Index: E1P10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: 12010P/TXT Grundrechte Charta Art47;12010P/TXT Grundrechte Charta Art51 Abs1; B-VG Art133 Abs4;MRK Art6 Abs1; VwGG §25a Abs1; VwGG §28 Abs3; VwGG §34 Abs1; VwGG §34 Abs1a;VwGVG 2014 §24 Abs4; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gül... mehr lesen...
Die Revision wird zurückgewiesen. Mit dem angefochtenen Erkenntnis hat das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich (VwG) über die Beschwerde des rumänischen Revisionswerbers gegen den Aufenthaltsverbotsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis vom 16. Dezember 2013 dahin entschieden, dass gegen den Revisionswerber gemäß § 28 Abs. 1 VwGVG iVm § 67 Abs. 1 und 2 Fremdenpolizeigesetz 2005 idF BGBl. I Nr. 50/2012 (FPG) ein neunjähriges Aufenthaltsverbot erlassen werde. Außerdem... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4; VwGG §25a Abs1; VwGG §28 Abs3; VwGG §34 Abs1; VwGG §34 Abs1a; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gülti... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4; VwGG §28 Abs3; VwGG §34 Abs1; VwGG §34 Abs1a; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.2019 ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Beschluss hob das Bundesverwaltungsgericht den die beantragte Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für den Zweitrevisionswerber abweisenden Bescheid der Regionalen Geschäftsstelle Landeck des Arbeitsmarktservice vom 21. Juni 2013 gemäß § 28 Abs. 3 VwGVG auf und verwies die Rechtssache zur Erlassung eines neuen Bescheids an diese Behörde zurück. Es sprach aus, dass die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei. Mit dem angefochtenen Beschluss ho... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerichte ist... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4; VwGG §34 Abs1; VwGG §34 Abs1a; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.2019 zule... mehr lesen...
1. Der Revisionswerber beantragte mit Bauansuchen vom 25. November 2013 die baubehördliche Bewilligung zur Errichtung einer Wohnanlage mit acht Wohneinheiten und einer Tiefgarage auf einem näher bezeichneten Grundstück. Im Einreichplan der Tiefgarage sind 18 Stellplätze (davon zwei für Behinderte geeignet) ausgewiesen. Der mitbeteiligte Bürgermeister der Gemeinde B erteilte mit Bescheid vom 6. März 2014 die beantragte Bewilligung nach Maßgabe der einen integrierenden Bestandteil... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art133 Abs4; VStG §45 Abs1 Z4; VwGG §25a Abs1; VwGG §34 Abs1a; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG ... mehr lesen...
I. Sachverhalt römisch eins. Sachverhalt Mit Straferkenntnis der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 28. Februar 2013 wurde der Erstmitbeteiligte als Obmann der zweitmitbeteiligten Partei wegen Übertretungen nach § 5 Abs 1 iVm § 2 Abs 1 und 4 sowie § 5 Abs 1 iVm § 4 Abs 1 und 2 Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG), BGBl I Nr 125/2011, mit zwei Geldstrafen in Höhe von jeweils EUR 60,-- bestraft und es wurden ihm Kosten von EUR 12,... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4; VwGG §28 Abs1 Z5; VwGG §28 Abs3; VwGG §34 Abs1; VwGG §34 Abs1a; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gül... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach Artikel 133, Absatz 4, B-VG ist gegen... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4; VwGG §28 Abs3; VwGG §34 Abs1; VwGG §34 Abs1a; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.2019 ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4; VwGG §28 Abs1 Z5; VwGG §28 Abs3; VwGG §34 Abs1; VwGG §34 Abs1a; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gül... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach Artikel 133, Absatz 4, B-VG ist gegen... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerichte ist... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach Artikel 133, Absatz 4, B-VG ist gegen... mehr lesen...
1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 8. Mai 2014 wurde die Revisionswerberin einer Übertretung gemäß §§ 99 Abs 1 lit b und § 5 Abs 2 StVO für schuldig erkannt. Sie habe sich trotz Aufforderung durch ein ermächtigtes Organ der Straßenaufsicht geweigert, die Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl habe vermutet werden können, dass sie sich beim vorhergehenden Lenken des Fahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand b... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art133 Abs4 idF 2012/I/051;VwGbk-ÜG 2013 §4 Abs5; VwGG §34 Abs1a idF 2013/I/033; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 ... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach Artikel 133, Absatz 4, B-VG ist gegen... mehr lesen...
Unstrittig handelt es sich bei der Agrargemeinschaft T, der hier mitbeteiligten Partei, um eine Gemeindegutsagrargemeinschaft im Sinne des § 33 Abs. 2 lit. c Z 2 des Tiroler Flurverfassungslandesgesetzes 1996 (TFLG 1996). Unstrittig handelt es sich bei der Agrargemeinschaft T, der hier mitbeteiligten Partei, um eine Gemeindegutsagrargemeinschaft im Sinne des Paragraph 33, Absatz 2, Litera c, Ziffer 2, des Tiroler Flurverfassungslandesgesetzes 1996 (TFLG 1996). Die revisionswerbende ... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach Artikel 133, Absatz 4, B-VG ist gegen... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerichte ist... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerichte ist... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Wien wurde die Revisionswerberin für schuldig erkannt, sie habe es zu verantworten, dass sie als Arbeitgeberin in der Zeit vom 5. Jänner 2012 bis zum 7. April 2012 eine chinesische Staatsangehörige als Masseurin beschäftigt habe, obwohl für diese keine der in § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) angeführten arbeitsmarktrechtlichen Bewilligungen oder Bestätigungen ausgestellt gewesen sei. Di... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Tirol wurde der Revisionswerber für schuldig erkannt, er habe es als unbeschränkt haftender Gesellschafter einer OG zu verantworten, dass die OG als Arbeitgeberin am 18. Oktober 2012 einen namentlich genannten Staatsangehörigen von Sri Lanka bei der Hausreinigung (als Hausmeister wöchentlich zwei Stunden) beschäftigt habe, obwohl für diesen keine der in § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Vorarlberg vom 1. August 2014 wurde der Revisionswerber für schuldig erkannt, er habe es als Verantwortlicher (handelsrechtlicher Geschäftsführer) einer GmbH zu verantworten, dass diese Gesellschaft am 12. März 2013 zwei namentlich genannte bulgarische Staatsangehörige beschäftigt habe, obwohl für diese keine der in § 28 Abs. 1 Z 1 lit. a des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) angeführten arbeitsmarktrechtlichen Bew... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerichte ist... mehr lesen...
1. Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgeri... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4; VwGG §25a Abs1; VwGG §28 Abs3; VwGG §34 Abs1; VwGG §34 Abs1a; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gülti... mehr lesen...