Entscheidungen zu § 39 Abs. 1 VwGG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 181-187 von 187

RS Vwgh 1987/9/15 87/04/0026

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §39 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Der in der Beschwerde gestellte Antrag, "in eventu 2) eine mündliche Verhandlung gemäß § 39 Abs 1 Z 1 VwGG anzuberaumen," stellt keinen dieser Gesetzesstelle entsprechenden Antrag dar und kann daher den VwGH nicht zur Durchführung einer Verhandlung bestimmen (Hinweis auf E 26.5.1977, 2191/76, VwSlg 9331 A/1977). Europea... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.09.1987

RS Vwgh 1987/9/15 87/04/0026

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §39 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Der in der Beschwerde gestellte Antrag, "in eventu 2) eine mündliche Verhandlung gemäß § 39 Abs 1 Z 1 VwGG anzuberaumen," stellt keinen dieser Gesetzesstelle entsprechenden Antrag dar und kann daher den VwGH nicht zur Durchführung einer Verhandlung bestimmen (Hinweis auf E 26.5.1977, 2191/76, VwSlg 9331 A/1977). Europea... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.09.1987

RS Vwgh 1987/4/14 87/05/0074

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §36;VwGG §39 Abs1;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Eine Verletzung des Parteiengehörs im verwaltungsgerichtlichen Verfahren liegt nur vor, wenn Vorschriften des VwGG, wie etwa § 36 über die Beteiligung der belangten Behörde und etwaiger Mitbeteiligter ob dem Vorverfahren, verletzt, oder wenn die Verpflichtung zur Anberaumung einer mündlichen Verhandlung gem § 39 Abs 1 oder ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.04.1987

RS Vwgh 1987/3/31 87/14/0050

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §39 Abs1;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Eine Frist, die bereits im Jahr 1984 versäumt wurde, kann nicht nochmals im Jahr 1986 versäumt werden. Eine Wiedereinsetzung ist daher nicht möglich. (hier: die Frist des § 39 Abs 1 VwGG, eine Verhandlung vor dem VwGH zu beantragen) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987140050.X01 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.03.1987

RS Vwgh 1987/3/16 87/15/0020

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §36;VwGG §39 Abs1 Z1;VwGG §41 Abs1;VwGG §45 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Eine Verletzung des Parteiengehörs im verwaltungsgerichtlichen Verfahren liegt nur vor, wenn Vorschriften des Verwaltungsgerichtshofgesetzes wie etwa § 36 VwGG über die Beteiligung der belangten Behörde und etwaiger Mitbeteiligter ab dem Vorverfahren, verletzt, wenn die Verpflichtung zur Anberaumung eine... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.03.1987

RS Vwgh 1987/3/16 87/15/0020

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §36;VwGG §39 Abs1 Z1;VwGG §41 Abs1;VwGG §45 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Eine Verletzung des Parteiengehörs im verwaltungsgerichtlichen Verfahren liegt nur vor, wenn Vorschriften des Verwaltungsgerichtshofgesetzes wie etwa § 36 VwGG über die Beteiligung der belangten Behörde und etwaiger Mitbeteiligter ab dem Vorverfahren, verletzt, wenn die Verpflichtung zur Anberaumung eine... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.03.1987

TE Vwgh ErkenntnisVS 1966/2/23 1161/65

Der am 17. Juli 1894 geborene Erstbeschwerdeführer, Konzessionsinhaber der öffentlichen Apotheke "NN" in Wien, hat als Verpächter mit der Zweitbeschwerdeführerin als Pächterin am 23. Dezember 1963 einen Vertrag über die Verpachtung dieses Apothekenunternehmens abgeschlossen. Die Rechtswirksamkeit dieses Vertrages ist gemäß Pkt. XXII aufschiebend bedingt durch die Genehmigung des Pachtvertrages und die Bestätigung des Pächters seitens des Landeshauptmannes von Wien. Am 24. Dezember 19... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh ErkenntnisVS | 23.02.1966

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