlung iSd § 39 Abs 1 Z 1 VwGG nicht erblickt werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989160169.X03 ... mehr lesen...
Das Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (in der Folge kurz: AB) hat mit Bescheid vom 25. September 1987 die bereits im Jahre 1973 verfügte Bestellung des Dr. WB zum kommissarischen Verwalter (Sachwalter) der mitbeteiligten Agrargemeinschaft (AG) widerrufen. Mit demselben Bescheid hat die AB von Amts wegen für die AG anstelle der bisher gültigen Verwaltungssatzungen neue Satzungen erlassen. Dieser Bescheid der AB ist spätestens am 3. Dezember 1987 in Rechtsk... mehr lesen...
Das Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (in der Folge kurz: AB) hat mit Bescheid vom 25. September 1987 die bereits im Jahre 1973 verfügte Bestellung des Dr. WB zum kommissarischen Verwalter (Sachwalter) der mitbeteiligten Agrargemeinschaft (AG) widerrufen. Mit demselben Bescheid hat die AB von Amts wegen für die AG anstelle der bisher gültigen Verwaltungssatzungen neue Satzungen erlassen. Dieser Bescheid der AB ist spätestens am 3. Dezember 1987 in Rechtsk... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §39 Abs1 lita;VwGG §39 Abs1 Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0955/68 E 13. Dezember 1968 RS 4 Stammrechtssatz Ein erst im Ergänzungsschriftsatz zu einem abgetretenen VfGH-Beschwerde gestellter Antrag auf Durchführung einer Verhandlung ist als verspätet nicht mehr zu berücksichtigen. European Case Law Identifie... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §39 Abs1 lita;VwGG §39 Abs1 Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0955/68 E 13. Dezember 1968 RS 4 Stammrechtssatz Ein erst im Ergänzungsschriftsatz zu einem abgetretenen VfGH-Beschwerde gestellter Antrag auf Durchführung einer Verhandlung ist als verspätet nicht mehr zu berücksichtigen. European Case Law Identifie... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §35 Abs1;VwGG §39 Abs1 lita;VwGG §39 Abs1 Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1765/66 E 17. Jänner 1967 RS 3 Stammrechtssatz Wird eine Beschwerde ohne weiteres Verfahren in nicht öffentlicher Sitzung als unbegründet abgewiesen (§ 35 Abs 1 VwGG 1965), so ist der VwGH an einem Antrag des Bf auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung nicht gebunden. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §35 Abs1;VwGG §39 Abs1 lita;VwGG §39 Abs1 Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1765/66 E 17. Jänner 1967 RS 3 Stammrechtssatz Wird eine Beschwerde ohne weiteres Verfahren in nicht öffentlicher Sitzung als unbegründet abgewiesen (§ 35 Abs 1 VwGG 1965), so ist der VwGH an einem Antrag des Bf auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung nicht gebunden. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §39 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/04/0026 E 15. September 1987 RS 3 Stammrechtssatz Der in der Beschwerde gestellte Antrag, "in eventu 2) eine mündliche Verhandlung gemäß § 39 Abs 1 Z 1 VwGG anzuberaumen," stellt keinen dieser Gesetzesstelle entsprechenden Antrag dar und kann daher den VwGH nicht zur Durchführung einer Verhandlung bestimmen (Hinweis auf... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §39 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/04/0026 E 15. September 1987 RS 3 Stammrechtssatz Der in der Beschwerde gestellte Antrag, "in eventu 2) eine mündliche Verhandlung gemäß § 39 Abs 1 Z 1 VwGG anzuberaumen," stellt keinen dieser Gesetzesstelle entsprechenden Antrag dar und kann daher den VwGH nicht zur Durchführung einer Verhandlung bestimmen (Hinweis auf... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §39 Abs1 Z1;VwGG §39 Abs2 Z3;VwGG §45 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Die Wiederaufnahme nach § 45 Abs 1 Z 4 VwGG setzt voraus, dass im Verfahren vor dem VwGH den VORSCHRIFTEN über das Parteiengehör nicht entsprochen wurde. Den VORSCHRIFTEN über das Parteiengehör wurde aber bei einem Antrag gem § 39 Abs 1 Z 1 VwGG auf Durchführung einer Verhandlung nur dann nicht entsprochen, we... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §39 Abs1 Z1;VwGG §39 Abs2 Z3;VwGG §45 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Die Wiederaufnahme nach § 45 Abs 1 Z 4 VwGG setzt voraus, dass im Verfahren vor dem VwGH den VORSCHRIFTEN über das Parteiengehör nicht entsprochen wurde. Den VORSCHRIFTEN über das Parteiengehör wurde aber bei einem Antrag gem § 39 Abs 1 Z 1 VwGG auf Durchführung einer Verhandlung nur dann nicht entsprochen, we... mehr lesen...