RS Vwgh 1997/11/25 95/04/0131

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Veröffentlicht am 25.11.1997
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §39 Abs1 lita;
VwGG §39 Abs1 Z1 impl;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0955/68 E 13. Dezember 1968 RS 4

Stammrechtssatz

Ein erst im Ergänzungsschriftsatz zu einem abgetretenen VfGH-Beschwerde gestellter Antrag auf Durchführung einer Verhandlung ist als verspätet nicht mehr zu berücksichtigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995040131.X02

Im RIS seit

28.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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