1. Der Zweit- und der Drittbeschwerdeführer sind Vorstandsmitglieder der Erstbeschwerdeführerin. Das Landesgericht Wiener Neustadt verhängte als Firmenbuchgericht mit Beschluss vom 12. Mai 2003 über den Zweit- und den Drittbeschwerdeführer gemäß § 283 HGB wegen Nichtvorlage des Jahresabschlusses zum 28. Februar 2001 die zuvor angedrohten Zwangsstrafen von je EUR 730,--. Das Landesgericht Wiener Neustadt verhängte als Firmenbuchgericht mit Beschluss vom 12. Mai 2003 über d... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verfassungsgerichtshof10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs3;VerfGG 1953 §87 Abs3;VwGG §39 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/06/0272 E 12. Oktober 1995 RS 6
(hier: vom VfGH an den VwGH abgetretene Beschwerde) Stammrechtssatz Der Antrag des Bf auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung ist dann nicht zu berücksichtigen, wenn er erst nach A... mehr lesen...
1. Der Zweitbeschwerdeführer ist Vorstandsmitglied der Erstbeschwerdeführerin. Das Landesgericht Wiener Neustadt verhängte als Firmenbuchgericht mit Beschluss vom 5. August 2003 gegen den Zweitbeschwerdeführer gemäß § 283 HGB wegen Nichtvorlage des Jahresabschlusses zum 28. Februar 1997 die zuvor angedrohte Zwangsstrafe von EUR 730,--. Das Landesgericht Wiener Neustadt verhängte als Firmenbuchgericht mit Beschluss vom 5. August 2003 gegen den Zweitbeschwerdeführer gemäß P... mehr lesen...
1. Der Zweit- und der Drittbeschwerdeführer sind Vorstandsmitglieder der Erstbeschwerdeführerin. Das Landesgericht Wiener Neustadt verhängte als Firmenbuchgericht mit Beschluss vom 12. Mai 2003 über den Zweit- und den Drittbeschwerdeführer gemäß § 283 HGB wegen Nichtvorlage des Konzernabschlusses zum 28. Februar 2001 die zuvor angedrohten Zwangsstrafen von je EUR 730,--. Das Landesgericht Wiener Neustadt verhängte als Firmenbuchgericht mit Beschluss vom 12. Mai 2003 über ... mehr lesen...
1. Der Zweit- und der Drittbeschwerdeführer sind Vorstandsmitglieder der Erstbeschwerdeführerin. Das Landesgericht Wiener Neustadt verhängte als Firmenbuchgericht mit Beschluss vom 19 März 2003 über den Zweit- und den Drittbeschwerdeführer gemäß § 283 HGB wegen Nichtvorlage des Jahresabschlusses zum 28. Februar 1999 die zuvor angedrohten Zwangsstrafen von je EUR 1.460,--. Das Landesgericht Wiener Neustadt verhängte als Firmenbuchgericht mit Beschluss vom 19 März 2003 über... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verfassungsgerichtshof10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs3;VerfGG 1953 §87 Abs3;VwGG §39 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/06/0272 E 12. Oktober 1995 RS 6
(hier: vom VfGH an den VwGH abgetretene Beschwerde) Stammrechtssatz Der Antrag des Bf auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung ist dann nicht zu berücksichtigen, wenn er erst nach A... mehr lesen...
1. Die Zweit- bis Viertbeschwerdeführer sind Vorstandsmitglieder der Erstbeschwerdeführerin. Das Landesgericht Wiener Neustadt verhängte als Firmenbuchgericht mit Beschluss vom 12. Mai 2003 über die Zweitbis Viertbeschwerdeführer gemäß § 283 HGB wegen Nichtvorlage des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2001 die zuvor angedrohten Zwangsstrafen von je EUR 730,--. Das Landesgericht Wiener Neustadt verhängte als Firmenbuchgericht mit Beschluss vom 12. Mai 2003 über die Zweitb... mehr lesen...
1. Der Zweit- und der Drittbeschwerdeführer sind Vorstandsmitglieder der Erstbeschwerdeführerin. Das Landesgericht Wiener Neustadt verhängte als Firmenbuchgericht mit Beschluss vom 12. Mai 2003 über den Zweit- und den Drittbeschwerdeführer gemäß § 283 HGB wegen Nichtvorlage des Jahresabschlusses zum 28. Februar 2001 die zuvor angedrohten Zwangsstrafen von je EUR 730,--. Das Landesgericht Wiener Neustadt verhängte als Firmenbuchgericht mit Beschluss vom 12. Mai 2003 über d... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verfassungsgerichtshof10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs3;VerfGG 1953 §87 Abs3;VwGG §39 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/06/0272 E 12. Oktober 1995 RS 6
(hier: vom VfGH an den VwGH abgetretene Beschwerde) Stammrechtssatz Der Antrag des Bf auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung ist dann nicht zu berücksichtigen, wenn er erst nach A... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verfassungsgerichtshof10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs3;VerfGG 1953 §87 Abs3;VwGG §39 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/06/0272 E 12. Oktober 1995 RS 6
(hier: vom VfGH an den VwGH abgetretene Beschwerde) Stammrechtssatz Der Antrag des Bf auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung ist dann nicht zu berücksichtigen, wenn er erst nach A... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verfassungsgerichtshof10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs3;VerfGG 1953 §87 Abs3;VwGG §39 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/06/0272 E 12. Oktober 1995 RS 6
(hier: vom VfGH an den VwGH abgetretene Beschwerde) Stammrechtssatz Der Antrag des Bf auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung ist dann nicht zu berücksichtigen, wenn er erst nach A... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verfassungsgerichtshof10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs3;VerfGG 1953 §87 Abs3;VwGG §39 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/06/0272 E 12. Oktober 1995 RS 6
(hier: vom VfGH an den VwGH abgetretene Beschwerde) Stammrechtssatz Der Antrag des Bf auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung ist dann nicht zu berücksichtigen, wenn er erst nach A... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verfassungsgerichtshof10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs3;VerfGG 1953 §87 Abs3;VwGG §39 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/06/0272 E 12. Oktober 1995 RS 6
(hier: vom VfGH an den VwGH abgetretene Beschwerde) Stammrechtssatz Der Antrag des Bf auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung ist dann nicht zu berücksichtigen, wenn er erst nach A... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verfassungsgerichtshof10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs3;VerfGG 1953 §87 Abs3;VwGG §39 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/06/0272 E 12. Oktober 1995 RS 6
(hier: vom VfGH an den VwGH abgetretene Beschwerde) Stammrechtssatz Der Antrag des Bf auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung ist dann nicht zu berücksichtigen, wenn er erst nach A... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verfassungsgerichtshof10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs3;VerfGG 1953 §87 Abs3;VwGG §39 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/06/0272 E 12. Oktober 1995 RS 6
(hier: vom VfGH an den VwGH abgetretene Beschwerde) Stammrechtssatz Der Antrag des Bf auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung ist dann nicht zu berücksichtigen, wenn er erst nach A... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verfassungsgerichtshof10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs3;VerfGG 1953 §87 Abs3;VwGG §39 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/06/0272 E 12. Oktober 1995 RS 6
(hier: vom VfGH an den VwGH abgetretene Beschwerde) Stammrechtssatz Der Antrag des Bf auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung ist dann nicht zu berücksichtigen, wenn er erst nach A... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war die Ehefrau eines am 15. Juli 1997 infolge akuter myeloischer Leukämie verstorbenen Facharztes für Radiologie, der als Arzt in der Zeit vom 1. Juli 1984 bis 29. Februar 1992 in der Krankenanstalt Rudolfstiftung und in der Zeit vom 1. März 1992 bis 31. Juli 1995 im Sozialmedizinischen Zentrum Ost (SMZ-Ost) im Rahmen eines privatrechtlichen Dienstverhältnisses zur Stadt Wien beschäftigt war; seit 1. August 1995 stand er als Arzt in einem öffentlich-rechtlichen... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war die Ehefrau eines am 15. Juli 1997 infolge akuter myeloischer Leukämie verstorbenen Facharztes für Radiologie, der als Arzt in der Zeit vom 1. Juli 1984 bis 29. Februar 1992 in der Krankenanstalt Rudolfstiftung und in der Zeit vom 1. März 1992 bis 31. Juli 1995 im Sozialmedizinischen Zentrum Ost (SMZ-Ost) im Rahmen eines privatrechtlichen Dienstverhältnisses zur Stadt Wien beschäftigt war; seit 1. August 1995 stand er als Arzt in einem öffentlich-rechtlichen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §39 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/12/0021 E 15. Oktober 2003 RS 3 Stammrechtssatz In dem Antrag der Beschwerdeführerin auf Fällung eines Erkenntnisses nach "allfälliger" Verhandlung kann ein Antrag auf Durchführung einer Verhandlung im Sinne des § 39 Abs. 1 Z. 1 VwGG nicht erblickt werden (vgl. das Erkenntnis vom 10. September 1999, Zl. 97/19/1012, und ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §39 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/12/0021 E 15. Oktober 2003 RS 3 Stammrechtssatz In dem Antrag der Beschwerdeführerin auf Fällung eines Erkenntnisses nach "allfälliger" Verhandlung kann ein Antrag auf Durchführung einer Verhandlung im Sinne des § 39 Abs. 1 Z. 1 VwGG nicht erblickt werden (vgl. das Erkenntnis vom 10. September 1999, Zl. 97/19/1012, und ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Hälfteeigentümer der Grundstücke Nrn. 660/1, 660/4, 660/6, 661/1, 661/4, 661/5, 661/7, inneliegend der Liegenschaft EZ 876 der KG Grinzing. Dem im Akt befindlichen Grundbuchsauszug ist zu entnehmen, dass auf den Grundstücken Nrn. 660/4, 661/4 und 661/5 ein Bauplatz besteht. Die Grundstücke Nrn. 660/1 und 661/1 grenzen an die Liegenschaft EZ 915, Unterer Schreiberweg, der KG Grinzing, welche im Eigentum der Stadt Wien steht, bestehend im hier gegenständlichen ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Hälfteeigentümer der Grundstücke Nrn. 660/1, 660/4, 660/6, 661/1, 661/4, 661/5, 661/7, inneliegend der Liegenschaft EZ 876 der KG Grinzing. Dem im Akt befindlichen Grundbuchsauszug ist zu entnehmen, dass auf den Grundstücken Nrn. 660/4, 661/4 und 661/5 ein Bauplatz besteht. Die Grundstücke Nrn. 660/1 und 661/1 grenzen an die Liegenschaft EZ 915, Unterer Schreiberweg, der KG Grinzing, welche im Eigentum der Stadt Wien steht, bestehend im hier gegenständlichen ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §39 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/06/0272 E 12. Oktober 1995 RS 6 Stammrechtssatz Der Antrag des Bf auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung ist dann nicht zu berücksichtigen, wenn er erst nach Ablauf der Beschwerdefrist im Mängelbehebungsschriftsatz gestellt wurde. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §39 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/06/0272 E 12. Oktober 1995 RS 6 Stammrechtssatz Der Antrag des Bf auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung ist dann nicht zu berücksichtigen, wenn er erst nach Ablauf der Beschwerdefrist im Mängelbehebungsschriftsatz gestellt wurde. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte für die Streitjahre 1990 bis 1992 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mehrerer Liegenschaften. Im Jahr 1994 fand im Unternehmen des Beschwerdeführers eine Prüfung der Aufzeichnungen statt. Dem gemäß § 151 Abs. 3 BAO erstatteten Bericht vom 29. Juli 1994 kann zu der im verwaltungsgerichtlichen Verfahren strittigen Frage der Vorsteuerkürzung Folgendes entnommen werden: " Tz. 16: Abziehbare Vorsteuer Sachverhalt: Nach den vorliegenden U... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte für die Streitjahre 1990 bis 1992 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mehrerer Liegenschaften. Im Jahr 1994 fand im Unternehmen des Beschwerdeführers eine Prüfung der Aufzeichnungen statt. Dem gemäß § 151 Abs. 3 BAO erstatteten Bericht vom 29. Juli 1994 kann zu der im verwaltungsgerichtlichen Verfahren strittigen Frage der Vorsteuerkürzung Folgendes entnommen werden: " Tz. 16: Abziehbare Vorsteuer Sachverhalt: Nach den vorliegenden U... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §39 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2218/65 E 25. Mai 1966 RS 3 Stammrechtssatz Der Antrag des Bf auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung ist dann nicht zu berücksichtigen, wenn er erst nach Ablauf der Beschwerdefrist aus Anlaß der Beschwerdeergänzung gestellt wurde. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §39 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2218/65 E 25. Mai 1966 RS 3 Stammrechtssatz Der Antrag des Bf auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung ist dann nicht zu berücksichtigen, wenn er erst nach Ablauf der Beschwerdefrist aus Anlaß der Beschwerdeergänzung gestellt wurde. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Mit dem mit der Beschwerde vorgelegten, im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger des Sudan, gemäß § 33 Abs. 1 und § 37 Abs. 1 des Fremdengesetzes 1997 - FrG, BGBl. I Nr. 75, aus dem Bundesgebiet ausgewiesen. Begründend stellte die belangte Behörde fest, der Beschwerdeführer sei am 7. Juni 1997 illegal in das Bundesgebiet eingereist und habe nach Einbringung eines Asylantrages bis zum 22. März 2000 über eine vorläufige Auf... mehr lesen...
Mit dem mit der Beschwerde vorgelegten, im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger des Sudan, gemäß § 33 Abs. 1 und § 37 Abs. 1 des Fremdengesetzes 1997 - FrG, BGBl. I Nr. 75, aus dem Bundesgebiet ausgewiesen. Begründend stellte die belangte Behörde fest, der Beschwerdeführer sei am 7. Juni 1997 illegal in das Bundesgebiet eingereist und habe nach Einbringung eines Asylantrages bis zum 22. März 2000 über eine vorläufige Auf... mehr lesen...