Aus den vorgelegten Verwaltungsakten, denen auch Ablichtungen zahlreicher Geschäftsstücke der in der Folge angeführten Gerichtsakten angeschlossen sind, ergibt sich im wesentlichen folgendes: Der am 4. September 1900 geborene Rudolf R. senior (in der Folge: Erblasser) und sein im Jahre 1933 geborener Sohn Ing. Rudolf R. junior (in der Folge: Ing) waren u.a. je zur Hälfte Eigentümer fünf bestimmter im Inland gelegener Liegenschaften gewesen. Der dafür zuständige Landeshauptmann hatte m... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §39 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1992, 54; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/18 89/16/0169 3 Stammrechtssatz In dem Antrag, allenfalls eine Verhandlung gem § 39 VwGG durchzuführen, kann ein Antrag auf Durchführung einer Verhandlung iSd § 39 Abs 1 Z 1 VwGG nicht erblickt werden. Eur... mehr lesen...
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Norm: VwGG §39 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1992, 54; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/18 89/16/0169 3 Stammrechtssatz In dem Antrag, allenfalls eine Verhandlung gem § 39 VwGG durchzuführen, kann ein Antrag auf Durchführung einer Verhandlung iSd § 39 Abs 1 Z 1 VwGG nicht erblickt werden. Eur... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat für 1983 Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Künstler erklärt und auf seine erklärten Umsätze den begünstigten Steuersatz für die Tätigkeit als Künstler angewendet. Er hat als Betriebsausgaben Darlehenszinsen gewinnmindernd geltend gemacht, von denen er behauptete, daß sie mit den erwähnten Einkünften deshalb im Zusammenhang stünden, weil die Darlehen seinerzeit für die Investitionen in seine Keramikwerkstatt aufgenommen worden seien. Zur Begründung: künstle... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat für 1983 Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Künstler erklärt und auf seine erklärten Umsätze den begünstigten Steuersatz für die Tätigkeit als Künstler angewendet. Er hat als Betriebsausgaben Darlehenszinsen gewinnmindernd geltend gemacht, von denen er behauptete, daß sie mit den erwähnten Einkünften deshalb im Zusammenhang stünden, weil die Darlehen seinerzeit für die Investitionen in seine Keramikwerkstatt aufgenommen worden seien. Zur Begründung: künstle... mehr lesen...
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Norm: VwGG §39 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 304; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2218/65 E 25. Mai 1966 RS 3 Stammrechtssatz Der Antrag des Bf auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung ist dann nicht zu berücksichtigen, wenn er erst nach Ablauf der Beschwerdefrist aus Anlaß der Beschwerdeergänzung gestellt wurde. ... mehr lesen...
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Norm: VwGG §39 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 304; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2218/65 E 25. Mai 1966 RS 3 Stammrechtssatz Der Antrag des Bf auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung ist dann nicht zu berücksichtigen, wenn er erst nach Ablauf der Beschwerdefrist aus Anlaß der Beschwerdeergänzung gestellt wurde. ... mehr lesen...
In den vorliegenden - vom Verwaltungsgerichtshof wegen ihres engen persönlichen, sachlichen und rechtlichen Zusammenhanges zur gemeinsamen Beratung und Entscheidung verbundenen - verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist die Beantwortung der (den alleinigen Beschwerdepunkt aller sechs Beschwerden betreffenden) Frage streitentscheidend ob (wie die Beschwerdeführer vermeinen) die bücherlichen Eintragungen zum Erwerb ihres Eigentums je zur Hälfte (bei den unter 5. genannten Beschwerdeführer... mehr lesen...
In den vorliegenden - vom Verwaltungsgerichtshof wegen ihres engen persönlichen, sachlichen und rechtlichen Zusammenhanges zur gemeinsamen Beratung und Entscheidung verbundenen - verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist die Beantwortung der (den alleinigen Beschwerdepunkt aller sechs Beschwerden betreffenden) Frage streitentscheidend ob (wie die Beschwerdeführer vermeinen) die bücherlichen Eintragungen zum Erwerb ihres Eigentums je zur Hälfte (bei den unter 5. genannten Beschwerdeführer... mehr lesen...
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Norm: VwGG §39 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1991, 357;
Rechtssatz: In dem Antrag, allenfalls eine Verhandlung gem § 39 VwGG durchzuführen, kann ein Antrag auf Durchführung einer Verhandlung iSd § 39 Abs 1 Z 1 VwGG nicht erblickt werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989160169.X03 ... mehr lesen...
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Norm: VwGG §39 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1991, 357;
Rechtssatz: In dem Antrag, allenfalls eine Verhandlung gem § 39 VwGG durchzuführen, kann ein Antrag auf Durchführung einer Verhandlung iSd § 39 Abs 1 Z 1 VwGG nicht erblickt werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989160169.X03 ... mehr lesen...
Das Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (in der Folge kurz: AB) hat mit Bescheid vom 25. September 1987 die bereits im Jahre 1973 verfügte Bestellung des Dr. WB zum kommissarischen Verwalter (Sachwalter) der mitbeteiligten Agrargemeinschaft (AG) widerrufen. Mit demselben Bescheid hat die AB von Amts wegen für die AG anstelle der bisher gültigen Verwaltungssatzungen neue Satzungen erlassen. Dieser Bescheid der AB ist spätestens am 3. Dezember 1987 in Rechtsk... mehr lesen...
Das Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (in der Folge kurz: AB) hat mit Bescheid vom 25. September 1987 die bereits im Jahre 1973 verfügte Bestellung des Dr. WB zum kommissarischen Verwalter (Sachwalter) der mitbeteiligten Agrargemeinschaft (AG) widerrufen. Mit demselben Bescheid hat die AB von Amts wegen für die AG anstelle der bisher gültigen Verwaltungssatzungen neue Satzungen erlassen. Dieser Bescheid der AB ist spätestens am 3. Dezember 1987 in Rechtsk... mehr lesen...
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Norm: VwGG §39 Abs1 lita;VwGG §39 Abs1 Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0955/68 E 13. Dezember 1968 RS 4 Stammrechtssatz Ein erst im Ergänzungsschriftsatz zu einem abgetretenen VfGH-Beschwerde gestellter Antrag auf Durchführung einer Verhandlung ist als verspätet nicht mehr zu berücksichtigen. European Case Law Identifie... mehr lesen...
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Norm: VwGG §39 Abs1 lita;VwGG §39 Abs1 Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0955/68 E 13. Dezember 1968 RS 4 Stammrechtssatz Ein erst im Ergänzungsschriftsatz zu einem abgetretenen VfGH-Beschwerde gestellter Antrag auf Durchführung einer Verhandlung ist als verspätet nicht mehr zu berücksichtigen. European Case Law Identifie... mehr lesen...
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Norm: VwGG §35 Abs1;VwGG §39 Abs1 lita;VwGG §39 Abs1 Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1765/66 E 17. Jänner 1967 RS 3 Stammrechtssatz Wird eine Beschwerde ohne weiteres Verfahren in nicht öffentlicher Sitzung als unbegründet abgewiesen (§ 35 Abs 1 VwGG 1965), so ist der VwGH an einem Antrag des Bf auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung nicht gebunden. ... mehr lesen...
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Norm: VwGG §35 Abs1;VwGG §39 Abs1 lita;VwGG §39 Abs1 Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1765/66 E 17. Jänner 1967 RS 3 Stammrechtssatz Wird eine Beschwerde ohne weiteres Verfahren in nicht öffentlicher Sitzung als unbegründet abgewiesen (§ 35 Abs 1 VwGG 1965), so ist der VwGH an einem Antrag des Bf auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung nicht gebunden. ... mehr lesen...
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Norm: VwGG §39 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/04/0026 E 15. September 1987 RS 3 Stammrechtssatz Der in der Beschwerde gestellte Antrag, "in eventu 2) eine mündliche Verhandlung gemäß § 39 Abs 1 Z 1 VwGG anzuberaumen," stellt keinen dieser Gesetzesstelle entsprechenden Antrag dar und kann daher den VwGH nicht zur Durchführung einer Verhandlung bestimmen (Hinweis auf... mehr lesen...
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Norm: VwGG §39 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/04/0026 E 15. September 1987 RS 3 Stammrechtssatz Der in der Beschwerde gestellte Antrag, "in eventu 2) eine mündliche Verhandlung gemäß § 39 Abs 1 Z 1 VwGG anzuberaumen," stellt keinen dieser Gesetzesstelle entsprechenden Antrag dar und kann daher den VwGH nicht zur Durchführung einer Verhandlung bestimmen (Hinweis auf... mehr lesen...
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Norm: VwGG §39 Abs1 Z1;VwGG §39 Abs2 Z3;VwGG §45 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Die Wiederaufnahme nach § 45 Abs 1 Z 4 VwGG setzt voraus, dass im Verfahren vor dem VwGH den VORSCHRIFTEN über das Parteiengehör nicht entsprochen wurde. Den VORSCHRIFTEN über das Parteiengehör wurde aber bei einem Antrag gem § 39 Abs 1 Z 1 VwGG auf Durchführung einer Verhandlung nur dann nicht entsprochen, we... mehr lesen...
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Norm: VwGG §39 Abs1 Z1;VwGG §39 Abs2 Z3;VwGG §45 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Die Wiederaufnahme nach § 45 Abs 1 Z 4 VwGG setzt voraus, dass im Verfahren vor dem VwGH den VORSCHRIFTEN über das Parteiengehör nicht entsprochen wurde. Den VORSCHRIFTEN über das Parteiengehör wurde aber bei einem Antrag gem § 39 Abs 1 Z 1 VwGG auf Durchführung einer Verhandlung nur dann nicht entsprochen, we... mehr lesen...
Das an den Beschwerdeführer gerichtete Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen vom 29. Juli 1986 enthält folgenden Abspruch im Sinne des § 44a lit. a VStG 1950: Das an den Beschwerdeführer gerichtete Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen vom 29. Juli 1986 enthält folgenden Abspruch im Sinne des Paragraph 44 a, Litera a, VStG 1950: "Sie haben 1.) am 27.12.1985 tagsüber, 2.) am 3.1.'1985' (richtig wohl '1986'), 15.25 Uhr bis 15.32 Uhr, 3.) am 4.1.1986... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §39 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Der in der Beschwerde gestellte Antrag, "in eventu 2) eine mündliche Verhandlung gemäß § 39 Abs 1 Z 1 VwGG anzuberaumen," stellt keinen dieser Gesetzesstelle entsprechenden Antrag dar und kann daher den VwGH nicht zur Durchführung einer Verhandlung bestimmen (Hinweis auf E 26.5.1977, 2191/76, VwSlg 9331 A/1977). Europea... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §39 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Der in der Beschwerde gestellte Antrag, "in eventu 2) eine mündliche Verhandlung gemäß § 39 Abs 1 Z 1 VwGG anzuberaumen," stellt keinen dieser Gesetzesstelle entsprechenden Antrag dar und kann daher den VwGH nicht zur Durchführung einer Verhandlung bestimmen (Hinweis auf E 26.5.1977, 2191/76, VwSlg 9331 A/1977). Europea... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §36;VwGG §39 Abs1;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Eine Verletzung des Parteiengehörs im verwaltungsgerichtlichen Verfahren liegt nur vor, wenn Vorschriften des VwGG, wie etwa § 36 über die Beteiligung der belangten Behörde und etwaiger Mitbeteiligter ob dem Vorverfahren, verletzt, oder wenn die Verpflichtung zur Anberaumung einer mündlichen Verhandlung gem § 39 Abs 1 oder ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §39 Abs1;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Eine Frist, die bereits im Jahr 1984 versäumt wurde, kann nicht nochmals im Jahr 1986 versäumt werden. Eine Wiedereinsetzung ist daher nicht möglich. (hier: die Frist des § 39 Abs 1 VwGG, eine Verhandlung vor dem VwGH zu beantragen) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987140050.X01 ... mehr lesen...
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Norm: VwGG §36;VwGG §39 Abs1 Z1;VwGG §41 Abs1;VwGG §45 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Eine Verletzung des Parteiengehörs im verwaltungsgerichtlichen Verfahren liegt nur vor, wenn Vorschriften des Verwaltungsgerichtshofgesetzes wie etwa § 36 VwGG über die Beteiligung der belangten Behörde und etwaiger Mitbeteiligter ab dem Vorverfahren, verletzt, wenn die Verpflichtung zur Anberaumung eine... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §36;VwGG §39 Abs1 Z1;VwGG §41 Abs1;VwGG §45 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Eine Verletzung des Parteiengehörs im verwaltungsgerichtlichen Verfahren liegt nur vor, wenn Vorschriften des Verwaltungsgerichtshofgesetzes wie etwa § 36 VwGG über die Beteiligung der belangten Behörde und etwaiger Mitbeteiligter ab dem Vorverfahren, verletzt, wenn die Verpflichtung zur Anberaumung eine... mehr lesen...
Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft genehmigte der Stadt Wien mit Bescheid vom 27. August 1979 mit Beziehung auf den Bewilligungsbescheid vom 7. Juli 1970 "auf Grund des Ergebnisses der mündlichen Verhandlung vom 18. Juni 1979 gemäß §§ 41, 100 Abs. 2, 114 und 115 WRG 1959 nach Maßgabe der Beschreibung und Auflagen die Ausführung der im Detailprojekt 'rechter Donaudamm, Abschnitt Floridsdorfer Brücke-Nordbahnbrücke, km 1,2 bis 2,0 dargestellten Maßnahmen" und wies die in ... mehr lesen...
Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft genehmigte der Stadt Wien mit Bescheid vom 27. August 1979 mit Beziehung auf den Bewilligungsbescheid vom 7. Juli 1970 "auf Grund des Ergebnisses der mündlichen Verhandlung vom 18. Juni 1979 gemäß §§ 41, 100 Abs. 2, 114 und 115 WRG 1959 nach Maßgabe der Beschreibung und Auflagen die Ausführung der im Detailprojekt 'rechter Donaudamm, Abschnitt Floridsdorfer Brücke-Nordbahnbrücke, km 1,2 bis 2,0 dargestellten Maßnahmen" und wies die in ... mehr lesen...